Inhaltsbereich

Informationen zum Wegfall der EEG-Umlage

Seit dem 1. Juli entfällt die EEG-Umlage. Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, hat die EVH GmbH die Senkung der EEG-Umlage (3,72 Cent je Kilowattstunde netto) vollumfänglich an alle Privat- und Gewerbekundinnen und -kunden weitergegeben.

Was ist die EEG-Umlage?

Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) soll der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert werden. Die Umstellung auf erneuerbare Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse soll so gefördert werden. Betreiber von Ökostrom-Anlagen, die den produzierten Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten eine vordefinierte Vergütung. Der eingespeiste Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern verkauft.

Seit dem Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage, auch "Ökostromumlage" genannt, von allen Stromkunden in Deutschland getragen. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 28. April 2022 entfällt seit Juli 2022 der Beitrag für alle Stromverbraucher. Die EEG-Umlage wird jetzt komplett vom Bundeshaushalt finanziert.

Wegfall der EEG-Umlage - Was bedeutet das für Stromkunden?

Um schneller auf die stark steigenden Strompreise zu reagieren, hat die Bundesregierung mit großer Mehrheit beschlossen, die EEG-Umlage, ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant, zum 1. Juli 2022 abzuschaffen. Private Haushalte sollen so entlastet werden.

Bisher betrug die Umlage rund 3,72 Cent pro kWh Strom. Seit mehr als 20 Jahren wird mit der EEG-Umlage der Ausbau von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Ökostrom in Deutschland gefördert.

Wie hoch war die EEG-Umlage zuletzt?

Der Beitrag der EEG-Umlage lag zuletzt bei 3,72 Cent pro kWh. Das war der niedrigste Wert seit 10 Jahren. Den höchsten Beitrag zahlten Stromkunden im Jahr 2017 mit 6,88 Cent pro kWh Strom. Unterschiedliche Faktoren wie der Börsenstrompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand oder die Liquiditätsreserve konnten die EEG-Umlage beeinflussen. Die Höhe der EEG-Umlage wurde jährlich im Oktober von den vier Übertragungsnetzbetreibern für das Folgejahr ermittelt.

Den Betrag für die EEG-Umlage war nicht für alle Stromverbraucher gleich. Es gab trotz allem viele Ausnahmen und Ermäßigungen wie z. B. für stromintensive Unternehmen aus bestimmten Branchen, die konkurrierend im internationalen Wettbewerb stehen. Schienenbahnen, die mindestens 2 GWh Strom pro Jahr verbrauchen, und Eigenversorger, die unter bestimmten Voraussetzungen ihren selbstverbrauchten Strom an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen, konnten ebenfalls eine Ausnahme beantragen.

Warum hatte ich als Stromkunde die EEG-Umlage gezahlt?

Mittels der EEG-Umlage soll die Differenz zwischen der zugesicherten Vergütung für die Ökostromerzeuger und den an der Strombörse tatsächlich erzielten Erlösen beglichen werden. Der Differenzbetrag wird auf alle Stromkunden verteilt. Seit 2000 ist die EEG-Umlage fester Bestandteil der Stromrechnung gewesen.

Wer erhält EEG Vergütung?

Die Einnahmen aus der EEG-Umlage erhielten bisher die Übertragungsnetzbetreiber auf dem sogenannten EEG-Konto.

Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Angesichts der stark steigenden Strompreise möchte die Bundesregierung die privaten Haushalte entlasten. Im April 2022 beschloss der Bundestag die Abschaffung der Umlage, welches Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung ist.

Die Einnahmeausfälle sollen nun ab Juli 2022 nicht mehr vom Stromkunden, sondern vom Bund übernommen und aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) finanziert werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wird die Bundesregierung rund 6,6 Milliarden Euro kosten.