Fahren mit Strom
Sie sind Kundin oder Kunde der EVH und interessieren sich für umweltschonendes Autofahren? Dann denken Sie doch einmal über ein Auto mit Elektroantrieb nach. Zu teuer, meinen Sie? Das muss nicht sein. Wir helfen Ihnen beim Sparen und haben die passenden Produkte, ob für Zuhause oder unterwegs.
Förderungen
Der Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Investition in die Ladeinfrastruktur werden vom Staat finanziell unterstützt. So können Sie beim Umstieg auf Elektromobilität durch verschiedene Förderungen und finanzielle Vorteile bares Geld sparen. Berechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Förderungen im Überblick.
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Förderung beim Fahrzeugkauf
Wer sich jetzt für den Kauf eines Elektro-Fahrzeugs entscheidet, erhält die sogenannte Umwelt- bzw. Innovationsprämie für einen Neuwagen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Nettolistenpreis und ob es sich um ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug oder einen Plug-In-Hybriden handelt. Auch Leasing-Fahrzeuge werden bezuschusst. Grundvoraussetzung ist: Das Fahrzeugmodell muss sich auf der „Liste förderfähiger Fahrzeuge“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, diese ist hier abrufbar.
Prämien für E-Autos
Bis Ende 2022 gelten folgende Förderungen:
E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro erhalten einen staatlichen Zuschuss von 6.000 Euro, dazu kommt der Herstelleranteil von 3.000 Euro – die Förderung beträgt also insgesamt 9.000 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro fördert der Staat mit 5.000 Euro zzgl. Herstelleranteil von 2.500 Euro – die Gesamtförderung beträgt hier 7.500 Euro. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.Ab 2023 reduzieren sich die Förderbeträge auf 6.750 Euro bzw. 4.500 Euro.
Prämien für Plug-In-Hybride
Bis Ende 2022 gelten folgende Förderungen:
Plug-In-Hybride mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro erhalten einen staatlichen Zuschuss von 4.500 Euro, dazu kommt der Herstelleranteil von 2.250 Euro – die Förderung beträgt also insgesamt 6.750 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro fördert der Staat mit 3.750 Euro zzgl. Herstelleranteil von 1.875 Euro – die Gesamtförderung beträgt hier 5.625 Euro. Die Mindesthaltedauer beträgt sechs Monate.Ab 2023 gibt es keine Förderungen für Plug-In-Hybride mehr.
Prämien für Leasingverträge
Wird für das neue Fahrzeug ein Leasingvertrag abgeschlossen, gelten bei einer Vertragsdauer von mehr als 23 Monaten die gleichen Förderhöhen wie beim Kauf. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monate sind es 50 Prozent und bei 6 bis 11 Monaten Laufzeit 25 Prozent der maximalen Förderung je nach Fahrzeugart.Weitere Informationen:
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Förderung durch Steuervorteile
Keine Kfz-Steuer für E-Autos
Reine Elektroautos sowie auf Strombetrieb umgerüstete Diesel- bzw. Benzinfahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 angemeldet oder umgerüstet werden und bis Ende 2030. Plug-in hybride erhalten keine Befreiung von der Kfz-Steuer.Reduzierte Besteuerung für Dienstwagen
Für die private Nutzung eines Dienstwagens wird der geldwerte Vorteil versteuert, üblicherweise mit einem Prozent. Für emissionsfreie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 60.000 Euro sind dagegen lediglich 0,25 Prozent zu versteuern. Liegt der Preis über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent, dies gilt ebenso für Plug-in-Hybride, die mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.Weitere Informationen:
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FAQ - Förderungen für Elektromobilität
- Welche Elektrofahrzeuge werden gefördert?
Rein elektrisch betriebene Autos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos. - Wie hoch ist die Förderung?
Reine E-Autos und Brennstoffzellenautos erhalten bis Ende 2022 bis zu 9.000 Euro Förderung. Ab 2023 reduziert sich die Förderung auf maximal 6.750 Euro.
Plug-In-Hybride werden bis Ende 2022 mit bis zu 6.750 Euro gefördert, sofern sie einen Listenpreis von 40.000 Euro nicht überschreiten. Liegt der Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro reduziert sich die Fördersumme auf 7.500 für E-Autos bzw. 5.625 Euro für Plug-in-Hybride. Teurere Fahrzeuge werden nicht gefördert. Ab 2023 gibt es für Plug-In-Hybride keine Förderung mehr. - Welche Bedingungen gibt es?
Die Förderung gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die auf der „Liste förderfähiger Fahrzeuge“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt werden. - Ist die Förderung befristet?
Sie gilt bis 2025 und kann für alle Zulassungen nach dem 3. Juni 2020 beantragt werden, auch rückwirkend. - Werden auch Leasingfahrzeuge gefördert?
Für einen Leasingvertag mit einer Laufzeit von mehr als 23 Monaten gelten die gleichen Förderhöhen wie beim Kauf. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monate sind es 50 Prozent und bei 6 bis 11 Monaten Laufzeit 25 Prozent der maximalen Förderung je nach Fahrzeugart. - Wo kann ich die Förderung beantragen?
Den Antrag sowie alle Detailinformationen zur Förderung gibt es auf der BAFA-Website. - Spart man auch bei der Kfz-Steuer?
Reine Elektroautos sowie auf Strombetrieb umgerüstete Diesel- bzw. Benzinfahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 angemeldet oder umgerüstet werden und bis Ende 2030. - Welche Vorteile gibt es bei der Nutzung als Dienstwagen?
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils reduziert sich bei emissionsfreien Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 60.000 Euro auf 0,25 Prozent. Liegt der Preis über 60.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Letzteres gilt ebenso für Plug-in-Hybride, die mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
- Welche Elektrofahrzeuge werden gefördert?
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