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Stand: 12. November 2024

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir senken zum 01. Januar 2025 unsere Erdgaspreise.

Die wichtigsten Fragen zur aktuellen Preisanpassung beantworten wir Ihnen gern auf dieser Seite. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter der Stadtwerke gern behilflich. 

Zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in unserem Kundencenter gelangen Sie hier zur Online-Terminvereinbarung.

Preisanpassung zum 1. Januar 2025

Weshalb sinken die Preise für Erdgas?

Wir beschaffen Erdgas langfristig in Tranchen – also in Mengenscheiben für die Zukunft. Sinkende Preise an den Beschaffungsmärkten kommen somit immer erst zeitverzögert bei unseren Kundinnen und Kunden an. Sie profitieren ab 2025 also von den günstigen Beschaffungen aus dem Kalenderjahr 2024, welche selbst die ab 2025 steigenden Netznutzungsentgelte ausgleichen können.

Welche Preiskomponenten ändern sich zum 1. Januar 2025?

Die Arbeitspreise sinken je nach Vertrag zwischen 6,90 ct/kWh in den variablen Halplus-Produkten und 7,02 ct/kWh in der Grundversorgung (jeweils brutto). Dies entspricht einer Senkung von ca. 30 Prozent bei einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr. 

Der CO2-Preis nach § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erhöht sich in der Grundversorgung und in den variablen Produkten um 0,182 ct/kWh.  

Die Kosten der Umlegung saldierter Kosten nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), „Gasspeicherumlage“ erhöht sich in der Grundversorgung und in den variablen Produkten um 0,064 ct/kWh. 

Zusätzlich zu den bereits genannten Preiskomponenten erhöht sich der Grundpreis in allen variablen Produkten und in der Grundversorgung um 48 Euro/Jahr.

Warum steigt der Grund- bzw. Servicepreis?

Die Erhöhung des Grund- bzw. Servicepreises ist auf mehrere wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen. In Zeiten von Inflation steigen die allgemeinen Kosten für Rohstoffe, Energie und anderer Betriebsausgaben, was sich direkt auf unsere Preise auswirkt. Auch gestiegene Lohnkosten haben Einfluss auf die Preisgestaltung. Zudem müssen wir, um wettbewerbsfähig zu bleiben, unsere Preise an die Marktbedingungen anpassen. 

Werden meine monatlichen Abschlagszahlungen angepasst?

Ja, die monatlichen Abschlagszahlungen werden je nach Verbrauch um 10  bis 25 Prozent gesenkt. Ihren neuen Abschlagsplan finden Sie in Ihrem Informationsschreiben zur Preisanpassung.

Wichtig: Passen Sie bitte, sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre monatlichen Überweisungen entsprechend an.

Sollten Sie einen höheren oder niedrigeren Abschlag wünschen, können Sie diesen – schnell und unkompliziert – selbständig über das Abschlagsänderungsformular anpassen.

Ich habe in meinem Anschreiben keinen neuen Abschlagsplan erhalten. Woran liegt das?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Abschlagsplan nicht angepasst werden kann, da er aufgrund Ihrer in Kürze anstehenden Jahresrechnung bereits vor der Preisanpassung endet. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Abschlagsplan mit Ihrer Jahresrechnung, basierend auf den neuen Preisen und ihrem bisherigen Verbrauch. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Ich habe aktuell einen Erdgasvertrag mit Preisgarantie. Erhalte ich auch eine Preisanpassung?

Nein, sofern Sie ein Laufzeitprodukt für Erdgas abgeschlossen haben, erhalten Sie keine Preisanpassung.

Abschlag und Zahlungen

Wo finde ich meinen neuen Abschlagsplan auf dem Anschreiben?

Sie finden den neuen Abschlagsplan auf der letzten Seite Ihres Infoschreibens.

Sollte Ihrem Anschreiben kein neuer Abschlagsplan beiliegen, dann erhalten Sie in in Kürze Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Ihr neuer Abschlagsplan ist dann in der Abrechnung hinterlegt.

Werden meine monatlichen Abschläge automatisch angepasst?

Ja, wir passen sowohl Ihren monatlichen Abschlag für Strom als auch für Gas bei Preisanpassungen automatisch an. Sie finden Ihren neuen Abschlagsplan auf der letzten Seite unseres Infoschreibens zur Preisanpassung.

Passen Sie bitte, sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre monatlichen Überweisungen entsprechend an.

Kann ich meinen Abschlag anpassen?

Eine Anpassung Ihres Abschlagsbetrags ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierfür am besten unser Formular für Abschlagsänderungen. Die Änderung wird Ihnen nochmals in einem separaten Schreiben bestätigt.

Ich verstehe meine Rechnung nicht! Gibt es eine Rechnungserläuterung?

Hier können Sie sich die einzelnen Bestandteile der Rechnung genauer ansehen:

Gern stehen wir Ihnen auch

  • per E-Mail an kontakt@evh.de
  • telefonisch unter 0800 5 81 - 33 33,
  • schriftlich an EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale) oder
  • persönlich in unserem Kundencenter zur Verfügung.

Preise und Tarife

Wieso sind Ihre Preisangaben in brutto und dann wieder in netto ausgewiesen?

Gesetzliche Umlagen und Abgaben sowie die einzelnen Preiskomponenten weisen wir netto aus. Die Endverbraucherpreise werden brutto ausgewiesen. Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere Hinweise, wie die Angaben erfolgen (z. B. Hinweise durch hochgestellte Nummern oder Sternchen *).

Warum sind die Preise für die Ersatzversorgung höher als die Preise für die Grundversorgung?

Haushaltskunden, die infolge einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages bzw. einer Insolvenz ihres bisherigen Lieferanten keinen Liefervertrag mehr haben, werden vom Grundversorger grundsätzlich zu den Bedingungen der Ersatzversorgung beliefert. Die Ersatzversorgung gilt für den Zeitraum von 3 Monaten.

Mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle von Juli diesen Jahres wird im Rahmen der Neuordnung von Grund- und Ersatzversorgung die bisherige Gleichpreisigkeit bei der Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit der Grundversorgung beendet. Die Grundversorger können also künftig auch gesonderte und den kurzfristigen Beschaffungskosten entsprechende Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden kalkulieren und abrechnen.

Für die Neueinführung und Änderung von gesonderten Ersatzversorgungpreisen für Haushaltskunden gilt nunmehr gemäß § 38 EnWG, dass der Grundversorger jederzeit ohne Einhaltung einer Vorlauffrist ein Preisblatt mit gesonderten Ersatzversorgungspreisen für Haushaltskunden, durch öffentliche Bekanntgabe und auf seiner Homepage auffindbare Veröffentlichung, wirksam in Kraft setzen kann.

Fragen zum Vertrag

Kann ich meinen Liefervertrag kündigen?

Ja, Sie haben bei Preisänderungen grundsätzlich das Recht der Sonderkündigung. Somit können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen.

Zähler und Zählerstand

Kann ich zum Stichtag der Preisanpassung meinen Zählerstand ablesen und angeben?

Ja, wir bieten jeder Kundin und jedem Kunden an, zu dem jeweiligen Stichtag selbst seinen Energiezähler abzulesen und den Zählerstand über unser Formular für Zählerstände im Internet mitzuteilen. Dieser wird dann nach einer Verifizierung für die Rechnungsabgrenzung entsprechend genutzt.

Warum wird „mein“ Zähler nicht abgelesen?

Formal ist für die Erfassung / Ablesung von Zählerständen der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig. In Halle ist dies zu > 90 % der Fälle die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Im Sinne einer kostengünstigen Daseinsvorsorge hat die Energieversorgung Halle Netz GmbH seit Jahren ein gutes und bewährtes System der so genannten rollierenden Ablesung etabliert. Dies bedeutet, dass verteilt über das Netzgebiet in den jeweiligen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einmal im Jahr der Zählerstand erfasst wird. Dies hilft Kosten für die Ablesung nachhaltig günstig zu halten. Auf Grund dieses Systems und der damit optimierten Anzahl von Mitarbeitenden ist es dann jedoch nicht möglich, zu einem Stichtag alle ca. 180.000 Zähler ablesen zu lassen.

Um dennoch Preissplitts vornehmen zu können, werden die Zählerstände nach einem anerkannten Verfahren berechnet, sodass eine Ablesung zum Stichtag nicht erforderlich ist. Selbstverständlich besteht für unsere Kundinnen und Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, die Zählerstände zum jeweiligen Stichtag selbst abzulesen und zu übermitteln. Sie können uns Ihre Zählerstände gern mitteilen. Diese werden dann der Abrechnung Ihrer Lieferstelle zu Grunde gelegt.

Wenn ich die Abschläge und die Rechnung nicht mehr zahlen kann, wird mein Zähler gesperrt?

Werden Abschläge oder Forderungen aus Rechnungen nicht vollständig und fristgerecht ausgeglichen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Vor einer möglichen Liefersperre, welche mit Fristsetzung angekündigt wird, werden zwei Mahnungen versendet.

Kommen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig auf uns zu, um Ihnen ggf. eine Ratenvereinbarung anbieten zu können.