Das Ersatzversorgungsangebot der EVH
Hinweis: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Erdgas wird zum 1. April 2024 wieder auf die regulären 19 % angepasst.
- Was ist Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/ niederdruckversorgten Kund*innen dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kund*innen auch weiterhin (für maximal 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Die Preise der Ersatzversorgung können sich während Ihres bestehenden Ersatzversorgungsvertrages zum 1. und 15. eines Monats ändern.
Preisblatt Ersatzversorgung für Erdgas gem. § 38 EnWG
Gilt für Erdgaslieferungen an Letztverbraucher im Niederdrucknetz.
Auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung Preise gelten ab 1. April 2024 |
netto | brutto* |
Arbeitspreis Cent/kWh |
16,46 | 19,59 |
Grundpreis Euro/Jahr |
121,08 | 144,09 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 5,50 Cent/kWh sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9. Januar 1992.
Für Lieferungen an Letztverbraucher*innen gilt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Halle als Konzessionsabgabe bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr derzeit 0,77 Cent/kWh und größer 1.000 kWh/Jahr 0,33 Cent/kWh.
In den ausgewiesenen Preisen sind ebenfalls die gültige Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh) und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach § 10 Absatz 2 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) („CO2-Preis“), derzeit 0,816 Cent/kWh und die Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen nach §35e EnWG (derzeit 0,25 Cent/kWh) enthalten.
Bei einem Erdgasverbrauch kleiner 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo der Belastungen in Höhe von 2,386 Cent/kWh und bei einem Erdgasverbrauch größer 1.000 kWh/Jahr ergibt sich ein Saldo in Höhe von 1,946 Cent/kWh.
Angeboten wird Erdgas der Gruppe H mit einem Druck von 18 - 22 mbar am Hausanschluss bei Versorgung aus dem Niederdrucknetz.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. April 2024