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Preise bis zum 31. März 2023

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar 2023
netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 50,99 60,68

Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat

13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr
26,80 31,89

Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung

210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 33 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. Januar 2023

Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Juli 2022)

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
  • die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr

* Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 10,67 Cent/kWh
  • Grundpreis
    • bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Ersatzversorgungsleistungen am:

   Letzt- verbraucher

Arbeitspreis

58,13 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
bei Eintarifzähler 65,66 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 60,23 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)

bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

Preise bis zum 31. Dezember 2022

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 15. Oktober 2022
netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 75,86 90,27

Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat

11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr
24,47 29,12

Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung

210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 60 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 15. Oktober 2022

Preise bis 14. Oktober 2022

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. September 2022
netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 92,91 110,56

Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat

11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr
24,47 29,12

Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung

210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 75 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 31. August 2022

Preise bis 31. August 2022

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 29. Juli 2022
netto brutto*
Arbeitspreis in Cent/kWh 73,91 87,96

Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat

11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr
24,47 29,12

Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung

210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 55 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 29. Juli 2022


Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Juli 2022)

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
  • die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr

* Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 10,67 Cent/kWh
  • Grundpreis
    • bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Ersatzversorgungsleistungen am:

   Letzt- verbraucher

Arbeitspreis

58,13 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
bei Eintarifzähler 65,66 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 60,23 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)

bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)

65,60 Euro/Jahr

Preise bis 30. Juni 2022

Preisblatt Grundversorgung(1) / Ersatzversorgung(2) für Strom

gültig bis 30. Juni 2022

   Haushaltkund*innen (überwiegend für Eigenverbrauch)

 Sonstiger Bedarf (3) (< = 10.000 kWh)

     netto einschl.
19% MwSt.
netto einschl.
19% MwSt.
Arbeitspreis Cent/kWh 28,73 34,19 29,10 34,63
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(4) Euro/Jahr 100,68 119,81 137,04 163,08
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(5)
bei einem Verbrauch >10.000 bis 20.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 198,56 236,29 234,84 279,46
bei einem Verbrauch >20.000 bis 50.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 232,18 276,29 268,46 319,47
bei einem Verbrauch >50.000 bis 100.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 257,39 306,29 293,67

349,47

Grundpreis bei registrierender Leistungsmessung(6) Euro/Monat 210,08

250,00

Hinweis zu den ausgewiesenen Preisen:

In den Arbeitspreisen enthalten sind die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

Die ausgewiesenen Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

(1) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

(2) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), jedoch nicht für Letztverbraucher (Gewerbekund*innen mit sonstigen Bedarf) größer einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr oder registrierender Leistungsmessung. Für diese Kund*innen gilt ein separates Preisblatt.

(3) Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke im Rahmen der Grundversorgung. Die Preise gelten ebenfalls für Stromverbräuche > 10.000 kWh im Jahr, sofern keine registrierende Leistungsmessung erfolgt. 

(4) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß § 2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(5) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(6) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine registrierende Leistungsmessung installiert ist.

Stand 1. Januar 2022


Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Januar 2022)

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 3,723 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
  • die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr

* Vorläufige Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 14,39 Cent/kWh
  • Grundpreis
    • bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:

   Haushaltkund*innen Sonstiger Bedarf

Arbeitspreis

14,34 Cent/kWh 14,71 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
bei Eintarifzähler 29,30 Euro/Jahr 65,66 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 23,87 Euro/Jahr 60,23 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)

bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)

29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)

29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)

29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr