Wichtiger Hinweis
Jetzt 10 € „Baum-Bonus“ sichern

Bäume pflanzen heißt Zukunft pflanzen: Sie reinigen die Luft, speichern CO₂ und helfen so aktiv im Klimaschutz. Gleichzeitig spenden sie Schatten an heißen Tagen und schaffen Lebensraum für Vögel und Bienen. Jeder Baum in einem Garten oder in der Stadt macht das Umfeld grüner, kühler und lebenswerter – für jeden und (H)alle.
Baum pflanzen. Rechnung einreichen. Geld zurück.
Wir möchten Ihren persönlichen Beitrag belohnen. Für den Kauf eines Baums, der zur CO2-Bindung und Biodiversität beiträgt, erhalten Sie von uns einen „Baum-Bonus“ in Höhe von 10 €1.
1Die Förderung erhalten Sie für den Kauf eines heimischen Laubbaums oder eines Obstbaums ab einem Kaufpreis von 20 €.
Rückblick 2025: Wurzeln für die Zukunft
Unsere „Baum-Bonus“-Förderung ist bereits die dritte Aktion unseres diesjährigen „Wurzeln für die Zukunft“-Programms. Erfahren Sie mehr über unsere Aktionen im folgenden Rückblick.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner Planted Green wurden in der Heide in Halle (Saale) 3.000 Bäume gepflanzt. Unter https://app.planted.green/de/evg-gmbh sind diese Bäume als digitaler Firmenwald abgebildet. Hier können Sie sehen, welche Sorten gepflanzt wurden und das Wachstum der Bäume beobachten.
Hier können Sie mehr dazu lesen.
Beim „Gemeinsam wachsen“-Wettbewerb haben wir mit den Kleinsten unserer Gesellschaft ein Zeichen für Nachhaltigkeit gesetzt. Kitas & Grundschulen in Halle (Saale) konnten mitmachen und einen selbst ausgewählten Baum gewinnen.
Folgende Einrichtungen durften sich über Ihren neuen Baum freuen:
- Kindertagesstätte Heideröschen
- Grundschule Johannesschule
- Grundschule „Am Ludwigsfeld“
- Kita "Welt- Entdecker"
- Kling Klang
- GS DIesterweg Halle (Saale)
- Ev. Pauluskindergarten
- Kita Knirpsenland 2
- Integrativer Kindergarten „Eigen-Sinn“
- Grundschule Kröllwitz
Lesen Sie hier mehr zur Übergabe an die Kita „Eigen-Sinn“.
Alle Infos zum „Baum-Bonus“
Um an der Aktion teilzunehmen, füllen Sie ganz einfach online unser Teilnahmeformular aus und laden dort Ihren Kaufbeleg hoch. Dabei gelten folgende Teilnahmebedingungen:
- Sie sind Kundin oder Kunde der EVH.
- Sie haben zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. August 2026 einen heimischen Laubbaum oder einen Obstbaum gekauft.
- Der Baum hat mindestens 20,00 Euro gekostet.
- Ein Haushalt kann innerhalb des Aktionszeitraums zweimal teilnehmen.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen 10 Euro auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Für mehr Informationen lesen Sie bitte unsere Teilnahmebedingungen.
Welche Baumarten werden gefördert?
- ✅ Heimische Laubbäume (z. B. Eiche, Buche, Linde, Ahorn)
- ✅ Obstbäume (z. B. Apfel-, Birnen-, Kirsch- oder Pflaumenbaum)
- ❌ Künstliche Bäume und Zierbäume
- ❌ Exotische Bäume
- ❌ Nadelbäume
Teilnahmeformular
Füllen Sie das folgende Online-Formular vollständig aus, um an unserer Aktion teilzunehmen.
Teilnahmebedingungen
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Förderprogramm „Baum-Bonus“:
Mit der Teilnahme am Förderprogramm akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen, dies ist Voraussetzung für die Teilnahme. Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten die nachstehenden Voraussetzungen.
- ein bestehender Strom- oder Gasliefervertrag mit der EVH
- ein vollständig ausgefülltes Teilnahmeformular sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis
- die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich. Teilnehmende, die sich durch Manipulation einen Vorteil verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird die Förderprämie nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur eigenen Person macht.
1. Wer veranstaltet das Förderprogramm?
Veranstaltet wird das Förderprogramm von der EVH GmbH. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Werbemaßnahme.
2. Was wird gefördert?
Die EVH GmbH unterstützt die Teilnehmenden mit einer Förderung von 10,00 € beim Kauf von einem Baum, der zur CO2-Bindung und Biodiversität beiträgt, ab einem Kaufpreis von 20,00 €:
- standortgerechter, heimischer Laubbaum (z. B. Eiche, Buche, Linde, Ahorn, Elsbeere, …)
- Obstbaum (z. B. Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Quitte, …)
Die Förderung gilt nicht für Exoten, Zierbäume, Kunstpflanze und Nadelbäume.
3. Wann kann man teilnehmen?
Das Förderprogramm startet am 01.09.2025, 00:00 Uhr und endet am 31.08.2026, 23.59 Uhr.
4. Wie wird man benachrichtigt?
Die Teilnehmenden, welche alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren, werden über Ihre bewilligte Förderung per E-Mail informiert.
5. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, sich zur Altersverifikation einen gültigen Ausweis der Teilnehmenden vorlegen zu lassen.
6. Wie kann man teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars unter evh.de/baumbonus oder im Stadtwerke-Kundencenter, sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis. Es kann pro Kalenderjahr nur eine Förderung pro Haushalt gewährt werden. Die beantragte Förderung muss dem Haushalt zur angegebenen Kundennummer zugutekommen.
Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig und kostenlos. Die Einsendungen dürfen nicht gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen.
7. Wie erhält man die Förderung?
Die Förderung wird ausgezahlt, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Daten vorliegen. Die Förderung in Höhe von 10,00 € wird auf das vom Teilnehmenden angegebene Konto überwiesen und kann nicht bar ausbezahlt werden.
- Die Überweisung erfolgt an eine korrekt und vollständig angegebene Bankverbindung.
- Die Auszahlung erfolgt monatlich/spätestens sechs Wochen nach der Antragsstellung.
- Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
- Wenn das Jahresbudget erschöpft ist, werden keine Förderungen mehr gewährt. Der Antragseingang ist entscheidend.
8. Entstehen Kosten für die Teilnahme?
Die Teilnahme ist kostenlos und es entstehen grundsätzlich keine Folgekosten.
9. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter des Förderprogramms behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Sollten einzelne Angaben dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Ferner ist die Veranstalterin bzw. der Veranstalter berechtigt, Teilnehmende ohne Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen, welche die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen bzw. gegen diese verstoßen oder das Förderprogramm und dessen Teilnahmevorgang zu manipulieren versuchen. Solche Verstöße sind insbesondere Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen Adressen oder die Teilnahme über Dritte.
Für Datenverluste, besonders auf dem Wege der Datenübertragung oder des Postversands und andere technische Defekte, wird keine Haftung übernommen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Förderprogramm begründet keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder der Veranstalterin.
10. Hinweise zum Datenschutz
Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig. Die durch uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer des Förderprogramms zum Zwecke der Durchführung und -abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt. Für den Fall einer Zustellung oder der Wahrnehmung der Förderung werden ggf. alleinig für diesen Zweck weitere Daten erhoben und an Dritte übermittelt (z.B. Post, Paketdienst, Veranstaltende). Eine Übermittlung an Dritte für weitere Zwecke erfolgt nicht. Ihre Daten werden sofort nach vollständiger Durchführung des Förderprogramms gelöscht.
Sollten Sie Fragen, Anregungen und/oder Kritik haben, so kontaktieren Sie uns bitte: marketing@evh.de.