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Das Grundversorgungsangebot der EVH

Was ist Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskund*innen1 mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung/im Niederdruck. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskund*innen und kleine Gewerbekund*innen bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

1Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Preisblatt Grundversorgung(1) für Strom

gültig ab 1. April 2024

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Die StromGVV und die ergänzenden Bedingungen finden Sie hier.

   Haushaltkund*innen (überwiegend für Eigenverbrauch)

 Sonstiger Bedarf (< = 10.000 kWh)

     netto brutto* netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 35,31 42,02 35,68 42,46
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(2) Euro/Jahr 128,68 153,13 165,04 196,40
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(3)
bei einem Verbrauch >10.000 bis 20.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 226,56 269,61 262,84 312,78
bei einem Verbrauch >20.000 bis 50.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 260,18 309,61 296,46 352,79
bei einem Verbrauch >50.000 bis 100.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 285,39 339,61 321,67

382,79

Grundpreis bei registrierender Leistungsmessung(4) Euro/Monat 210,08

250,00

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

(1) gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß § 2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(4) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine registrierende Leistungsmessung installiert ist.

Stand 1. April 2024

Zu den Preisen bis zum 31. März 2024

Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Januar 2024)

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,275 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,643 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
  • die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 7,49 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 42,02 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 75,63 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 100,84 Euro/Jahr

*Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 13,104 Cent/kWh
  • Grundpreis
    • bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 104,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 130,02 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 163,63 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 188,84 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:

   Haushaltkund*innen Sonstiger Bedarf

Arbeitspreis

22,206 Cent/kWh 22,576 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
bei Eintarifzähler 29,30 Euro/Jahr 65,66 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 23,87 Euro/Jahr 60,23 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)

bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr)

23,87 Euro/Jahr 60,23 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)

96,54 Euro/Jahr 132,82 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)

96,55 Euro/Jahr 132,83 Euro/Jahr

bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)

96,55 Euro/Jahr 132,83 Euro/Jahr

Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV*

1.7.2023 1.4.2024 Änderung
Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz in Cent/kWh 2,05 2,05 0,00
Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 Konzessionsabgabeverordung in Cent/kWh 1,99 1,99 0,00
Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00
Umlage nach § 19 Abs 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Cent/kWh 0,417 0,643 0,226
KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)  in Cent/kWh 0,357 0,275 -0,082
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00

Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh

0,591 0,656 0,065
Netzentgelt Arbeitspreis in Cent/kWh 5,33 7,49 2,16
Netzentgelt Grundpreis in Euro/Jahr 88,00 88,0 0,00
Messstellenbetrieb inkl Messung:
  • Eintarifzähler in Euro/Jahre
11,38 11,38 0,00
  • moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr
16,81 16,81 0,00
EVH-Anteil nach Abzug der Umsatzsteuer und der oben genannten Belastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GVV für Gewerbekunden*:
Arbeitspreis in Cent/kWh 22,575 22,576 0,001
Grundpreis für Eintarifzähler in Euro/Jahr 65,66 65,66 0,00
Grundpreis für moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr 60,23 60,23 0,00

*Alle Angaben sind Netto und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gesamten staatlich veranlassten Preisbestandteile finden Sie unter www.netztransparenz.de im Internet. Informationen zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Internetseite ihres Netzbetreibers unter www.netzhalle.de veröffentlicht.