Die Grund- und Ersatzversorgung der EVH
Was ist Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskundinnen und -kunden1 mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung/im Niederdruck. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskundinnen und -kunden sowie kleine Gewerbekundinnen und -kunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
1Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsordnung - GasGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006, bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grundversorgte Kundinnen und Kunden Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Preisblatt Grundversorgung1 für Erdgas
gültig ab dem 1. Januar 2025:
Die GasGVV und die ergänzenden Bedingungen finden Sie hier.
Erdgasverbrauch bis 3.156 kWh/Jahr |
Erdgasverbrauch mehr als 3.156 kWh/Jahr |
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netto | brutto* | netto | brutto* | |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 12,08 | 14,38 | 10,56 | 12,57 |
Grundpreis in Euro/Jahr | 113,42 | 134,97 | 161,42 | 192,09 |
Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies im Rahmen der "Bestpreisabrechnung" in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch einer Abrechnungsperiode wird nach der für die Kundin oder den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.
Im Preis enthalten ist die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9. Januar 1992.
Für Lieferungen an Letztverbrauchende gilt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Halle als Konzessionsabgabe bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr derzeit 0,77 Cent/kWh und größer 1.000 kWh/Jahr 0,33 Cent/kWh. Für Lieferungen an Kundinnen und Kunden, die nach Sonderpreisen versorgt werden, gilt als Konzessionsabgabe ein Höchstbetrag von 0,03 Cent/kWh.
In den ausgewiesenen Preisen sind ebenfalls die gültige Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh) und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) („CO2-Preis“), derzeit 0,998 Cent/kWh und die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen nach §35e EnWG (derzeit 0,299 Cent/kWh) enthalten.
Bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo der Belastungen in Höhe von 2,617 Cent/kWh und bei einem Erdgasverbrauch größer 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo in Höhe von 2,177 Cent/kWh. Angeboten wird Erdgas der Gruppe H mit einem Druck von 18 - 22 mbar am Hausanschluss bei Versorgung aus dem Niederdrucknetz.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nachdem Komma gerundet.
1Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) für Letztverbrauchende, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen
Hinweis: Eine kWh Gas und eine kWh Strom haben unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an kWh im Vergleich zu Strom benötigt wird.
Stand 1. Januar 2025
Was ist Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kundinnen und Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kundinnen und Kunden auch weiterhin (für max. 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und die Kundin bzw. der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Die Preise der Ersatzversorgung können sich während Ihres bestehenden Ersatzversorgungsvertrages zum 1. und 15. eines Monats ändern.
Gilt für Erdgaslieferungen an Letztverbraucher im Niederdrucknetz.
Auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006, sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kundinnen und Kunden Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung Preise gelten ab 1. Januar 2025 |
netto | brutto* |
---|---|---|
Arbeitspreis Cent/kWh |
20,16 | 23,99 |
Grundpreis Euro/Jahr |
164,97 | 196,32 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 9,00 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9. Januar 1992.
Für Lieferungen an Letztverbrauchende gilt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Halle als Konzessionsabgabe bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr derzeit 0,77 Cent/kWh und größer 1.000 kWh/Jahr 0,33 Cent/kWh.
In den ausgewiesenen Preisen sind ebenfalls die gültige Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh) und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) („CO2-Preis“), derzeit 0,998 Cent/kWh und die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen nach §35e EnWG (derzeit 0,299 Cent/kWh) enthalten.
Bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo der Belastungen in Höhe von 2,617 Cent/kWh und bei einem Erdgasverbrauch größer 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo in Höhe von 2,177 Cent/kWh.
Angeboten wird Erdgas der Gruppe H mit einem Druck von 18 - 22 mbar am Hausanschluss bei Versorgung aus dem Niederdrucknetz.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Januar 2025