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Beendigung von Lieferverträgen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der aktuellen Situation im Energiemarkt sehen wir uns gezwungen, verschiedene Lieferverträge außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes zum 30. September 2022 zu beenden. Ab dem 1. Oktober 2022 übernimmt Ihr örtlicher Grund- und Ersatzversorger automatisch und ohne Unterbrechung Ihre Energieversorgung.

Wir bedauern diese Mitteilung außerordentlich.

Ihre EVH

Häufige Fragen

Warum habe ich eine Kündigung erhalten?

Kündigung Stromliefervertrag

Die Preise an der Strombörse / im Großhandel sind in den letzten Monaten um ein Mehrfaches gestiegen. Kostete Strom als Grundlastprodukt im vergangenen Jahr noch teilweise unter 5 Ct/kWh bewegen sich die Kosten aktuell in Richtung der 40 ct/kWh (nur im Einkauf). Eine wirtschaftliche Belieferung unserer Kundinnen und Kunden ist uns infolgedessen nicht mehr möglich und wir begrenzen unsere Lieferungen aktuell auf das Gebiet, indem wir als zuständiger Grundversorger zur Lieferung verpflichtet sind.


Kündigung Gasliefervertrag

Mit der Ausrufung der Alarmstufe am 23. Juni 2022 macht das BMWK deutlich, dass die Versorgungslage mit Erdgas durch die Reduzierung der von Russland gelieferten Mengen als kritisch für die Versorgungslage in Deutschland einzuschätzen ist.

Es ist nicht garantiert, dass wir von unseren Lieferanten die vertraglich gebundenen Mengen an Gas auch geliefert bekommen – wir sind verpflichtet, die Versorgung hallescher Kundinnen und Kunden sicherzustellen.

Kann es zu einer Versorgungsunterbrechung kommen?

Nein, Ihre Energieversorgung wird automatisch durch den zuständigen Grund- und Ersatzversorger in Ihrer Region übernommen. Dies ist durch gesetzliche Vorgaben sichergestellt. 

Muss ich mir einen neuen Energielieferanten suchen?

Die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung kann jederzeit durch den Wechsel zu einem anderen Lieferanten beendet werden. 

Wann erhalte ich meine Schlussrechnung?

Ihre Schlussrechnung erstellen wir nach Erhalt der Zählerstände durch Ihren Netz- bzw. Messstellenbetreiber. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Beendigung der Belieferung mit Ablauf des 30. Septembers 2022. Innerhalb der Schlussrechnung werden wir alle von Ihnen geleisteten Zahlungen sowie den Verbrauch bis einschließlich dem 30. September 2022 berücksichtigen.

Bis wann und wie muss ich meinen Zählerstand übermitteln?

Ihr örtlicher Netzbetreiber ist in der Regel auch für den Messstellenbetrieb zuständig und kümmert sich damit unter anderem um die Ermittlung und den Versand der Zählerstande an uns. Erst danach können wir eine Schlussabrechnung erzeugen.

Der Netzbetreiber wird sich im Regelfall schriftlich bei Ihnen melden, um den Endzählerstand von Ihnen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, den abgelesenen Zählerstand vorsorglich Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Die Kontaktdaten Ihres Netzbetreibers finden Sie zum Beispiel auf der letzten Verbrauchsabrechnung.

Was passiert mit meinem Guthaben?

Wir werden im Rahmen der Endabrechnung Ihr Guthaben auszahlen.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten Sie Ihr Guthaben an die bei uns hinterlegte Bankverbindung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung.

Werden noch Abschläge von meinem Konto eingezogen oder zur Zahlung fällig?

Bis zum Vertragsende werden wir weiterhin Abschlagszahlungen einziehen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, so bitten wir Sie diesen entsprechend zum 30. September zu beenden.

Wer ist mein Grundversorger?

Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr zuständiger Grundversorger ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Ihren Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Energieabrechnung innerhalb des Berechnungsnachweises.