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Preise für die Ersatzversorgung

Was ist Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kund*innen dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung auch weiterhin (für max. 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und Sie genügend Zeit haben, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/ Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Die Preise der Ersatzversorgung können sich während Ihres bestehenden Ersatzversorgungsvertrages zum 1. und 15. eines Monats ändern.

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 15. Februar 2024
netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 37,35 44,45

Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat

13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr
26,80 31,89

Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung

210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 15. Februar 2024

Übersicht der Preise bis zum 14. Februar 2024

In unseren FAQs finden Sie allgemeine Informationen zu einer Entlastung durch die Strompreisbremse und Tipps zu Energieeinsparungen.

FAQ Energiepreisbremsen

Information zur Strompreisbremse in der Ersatzversorgung

Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 15. Februar 2024)

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,275 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,643 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 7,49 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 16,81 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 42,02 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 75,63 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 100,84 Euro/Jahr

*Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 13,104 Cent/kWh
  • Grundpreis
    • bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 104,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 130,02 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 163,63 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 188,84 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:

   Letztverbraucher sonstiger Bedarf

Arbeitspreis

24,246 Cent/kWh 24,246 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr  
bei Eintarifzähler 65,62 Euro/Jahr 65,62 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)  

bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000kWh/Jahr)

60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)

132,78 Euro/Jahr 132,78 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)

132,77 Euro/Jahr 132,77 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)

132,76 Euro/Jahr 132,76 Euro/Jahr

Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV*

01.01.2024 15.02.2024 Änderung
Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz in Cent/kWh 2,05 2,05 0,00
Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 Konzessionsabgabeverordung in Cent/kWh 1,99 1,99 0,00
Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00
Umlage nach § 19 Abs 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Cent/kWh 0,643 0,643 0,00
KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)  in Cent/kWh 0,275 0,275 0,00
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00

Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh

0,656 0,656 0,00
Netzentgelt Arbeitspreis in Cent/kWh 7,49 7,49 0,00
Netzentgelt Grundpreis in Euro/Jahr 88,00 88,00 0,00
Messstellenbetrieb inkl Messung:
  • Eintarifzähler in Euro/Jahre
11,38 11,38 0,00
  • moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr
16,81 16,81 0,00
EVH-Anteil nach Abzug der Umsatzsteuer und der oben genannten Belastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GVV für Haushaltskunden*:
Arbeitspreis in Cent/kWh 26,986 24,246 -2,74
Grundpreis für Eintarifzähler in Euro/Jahr 65,62 65,62 0,00
Grundpreis für moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr 60,19 60,19 0,00

*Alle Angaben sind Netto und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gesamten staatlich veranlassten Preisbestandteile finden Sie unter www.netztransparenz.de im Internet. Informationen zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Internetseite ihres Netzbetreibers unter www.netzhalle.de veröffentlicht.