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Förderung für Ihr E-Bike

Rückenwind, der bewegt

orangener Kreis mit der Aufschrift 50€ zurück

Wer liebt es nicht, mit ein bisschen Unterstützung ans Ziel zu kommen? Über Rückenwind beim Radfahren freut sich wohl auch jeder, der lange Strecken und hohe Anstiege bewältigen muss. Unsere „Rückenwind“-Kampagne ist da genau das Richtige.

Als EVH beliefern wir unsere Kundinnen und Kunden nicht nur mit Energie für den Alltag, sondern geben auch den extra Schub für unterwegs. Wir fördern den Kauf von E-Bikes und machen emissionsfreie Mobilität spürbar leichter.

Für Ihren Kauf eines neuen Elektrofahrrads im Aktionszeitraum vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 gibt es Geld von uns zurück.

1 Für den Kauf eines neuen E-Bikes ab einem Kaufpreis von 500,00 €

So geht`s:

Icons die aufzeigen, wie die Förderantragsstellung abläuft
1. Wunsch E-Bike bei Händler Ihrer Wahl kaufen
2. Formular ausfüllen
3. 50€ Förderung erhalten
4. Rückenwind genießen


1.    E-Bike kaufen
Kaufen Sie Ihr Wunsch-Elektrofahrrad bei einem Händler Ihrer Wahl und bewahren Sie die Rechnung auf.
2.    Förderung beantragen
Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie die Rechnung als PDF oder Bilddatei hoch.
3.    Förderung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung überweisen wir Ihnen den Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
4.    Losradeln und profitieren
Genießen Sie Ihren Rückenwind – elektrisch unterstützt und emissionsfrei unterwegs.

Infos zur Förderung

Wir fördern den Erwerb aller neuen Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, auch Pedelecs ab einem Kaufpreis von 500,00 €.

Mit unserem Elektrofahrrad-Verleih können Sie eines unserer verschiedenen E-Bikes bis zu eine Woche kostenlos testen.

Ob für gemütliche Fahrten durch die Stadt, längere Ausflüge oder den täglischen Arbeitsweg – finden Sie das E-Bike, das perfekt zu Ihrem Alltag passt.

Jetzt testen

Wir beantworten Sie gern:

  • telefonisch unter (0345) 5 81 - 24 89
  • per E-Mail an marketing@evh.de
  • per Post an EVH GmbH, Marketing, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale) oder
  • persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Halle

Alle ausgestellten Service- und Einkaufsgutscheine unserer bisherigen Förderung behalten ihre Gültigkeit.

Teilnahmeformular

Füllen Sie das folgende Online-Formular vollständig aus, um an unserer Aktion teilzunehmen.

 

Teilnahmebedingungen

Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Förderprogramm „Rückenwind“:

Mit der Teilnahme am Förderprogramm akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen, dies ist Voraussetzung für die Teilnahme. Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten die nachstehenden Voraussetzungen.

  • ein bestehender Strom- oder Gasliefervertrag mit der EVH
  • ein vollständig ausgefülltes Teilnahmeformular sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis
  • die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
  • Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich. Teilnehmende, die sich durch Manipulation einen Vorteil verschaffen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Gegebenenfalls wird die Förderprämie nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur eigenen Person macht.

1. Wer veranstaltet das Förderprogramm?
Veranstaltet wird das Förderprogramm von der EVH GmbH. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Werbemaßnahme.

2. Was wird gefördert?
Die EVH GmbH unterstützt die Teilnehmenden mit einer Förderung von 50,00 € beim Kauf von einem neuen E-Bike ab einem Kaufpreis von 500,00 € (ohne Versand- und Liefergebühren).


3. Wann kann man teilnehmen?
Das Förderprogramm startet am 01.04.2026, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2026, 23:59 Uhr. Es werden E-Bikes akzeptiert, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 erworben wurden.

4. Wie wird man benachrichtigt?
Die Teilnehmenden, welche alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren, werden über Ihre bewilligte Förderung per E-Mail informiert.

5. Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter behält sich das Recht vor, sich zur Altersverifikation einen gültigen Ausweis der Teilnehmenden vorlegen zu lassen.

6. Wie kann man teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars unter www.evh.de/rueckenwind oder im Stadtwerke-Kundencenter, sowie eine beigefügte Rechnung als Nachweis. Es können pro Kalenderjahr nur zwei Förderungen pro Haushalt gewährt werden. Die beantragte Förderung muss dem Haushalt zur angegebenen Kundennummer zugutekommen.

Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig und kostenlos. Die Einsendungen dürfen nicht gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen.

7. Wie erhält man die Förderung?
Die Förderung wird ausgezahlt, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind und alle erforderlichen Daten vorliegen. Die Förderung in Höhe von 50,00 € wird auf das vom Teilnehmenden angegebene Konto überwiesen und kann nicht bar ausbezahlt werden.

  • Die Überweisung erfolgt an eine korrekt und vollständig angegebene Bankverbindung.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich/spätestens sechs Wochen nach der Antragsstellung.
  • Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Wenn das Jahresbudget erschöpft ist, werden keine Förderungen mehr gewährt. Der Antragseingang ist entscheidend.

8. Entstehen Kosten für die Teilnahme?
Die Teilnahme ist kostenlos und es entstehen grundsätzlich keine Folgekosten.

9. Allgemeine rechtliche Bestimmungen
Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter des Förderprogramms behält sich das Recht vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Sollten einzelne Angaben dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ferner ist die Veranstalterin bzw. der Veranstalter berechtigt, Teilnehmende ohne Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen, welche die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen bzw. gegen diese verstoßen oder das Förderprogramm und dessen Teilnahmevorgang zu manipulieren versuchen. Solche Verstöße sind insbesondere Mehrfachteilnahmen unter verschiedenen Adressen oder die Teilnahme über Dritte.

Für Datenverluste, besonders auf dem Wege der Datenübertragung oder des Postversands und andere technische Defekte, wird keine Haftung übernommen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Förderprogramm begründet keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder der Veranstalterin.

10. Hinweise zum Datenschutz
Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig. Die durch uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer des Förderprogramms zum Zwecke der Durchführung und -abwicklung des Förderprogramms verarbeitet und genutzt. Für den Fall einer Zustellung oder der Wahrnehmung der Förderung werden ggf. alleinig für diesen Zweck weitere Daten erhoben und an Dritte übermittelt (z.B. Post, Paketdienst, Veranstaltende). Eine Übermittlung an Dritte für weitere Zwecke erfolgt nicht. Ihre Daten werden sofort nach vollständiger Durchführung des Förderprogramms gelöscht.

Sollten Sie Fragen, Anregungen und/oder Kritik haben, so kontaktieren Sie uns bitte: marketing@evh.de.