Das Grundversorgungsangebot der EVH
- Was ist Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskund*innen1 mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung/im Niederdruck. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskund*innen und kleine Gewerbekund*innen bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
1Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Preise für die Grundversorgung mit Erdgas für Haushalt und Gewerbe
Auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsordnung - GasGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grundversorgte Kund*innen Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Preisblatt Grundversorgung1 für Erdgas
gültig ab dem. 1. Januar 2025:
GasGVV und die ergänzenden Bedingungen finden Sie hier.
Grundversorgung bei einem Erdgasverbrauch bis 3.156 kWh/Jahr | Grundversorgung bei einem Erdgasverbrauch mehr als 3.156 kWh/Jahr | |||
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netto | brutto* | netto | brutto* | |
Arbeitspreis Cent/kWh | 12,08 | 14,38 | 10,56 | 12,57 |
Grundpreis Euro/Jahr | 113,42 | 134,97 | 161,42 | 192,09 |
Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies im Rahmen der "Bestpreisabrechnung" in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch einer Abrechnungsperiode wird nach der für den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.
Im Preis enthalten ist die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessions- abgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9. Januar 1992.
Für Lieferungen an Letztverbraucher*innen gilt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Halle als Konzessionsabgabe bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr derzeit 0,77 Cent/kWh und größer 1.000 kWh/Jahr 0,33 Cent/kWh. Für Lieferungen an Kunden, die nach Sonderpreisen versorgt werden, gilt als Konzessionsabgabe ein Höchstbetrag von 0,03 Cent/kWh.
In den ausgewiesenen Preisen sind ebenfalls die gültige Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh) und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) („CO2-Preis“), derzeit 0,998 Cent/kWh und die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen nach §35e EnWG (derzeit 0,299 Cent/kWh) enthalten.
Bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo der Belastungen in Höhe von 2,617 Cent/kWh und bei einem Erdgasverbrauch größer 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo in Höhe von 2,177 Cent/kWh. Angeboten wird Erdgas der Gruppe H mit einem Druck von 18 - 22 mbar am Hausanschluss bei Versorgung aus dem Niederdrucknetz.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nachdem Komma gerundet.
(1) gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) für Letztverbrauchende, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen
Hinweis: Eine kWh Gas und eine kWh Strom haben unterschiedliche Nutzenergie. Das bedeutet, dass für die gleiche nutzbare Wärmemenge bei Einsatz von Gas das bis zu 1,35-fache an kWh im Vergleich zu Strom benötigt wird.
Stand 1. Januar 2025