Nachhaltig unterwegs – testen Sie ein E-Bike kostenlos!

Als EVH-Kundin oder Kunde haben Sie die Möglichkeit, eines unserer Elektrofahrräder für eine Woche kostenlos zu testen. Genießen Sie die Vorteile umweltfreundlicher Mobilität und tun Sie gleichzeitig etwas für Ihre Gesundheit. Ob für entspannte Fahrten in der Stadt, längere Ausflüge oder den täglichen Arbeitsweg – unsere E-Bikes bieten Ihnen den perfekten Fahrspaß.
Ab April 2025 können Sie hier wieder ganz einfach ein Elektrofahrrad reservieren und in eine neue, nachhaltige Art der Fortbewegung starten.
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Unsere E-Bike-Modelle
Dieses vielseitige und praktische E-Bike ist ideal für den täglichen Gebrauch in einer Vielzahl von Umgebungen. Es verfügt über alle integrierten Funktionen einschließlich Ständer, Beleuchtung, Schutzbleche und Gepäckträger. Mit einem SyncDrive Core 50Nm-Motor können Sie auch im Smart Assist-Modus fahren. Diese Technologie bestimmt die Unterstützung, die Sie benötigen, und schaltet automatisch – so können Sie sich voll und ganz auf die Straße und auf das eigene Fahrerlebnis konzentrieren. Die On-Board-Navigation ist eine weitere großartige Funktion mit einem RideDash EVO-Display, das nahtlos in den Lenker integriert ist. Eingebaute Lichter, die Tag und Nacht laufen, erhöhen deine Sicherheit durch zusätzliche Sichtbarkeit auf der Straße. Fahrt glatt.
Zubehör: Ladegerät, Schloss, Beutel
Spezifikationen
- Bereifung: 28 Zoll
- Gewicht: ca. 33 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht: 156 kg
- Rahmenhöhe: 50 cm
- Reichweite: bis zu 125 km*
- Motor: SyncDrive Core 50Nm by Yamaha
- Akku: EnergyPak Smart 500Wh
* Die Reichweite richtet sich nach dem gewähltem Unterstützungsgrad und dem Gesamtgewicht.

Ihr Einstieg in die Mobilität der Zukunft - Die Zukunft der Mobilität fährt auf zwei Reifen. Und mit dem Image 3.B Move machen Sie den Anfang. Denn jedes noch so kleine Detail dieses vollintegrierten E-Bikes ist auf ein bequemes, sicheres und vor allem sorgenfreies Fahren ausgelegt – von der Innenstadt bis in die umliegenden Wälder. Inklusive Komfortkomponenten wie einer gefederten Sattelstütze und dem praktischen One-Key-Schließsystem. Kurzum: der ideale Partner für den Einstieg in die Mobilität der Zukunft.
Zubehör: Ladegerät, Schloss, Beutel
Spezifikationen
- Bereifung: 28 Zoll
- Gewicht: ca. 28 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht: 130 kg
- Rahmenhöhe: 50 cm
- Reichweite: bis zu 130 km*
- Motor: Bosch Active Line Plus 50Nm
- Batterie: Bosch Li-Ion 36 V (500 Wh)
* Die Reichweite richtet sich nach dem gewähltem Unterstützungsgrad und dem Gesamtgewicht.

Wenn es um müheloses Radfahren in der Stadt geht, macht dem Agattu so schnell kein anderes E-Bike etwas vor. Durch die aufrechte und bequeme Sitzposition, eignet es sich ideal für Fahrten in der Stadt. Der robuste Aluminiumrahmen mit breitem und tiefem Durchstieg lässt jedes Radabenteuer zu einem Genuss werden.
Zubehör: Ladegerät, Schloss, Beutel
Spezifikationen
- Bereifung: 28 Zoll
- Gewicht: ca. 26 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht: 130 kg
- Rahmenhöhe: 43 cm/ 48 cm
- Reichweite: bis zu 115 km*
- Motor: Bosch Performance Line 36 V / 250 W / 75 Nm
- Batterie: Bosch PowerTube Li-Ion 36 V / 17,4 Ah (625 Wh)
* Die Reichweite richtet sich nach dem gewähltem Unterstützungsgrad und dem Gesamtgewicht.

Das Klapprad BROMPTON Electric M6 ist besonders bei Berufspendlern beliebt. Mit seinen 20-Zoll Laufrädern sorgt es für ein wendiges Fahrgefühl und ist mit wenigen Handgriffen aus- und wieder zusammenklappbar.
Zubehör: Ladegerät, Schloss, Akkutasche, Seglertasche (zum Transport)
Spezifikationen
- Bereifung: 20 Zoll
- Gewicht: 18 kg inkl. Transporttasche
- Zulässiges Gesamtgewicht: 110 kg
- Reichweite: bis zu 80 km*
- Motor: Bosch Performance Line 36 V / 250 W / 65 Nm
- Batterie: Bosch PowerTube Li-Ion 36 V / 17,4 Ah (625 Wh)
- Faltzeit: 10 bis 20 Sekunden
* Die Reichweite richtet sich nach dem gewähltem Unterstützungsgrad und dem Gesamtgewicht.

Zusätzlich zu unseren sechs Elektrobikes verleihen wir 3 Elektro-Lastenräder der Marke Riese & Müller, 2x das Packster und 1x das Packster 60. Mit ihren 2,23- bzw. 2,46 Metern sind sie kaum länger als ein herkömmliches Fahrrad und ein wahrer Alltagshelfer wenn es um den Transport von schweren Einkäufen, Ausflugsutensilien oder sogar den lieben Kleinen geht.
Mit unserem Packster 40 kann ein Kleinkind und mit dem Packster 60 können zwei Kinder bis ca. 8 Jahre transportiert werden.
Spezifikationen
- Bereifung: 28 Zoll
- Gewicht: 29 kg bzw. 35 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht: 160 kg bzw. 200 kg
- Rahmenhöhe: Uni
- Reichweite: bis zu 140 km*
- Motor: Bosch Performance CX 36 V / 250 W / 65 Nm
- Batterie: Bosch PowerTube Li-Ion 36 V / 17,4 Ah (625 Wh)
* Die Reichweite richtet sich nach dem gewähltem Unterstützungsgrad und dem Gesamtgewicht.
Informationen zur Ausleihe
Um ein EVH-Elektrofahrrad kostenfrei auszuleihen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Privatkundin oder -kunde der EVH.
- Sie hinterlegen bei uns eine Kaution von 50 Euro für ein normales E-Rad bzw. 100 Euro für ein Lastenrad.
- Sie geben uns das Fahrrad sauber zurück.
- Sie akzeptieren unsere Ausleihbedingungen.
Der Verleih unserer Elektrofahrräder ist witterungsbedingt in der Regel von April bis Oktober/November möglich.
Informationen rund um dieses Angebot gibt es telefonisch unter (0345) 5 81 - 24 81, Anfragen per Mail bitte an marketing@evh.de.
§ 1 Vertragsgegenstand
Die EVH verleiht der entleihenden Person unentgeltlich ein Elektrofahrrad (folgend nur „Leihgegenstand“ genannt). Der an die entleihende Person übergebene Leihgegenstand, das Zubehör, der zu zahlende Mietpreis und die Kaution sind im Leihvertrag im Einzelnen genau aufgeführt und bezeichnet.
§ 2 Vertragslaufzeit
- Der Vertrag ist befristet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Leihvertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die Regelung in Absatz 1 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die entleihende Person den Leihgegenstand vertragswidrig nutzt oder den Leihgegenstand durch Vernachlässigung der ihr/ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 3 Pflichten der entleihenden Person
- Die entleihende Person hat sich vor der jeweiligen Benutzung des Leihgegenstandes über passende Witterungsbedingungen )kein: Eis, Schnee, Starkregen etc.) und dessen Verkehrstauglichkeit zu vergewissern. Insbesondere hat die entleihende Person hierzu die Bremsanlage und Lichtanlage auf deren Funktionsfähigkeit hin zu prüfen sowie für einen ausreichenden Luftdruck in der Bereifung Sorge zu tragen. Ist sich die entleihende Person bei der Bedienung des Leihgegenstandes unsicher, so hat er die ihr/ihm überlassene Bedienungsanleitung des Leihgegenstandes zu Rate zu ziehen bzw. Rücksprache der angegeben Servicenummer zu nehmen, die auf dem Fahrrad angebracht ist.
- Die entleihende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Leihgegenstand bei Nichtbenutzung immer gegen Diebstahl gesichert und, soweit möglich, vor mutwilligen Beschädigungen durch Dritte geschützt ist. Der Leihgegenstand muss immer mit dem mit ausgeliehenen Schloss gesichert sein. Nur in diesem Fall muss die entleihende Person bei Verlust des Leihgegenstandes nicht haften. Der Akku und das Ladegerät des Fahrrads sind bei Nichtbenutzung (über Nacht oder bei längeren Stehzeiten) sicher zu verwahren. Nur in diesem Fall muss die entleihende Person bei Verlust der Leihgegenstände nicht haften.
- Der entleihenden Person ist es nicht gestattet, den Leihgegenstand über den gewöhnlichen, allgemein üblichen Gebrauch hinaus zu nutzen.
- Der entleihenden Person ist es untersagt, die auf dem Leihgegenstand aufgebrachte Werbung zu beseitigen, zu überkleben oder in sonstiger Weise unkenntlich zu machen. Die entleihende Person ist nicht berechtigt, eigene Werbung oder Werbung Dritter auf dem Leihgegenstand aufzubringen.
- Der entleihenden Person ist es untersagt, optische, technische oder sonstige Veränderungen am Leihgegenstand vorzunehmen.
- Die entleihende Person hat bei Benutzung des Leihgegenstandes die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu beachten, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung.
- Bei Unfällen im Straßenverkehr, bei Diebstahl oder Beschädigung des Leihgegenstandes durch Dritte ist die entleihende Person verpflichtet, die Polizei sowie die EVH zu benachrichtigen.
- Sollten am Leihgegenstand Reparaturen notwendig sein, hat die entleihende Person den Servicepartner der EVH vor einer Durchführung einer Reparatur zu benachrichtigen (während Geschäftszeiten des Servicepartners). Der Servicepartner ist telefonisch erreichbar unter der auf dem Fahrrad angegebenen Servicenummer. Die Kosten für Reparaturen trägt grundsätzlich die EVH, soweit die Reparatur nicht aufgrund vertragswidriger Nutzung, falscher Bedienung oder übermäßiger Beanspruchung des Leihgegenstandes notwendig wird. In diesen Fällen übernimmt die entleihende Person die Kosten für die Durchführung der Reparatur.
- Die entleihende Person ist verpflichtet, der EVH den Leihgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sich zum Zeitpunkt der Übergabe an die entleihende Person befunden hatte. Die Rückgabe des Leihgegenstandes durch die entleihende Person hat am Tag der Beendigung der Vertragslaufzeit zu den Geschäftszeiten der EVH zu erfolgen. Als Ort für die Rückgabe des Leihgegenstandes wird folgende Adresse vereinbart: EVH GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- Soweit die entleihende Person einer dritten Person erlaubt, den Leihgegenstand zu nutzen, ist die entleihende Person dafür verantwortlich, dass die dritte Person die Bedingungen dieses Vertrages einhält. Die entleihende Person ist nicht berechtigt, den Leihgegenstand Dritten gegen Entgelt zu überlassen.
§ 4 Pflichten der EVH
Die EVH übergibt der entleihenden Person einen verkehrstüchtigen Leihgegenstand. Als Übergabeort wird folgende Adresse vereinbart: EVH GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale)
§ 5 Haftung des Entleihers
Die entleihende Person haftet der EVH für Schäden, die der EVH aufgrund des Abhandenkommens, der Beschädigung des Leihgegenstandes oder durch vertragswidrige Benutzung des Leihgegenstandes entstehen, soweit sie/er entgegen § 3 Nr. 2 das Fahrrad ungesichert abstellt.
§ 6 Haftung der EVH
- Die EVH haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der EVH oder einer vertretenden Person oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die EVH nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die verleihende Person einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 und 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
- Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesem Vertrag.
§ 8 Datenschutzhinweis
Ihre Daten werden grundsätzlich nur zur Vertragsdurchführung verwendet. Wenn Sie sich ein Elektrofahrrad der EVH leihen möchten, benötigen wir Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Anschrift zur Identifikation Ihrer Person bei Abholung des Fahrrads. Die EVH behält sich vor, eine Sichtkontrolle des Personalausweises durchzuführen. Weiterhin benötigen wir Ihre Kundennummer, damit eine eindeutige Zuordnung Ihrer Person in unserem System gewährleistet ist. Weitere Angaben sind freiwillig als solche gekennzeichnet.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.
- Der Gerichtsstand für Kaufleute i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Personen und öffentlichrechtliche Sondervermögen ist Halle (Saale). Das Gleiche gilt, wenn die entleihende Person keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
EVH GmbH
Bornknechtstraße 5
06108 Halle (Saale)
Stand: August 2020

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