Gemeinde Petersberg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 001/ 2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“ Formeller Entwurf
- Bekanntmachung
Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Petersberg über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 001/2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18. April 2018 den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 001/2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“ in der Fassung vom April 2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Gemarkung Sennewitz und gehört zur Gemeinde Petersberg im Saalekreis. Er beinhaltet die Flurstücke 4/7, 7/4, 71, 78 (teilw.), 8/1, 39/5 (teilw.), 9/13, in der Flur 9 der Gemarkung Sennewitz und hat eine Größe von 9,3 ha.
Das Plangebiet grenzt im Westen an den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 „Trotha, Solarpark Aschedeponie“ der Stadt Halle (Saale), im Übrigen an landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zum räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gehören des Weiteren die folgenden externen Ausgleichsflächen:
- Kreuzungsbereich B91/ ICE-Strecke Erfurt-Halle (Eigentum Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH), Flurstück 456, Flur 9, Gemarkung Ammendorf im Flächenumfang von ca. 0,8 ha.
Unter Einbeziehung der externen Ausgleichsflächen hat der Geltungsbereich eine Größe von 10,1 ha.
Zum Plangebiet liegen der Gemeinde folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor:
Umweltbezogene Informationen sind verfügbar zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung insbesondere Vögel, Reptilien, Lurche, Heuschrecken, Tagfalter und ihren Zönosen sowie zur Gewährleistung des Wildwechsels, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, zu den Schutzgütern Fläche, Boden insbesondere zur Funktionsfähigkeit der standortspezifischen Abdeckung des Deponiekörpers, zum Schutzgut Wasser insbesondere zum Grundwasserschutz sowie zur Funktionsfähigkeit der vorhandenen Rekulti-vierungsschicht als Wasserhaushaltsschicht, zu den Schutzgütern Mensch, Luft, Klima, Landschaft insbesondere zum Orts- und Landschaftsbild sowie zum Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter.Folgende umweltbezogene Fachgutachten liegen vor:
- Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB als Teil B der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander;
- Kartierung Brutvögel (und Nahrungsgäste zur Brutzeit), Lurche, Heuschrecken, Tagfalter, Zauneidechsen, Nachtkerzenschwärmer sowie Biotoptypen, Januar 2018
- Artenschutzbeitrag (ASB), Januar 2018
- Gutachten der HPC AG Nr. 2154330 vom 15. Januar 2016 „Aschedeponie II/III und IV in Halle–Trotha, Verträglichkeit der Errichtung und des Betriebes einer Photovoltaikanlage“ sowie die Ergänzungsberichte vom 15. März 2017 und vom 26. Februar 2018
Die o. g. Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Planentwurf und der Begründung öffentlich ausgelegt:
- Stellungnahme des Landkreises Saalekreis, 19.06.2017 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land-schaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung
- Stellungnahme ALFF Süd, 16.06.2017 mit Hinweisen zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung
Der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 001/2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“ und die Begründung mit Umweltbericht sowie die o. g. umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit
vom 14. Mai 2018 bis zum 20. Juni 2018
in der der Gemeinde Petersberg, Götschetalstraße 15, Zimmer 206
während der DienstzeitenMontag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung unter 034606/253-132zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes besteht während der Dienststunden.
Parallel dazu kann der Planentwurf unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://evh.de/solarpark-sennewitz
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Wallwitz, 06193 Petersberg abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 001/2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“ gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
- Unterlagen
- Inhaltsverzeichnis
- Planzeichnung,
Maßstab 1 : 1 000, Stand formeller Entwurf, 3. April 2018 - Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 001/ 2017 „Solarpark Aschedeponie Sennewitz“, Stand formeller Entwurf, 3. April 2018 mit den Anlagen
- Anlage 1 Kartierung Brutvögel (und Nahrungsgäste zur Brutzeit), Lurche, Heuschrecken, Tagfalter, Zauneidechsen, Nachtkerzenschwärmer sowie Biotoptypen, Januar 2018
- Anlage 2 Artenschutzbeitrag (ASB), Januar 2018
- Anlage 3 Gutachten der HPC AG Nr. 2154330 vom 15. Januar 2016 „Aschedeponie II/III und IV in Halle–Trotha, Verträglichkeit der Errichtung und des Betriebes einer Photovoltaikanlage“ sowie die Ergänzungsberichte vom 15. März 2017 und vom 26. Februar 2018
- Anlage 4 Brandschutztechnische Stellungnahme STBS 01/17 NT, Norbert Schellknecht, Dipl.-Ing. Brandschutz, Prüfingenieur Brandschutz, Parkweg 9, 06667 Weißenfeld, OT Langendorf, 12. März 2018
- Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2 a Satz Nr. 2 BauGB zum Teil B-Plan Sennewitz, April 2018
- Vorhaben- und Erschließungsplan - Plan 2, Maßstab 1 : 1 000, Stand 3. April 2018