Sauber, nachhaltig und genial gespart
Der sparsame Energieverbrauch von modernen Haushaltsgeräten schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.
Bei uns wird Ihr Beitrag zum Energiesparen sowie der nachhaltige und bewusste Umgang mit Energie belohnt.
Für Ihren Kauf eines energieeffizienten Haushaltsgeräts im Aktionszeitraum vom 1. Februar 2024 bis 31. Dezember 2024 gibt es Geld von uns zurück.
1Für den Kauf eines Haushaltsgeräts mit einem grünen Energielabel ab einem Kaufpreis von 200 €
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Welche Geräte fördern wir?
- Haushaltsgeräte mit einem grünen Energielabel ab einem Kaufpreis von 200 €:
- Geschirrspülmaschinen mit einer Energieeffizienzklasse von A bis C
- Waschmaschinen/Waschvollautomaten mit einer Energieeffizienzklasse von A bis C
- Kühl- und Gefriergeräte mit einer Energieeffizienzklasse von A bis C
- Wäschetrockner mit einer Energieeffizienzklasse von A+ bis A+++
- Backofen/ Herd mit einer Energieeffizienzklasse von A+ bis A+++
- Haushaltsgeräte mit einem grünen Energielabel ab einem Kaufpreis von 200 €:
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Wie erhalte ich die Förderung?
Wenn Sie im Aktionszeitraum vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 ein nachhaltiges Haushaltsgerät erworben haben, füllen Sie ganz einfach online unser Teilnahmeformular aus und laden Ihre Rechnung oder Ihren Kaufbeleg im Formular hoch.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen nach Eingang Ihres Förderantrags das Geld auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Für mehr Informationen lesen Sie bitte unsere Teilnahmebedingungen.
Jetzt teilnehmen
Zur Teilnahme füllen Sie einfach das Formular aus und laden Ihre Rechnung hoch.
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Teilnahmebedingungen
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Förderprogramm „Genial gespart“:
Mit der Teilnahme am Förderprogramm akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen, dies ist Voraussetzung für die Teilnahme. Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten die nachstehenden Voraussetzungen.
- ein bestehender Strom- oder Gasliefervertrag mit der EVH
- ein vollständig ausgefülltes Teilnahmeformular sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis
- die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich.
Teilnehmende, die sich durch Manipulation einen Vorteil verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird die Förderprämie nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur eigenen Person macht.
1. Wer veranstaltet das Förderprogramm?
Veranstaltet wird das Förderprogramm von der EVH GmbH. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Werbemaßnahme.2. Was wird gefördert?
Die EVH GmbH unterstützt die Teilnehmenden mit einer Förderung von 50,00 € beim Kauf von einem Haushaltsgerät mit einem grünen Energielabel ab einem Kaufpreis von 200,00 €:- Geschirrspülmaschinen (A-C)
- Waschmaschinen/Waschvollautomaten (A-C)
- Kühl- und Gefriergeräte (A-C)
- Wäschetrockner (A+ bis A+++)
- Backofen/ Herd mit einer Energieeffizienzklasse von A+ bis A+++
3. Wann kann man teilnehmen?
Das Förderprogramm startet am 01.02.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2024, 23:59 Uhr.4. Wie wird man benachrichtigt?
Die Teilnehmenden, welche alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren, werden über Ihre bewilligte Förderung per E-Mail informiert.5. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, sich zur Altersverifikation einen gültigen Ausweis der Teilnehmenden vorlegen zu lassen.
6. Wie kann man teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars unter www.evh.de/genial-gespart oder im Stadtwerke-Kundencenter, sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis. Es kann jährlich nur eine Förderung pro Gerät und pro Haushalt gewährt werden. Die beantragte Förderung muss dem Haushalt zur angegebenen Kundennummer zugutekommen.Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig und kostenlos. Die Einsendungen dürfen nicht gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen.
7. Wie erhält man die Förderung?
Die Förderung wird ausgezahlt, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Daten vorliegen. Die Förderung in Höhe von 50,00 € wird auf das vom Teilnehmenden angegebene Konto überwiesen und kann nicht bar ausbezahlt werden.Die Überweisung erfolgt an eine korrekt und vollständig angegebene Bankverbindung.
Die Auszahlung erfolgt monatlich/spätestens sechs Wochen nach der Antragsstellung.
Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Wenn das Jahresbudget erschöpft ist, werden keine Förderungen mehr gewährt. Der Antragseingang ist entscheidend.
8. Entstehen Kosten für die Teilnahme?
Die Teilnahme ist kostenlos und es entstehen grundsätzlich keine Folgekosten.9. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter des Förderprogramms behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Sollten einzelne Angaben dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Ferner ist die Veranstalterin bzw. der Veranstalter berechtigt, Teilnehmende ohne Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen, welche die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen bzw. gegen diese verstoßen oder das Förderprogramm und dessen Teilnahmevorgang zu manipulieren versuchen. Solche Verstöße sind insbesondere Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen Adressen oder die Teilnahme über Dritte.
Für Datenverluste, besonders auf dem Wege der Datenübertragung oder des Postversands und andere technische Defekte, wird keine Haftung übernommen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Förderprogramm begründet keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder der Veranstalterin.
10. Hinweise zum Datenschutz
Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig. Die durch uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer des Förderprogramms zum Zwecke der Durchführung und -abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt. Für den Fall einer Zustellung oder der Wahrnehmung der Förderung werden ggf. alleinig für diesen Zweck weitere Daten erhoben und an Dritte übermittelt (z.B. Post, Paketdienst, Veranstaltende). Eine Übermittlung an Dritte für weitere Zwecke erfolgt nicht. Ihre Daten werden sofort nach vollständiger Durchführung des Förderprogramms gelöscht.Sollten Sie Fragen, Anregungen und/oder Kritik haben, so kontaktieren Sie uns bitte: marketing@evh.de.