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Strom für (H)alle

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Hinweis

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie in unserem FAQ. 

Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.

Zum FAQ

Stromkennzeichnung

Woher kommt der Strom in Halle (Saale)? Die Stromkennzeichnung informiert Sie gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes über Energieträger-Mix und Umweltauswirkungen.

EEG-Testat

Veröffentlichungspflichten nach Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Zum EEG-Testat