Inhaltsbereich

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Haben Sie Fragen zu Umlagen und Preisanpassungen? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Jetzt lesen

Haben Sie Fragen zu den Energiepreisbremsen? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Jetzt lesen

Hier finden Sie Informationen zum CO2KostAufG, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Jetzt lesen

Stichworte von A bis Z

Sie haben eine Frage zur Energieversorgung Halle? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz zusammengefasst.

Anschlussnehmer

Ist jeder Eigentümer, dessen Grundstück oder Gebäude an das öffentliche Netz der Versorgung angeschlossen ist oder wird (Haus- bzw. Grundstückseigentümer).

Anschlussnutzer

Ist jeder Kunde (Letztverbraucher), der einen Anschluss an das öffentliche Netz der Versorgung zur Entnahme von Energie nutzt (Bewohner/Mieter).

Aus welchen Bestandteilen besteht der Strompreis?
  1. Steuern und Abgaben: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage laut KWK-Gesetz, Umlage laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), Umlage nach § 19 Netzentgeltverordnung (StromNEV), Offshore-Umlage

    Dieser Kostenblock macht ca. 50 % Ihres Entgeltes aus.

  2. Netznutzungsentgelt (Stromtransport und Verteilung), Messstellenbetrieb (Zähler), Messdienstleistungen (Ablesung, Verbrauchserfassung)

    Die Netznutzungspreise werden jährlich von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Dieser Kostenblock macht ca. 22 % Ihres Entgeltes aus, das in der Regel der örtliche Netzbetreiber erhält.

  3. Kosten für die Beschaffung (Einkauf) und Erzeugung

  4. Vertriebskosten (Kosten des Lieferanten für Personal, Material, Arbeitsgeräte, Abrechnung, Versandkosten, etc.)
Was ist die Biomasseverordnung (BiomasseV)?

Die BiomasseV regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden. Es regelt weiterhin, welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind. Die BiomasseV hat Gesetzeskraft.

Energielieferant

Beliefert die Kunden mit Strom und Gas und zahlt an den Netzbetreiber für die Nutzung der Netze ein Netznutzungsentgelt. Der Energielieferant ist ein vom Netzbetreiber, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, getrenntes eigenständiges Unternehmen.

Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle (Saale) ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen sowie einen qualitativ sehr guten Service an.

Sie erreichen uns über das Kundencenter der Stadtwerke Halle (Saale), Bornknechtstraße 5, Telefon: (0345) 5 81 - 33 33.

Energie sparen

Die EVH GmbH berät ihre Kunden gern im rationellen Umgang mit Energie und fördert die Nutzung von umweltschonenden Energiequellen. Lesen Sie unsere Energiespartipps.

Erneuerbare Energien

bestehen aus Biogas:

  • Biomethan
  • Gas aus Biomasse
  • Deponiegas
  • Klärgas und
  • Grubengas

und Energien, die aus:

  • Wasserkraft
  • Windkraf
  • Solarstrahlung
  • Biomasse
  • Geothermie

erzeugt werden

Erneuerbare Energien Gesetz

Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber regenerative Energien in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Diese müssen teuer, zu Preisen, die im EEG festgelegt sind, eingekauft werden. Diese Preise liegen deutlich höher, als z. B. die EVH die kWh an Ihre Kunden verkauft.

Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung erneuerbarer Energien und es sieht vor, dass die Mehrkosten auf die Kunden umgelegt werden. Damit ist diese Abgabe Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig).

Was ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)?

Vorrangige Ziel des EEWärmeG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf deutlich zu erhöhen und dient damit letztendlich dem Klimaschutz und der Schonung fossiler Ressourcen.

Die Weiterentwicklung innovativer Wärmetechnologien sowie die Steigerung der Unabhängigkeit von Energieimporten sind weitere Zwecke des Gesetzes.

Das Gesetz verpflichtet Eigentümer eines neuen Gebäudes, seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Hier können unterschiedliche Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme (z. B. Wärmepumpen) zum Einsatz kommen.

Auch Ersatzmaßnahmen wie die Kraftwärmekopplung, Dämmmaßnahmen, die Nutzung der Wärme aus Nah- und Fernwärmenetzen sowie die Nutzung von Abwärme können zum Einsatz kommen.

Das EEWärmeG sieht ebenfalls Fördermöglichkeiten vor. Diese können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Ersatzversorgung

Hat sich der Kunde nicht oder noch nicht explizit für einen bestimmten Energielieferanten entschieden oder fällt ein Energielieferant bei der Lieferung aus, ist der örtliche Grundversorger nach §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, den Kunden über einen Zeitraum von maximal 3 Monaten mit Energie zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu beliefern.

Hat sich der Kunde über diesen Zeitraum noch nicht entschieden, erfolgt spätestens nach diesem Zeitraum die Überführung des Energieliefervertrages in die Grundversorgung.

Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle/Saale ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.

Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Gebäudethermografie

Haben Sie eine Ahnung, wie viel Wärme Ihr Haus oder Ihre Wohnung an die Umwelt abgibt? Eine ganze Menge. Aber wissen Sie auch, ob diese Abstrahlung von Wärme normal ist oder gar vermeidbar wäre? Wir helfen Ihnen dabei, genau diese Frage zu beantworten und gezielt nach "undichten Stellen” zu suchen. So können Sie Heizkosten sparen.

Wärmelecks in Haus oder Wohnung können teuer sein Dazu sollten Sie wissen: Vor jeder thermografischen Untersuchung steht eine umfassende Beratung. Sie kann, falls Sie das wünschen, alle Bereiche der Energieeinsparung und der wirtschaftlichen Energieanwendung umfassen. Während der thermografischen Untersuchung sollte das Gebäude beheizt sein. Eine Außentemperatur unter 5°C ist optimal.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die Gebäude-Thermografie ist eine anspruchsvolle und aufwändige Untersuchung – deshalb muss vorab ein Termin vereinbart werden. Die EVH bietet Ihnen diese Untersuchung für eine Schutzgebühr von 138 Euro an.

Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Grundversorgung

Ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §36) und in den Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (StromGVV und GasGVV) gesetzlich geregelt und kann vertraglich nicht nur in textlicher sondern auch auf andere Art und Weise, z. B. durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus dem Netz der öffentlichen Versorgung, zustande kommen.

Die Grundversorgung umfasst die Belieferung von Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Strom und Erdgas zu Allgemeinen Bedingungen (StromGVV bzw. GasGVV) und Allgemeinen Preisen aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz.

Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle/Saale ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.

Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Hausanschluss/Netzanschluss

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt. Der Netzanschluss beginnt mit der Abzweigstelle des Energieversorgungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung bzw. bei Gas mit der Hauptabsperreinrichtung.

Der Anschlussnehmer (Haus- bzw. Grundstückseigentümer) muss den Netzanschluss schriftlich beim Netzbetreiber in Auftrag geben. Dazu stellt der Netzbetreiber einen Vordruck zur Verfügung. Für den Netzanschluss verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt.

Der Netzbetreiber im Netzgebiet Halle/Saale ist die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Hausinstallationsanlage

Die elektrische Anlage bzw. Gasanlage steht mit Ausnahme der Messeinrichtungen (Zähler) bzw. eines gegebenenfalls eingebauten Druckregelgerätes in Gasanlagen im Besitz des Anschlussnehmers (Haus- bzw. Grundstückseigentümer) und beginnt hinter der Hausanschluss-sicherung bzw. bei Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Der Eigentümer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung verantwortlich. Auch bei einer Vermietung bleibt der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich.

Kann man die Fälligkeit von Abschlägen ändern?

Nein, leider nicht. Die Fälligkeiten sind abhängig von der gebietsweisen, rollierenden Aufteilung der Verbrauchsabrechnungen.

Individuelle Lösungen bedeuten einen höheren Aufwand und damit höhere Kosten, die sich dann auf die Höhe der Strom- und Erdgaspreise auswirken würden.

Konzessionsabgabe

Hier handelt es sich um eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze (Wegerecht) für die Leitungen zur Verteilung der Energie (Versorgungsnetz des Netzbetreibers). Die Abgabe ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises (verbrauchsabhängig).

Kraftwärmekopplung / KWK-Gesetz/KWK-Abgabe

Ziel des KWK-Gesetzes ist die Förderung moderner Kraftwärmekopplungsanlagen zur Erzeugung von Energie.

Bei der Kraftwärmekopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme weiter genutzt (z. B. als Fernwärme). Dadurch wird ein besonders hoher Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Kraftwerken erreicht. Damit sind moderne KWK-Anlagen wesentlich umweltfreundlicher, schon allein durch den geringeren CO2-Ausstoss, als herkömmliche Kraftwerke, allerdings auch teurer.

Das KWK-Gesetz sieht ebenfalls vor, dass diese Mehrkosten auf die Kunden umgelegt werden. Damit ist die KWK-Abgabe auch im Strompreis (verbrauchsabhängig) enthalten.

Kündigung von Energielieferverträgen

Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bitte hier die Kundennummer mit angeben.

Strom- und Erdgas-Sonderverträge Halplus (mit Ausnahme der Angebote mit festen Vertragslaufzeiten) können mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende unter Angabe der Kundennummer gekündigt werden.

Alle Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

Messdienstleister

ist für die Ablesung und Verteilung der Verbrauchsdaten an die verschiedenen Empfänger verantwortlich. Dafür verlangt der Messdienstleister ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein.

Messstellenbetreiber

ist der Besitzer des Zählers, der ihn installiert, betreibt, wartet und gegebenenfalls austauscht. Dafür verlangt der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein. Zu den Aufgaben des Messstellenbetreibers gehört ebenfalls die Überwachung der eichrechtlichen Fristen der Zähler, sowie die Zählerprüfung.

Netzbetreiber

Ist der Betreiber der örtlichen, öffentlichen Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung (Strom, Gas) für die Energielieferung an die Kunden (Letztverbraucher). Er stellt damit die Infrastruktur zur Übertragung und Verteilung der Energie bereit. Für die Nutzung der Netze verlangt er ein Netznutzungsentgelt.

Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen. Das Netz steht für alle Energielieferanten bereit. Der Netzbetreiber ist ein von Energielieferanten unabhängiges und eigenständiges Unternehmen.

Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen sowie der Anschluss elektrischer Anlagen an das öffentliche Netz der Versorgung (Hausanschluss). Im Netzgebiet Halle/Saale ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Netznutzung

Für die Nutzung der öffentlichen Energieversorgungsnetze verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt. Dieses ist ein Bestandteil der Strom- und Gaspreise und wird in den Verbrauchsabrechnungen dargestellt. Sind in den Netznutzungsentgelte gegebenenfalls Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Messung enthalten, werden diese in der Verbrauchsabrechnung ebenfalls dargestellt. Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.

Sie suchen in Halle/Saale Installateursfirmen?

Hier finden Sie unser Installateurverzeichnis. Zu Ihrer Sicherheit und damit alle Arbeiten an Elektro-, Erdgas- und Fernwärmeanlagen auch fachgerecht ausgeführt werden, hat die Energieversorgung Halle Netz GmbH die nachfolgenden Firmen auf ihre Ausrüstung, die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und die fachlichen Voraussetzungen geprüft.

Sind Abschläge Vorauszahlungen?

Abschläge werden immer erst im Nachhinein fällig und beziehen sich auf den vorangegangenen Zeitraum. Damit geht die EVH GmbH immer in Vorleistung.

Smart Meter / intelligente Zähler

Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.

Mehr Information zu Smart Meter finden Sie hier

Sonderverträge

sind Verträge außerhalb Grundversorgung. Hier werden von den Strom- und GasGVV abweichende Regelungen (Vertragsbedingungen) getroffen und bedürfen deshalb der Unterschrift. Ebenfalls beinhalten diese andere, günstigere Preise als die Allgemeinen Preise der Grundversorgung.

Zu erreichen über das Kundencenter der Stadtwerke Halle/Saale, Bornknechtstraße 5., Telefon (0345) 5 81 - 33 33.

Stromkennzeichnung

Zu Ihrer Information stellen wir in der Stromkennzeichnung (Link zur internen Seite Stromkennzeichnung dar, wie sich der von der EVH GmbH gelieferte Strom im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt darstellt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer, derzeit 2,05 Cent pro kWh, ist Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig) und wird an den Staat abgeführt. Die Stromsteuer wird auch als Ökosteuer bezeichnet.

Thermische Abrechnung

Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.

Umzug

Die EVH GmbH unterstützt Sie auch beim Umzug. Mit unserer Checkliste wissen Sie genau, was Sie wann tun müssen. Außerdem schenkt Ihnen die EVH 10 große Umzugskartons, wenn Sie im Kundencenter Ihren neuen Mietvertrag vorlegen.

Warum keine kalenderjährige Abrechnung sondern rollierende Abrechnung?

In den meisten Netzgebieten erfolgt eine gebietsweise, rollierende Abrechnung. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Kundenanzahl, die monatlich abgerechnet wird, in etwa immer gleich groß sein. Dies erbringt eine Kostenersparnis sowie eine bessere Auslastung des Kundencenters, der Telefonhotline und eine bessere Auslastung des Personals. Die hier durch zustande gekommene Kostenersparnis wirken sich auch senkend auf die Strom- und Erdgaspreise für unsere Kunden aus.

Warum Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Stromsteuer?

Im Umsatzsteuergesetz ist geregelt, dass in Deutschland auf (fast) alles, was verkauft wird, eine Umsatzsteuer zu erheben ist. Da die Stromsteuer Bestandteil des Strompreises ist, ist auch auf die Stromsteuer die Mehrwertsteuer zu erheben.

Diese Vorgehensweise gibt es auch an den Tankstellen (Mineralölsteuer) oder bei Kaffee (Kaffeesteuer).

Warum sind so viele Zählerstände (Splits) in der Rechnung?

Hier kommen folgende Gründe in Frage:

  • Tarifänderungen (Wahl eines anderen Produkts)
  • Preisänderungen
  • Änderungen bei Steuern und Abgaben
  • Zählerwechsel
  • systembedingte oder
  • buchhalterische Anpassungen (z. B. Jahreswechsel) ohne Einfluss auf die Rechnungshöhe.
Warum wird in Kilowattstunden (kWh) und nicht in Kubikmeter m³ abgerechnet?

Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt damit qualitativen Schwankungen. Eine Abrechnung in m³ berücksichtigt nur das Volumen, allerdings nicht den im Volumen tatsächlich vorhandenen Energiegehalt.

Eine Abrechnung in kWh berücksichtigt dagegen das Volumen und die Qualität des Erdgases, also den im Erdgas tatsächlich vorhandenen Energiegehalt.

Lesen Sie Näheres in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.

Warum wurde der Abschlag trotz Guthaben erhöht?

Das kann z. B. bei Heizgas- oder Wärmestromkunden vorkommen, bei denen kein volles Abrechnungsjahr berechnet wurde. Der Kunde ist zum Beispiel in den Sommermonaten eingezogen und hat mehr Abschlagszahlungen geleistet als verbraucht wurde und der Abschlag auf das gesamte Jahr gesehen, also inklusive der Heizmonate, nicht ausreicht. Notwendige Preiserhöhungen können hier ebenfalls eine Rolle spielen.

Warum wurde der Abschlag trotz Nachzahlung gesenkt?

Das kann z. B. bei Heizgas- oder Wärmestromkunden vorkommen, bei denen kein volles Abrechnungsjahr berechnet wurde. Der Kunde ist zum Beispiel kurz vor dem Winter eingezogen und die Abrechnung erfolgt bereits zum Ende der Heizperiode, so dass hier nur die heizstarken Monate in der Abrechnung erfasst wurden.