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Halplus Strom / ÖKO+ für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Welche Voraussetzungen gelten, um diesen Stromtarif zu buchen?

Bei unserem Stromtarif Halplus Strom / ÖKO+ für steuerbare Verbrauchseinrichtungen handelt es sich um einen prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis (im Vergleich zum regulären Halplus Strom / ÖKO+). Diesen Tarif können Sie buchen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Anlagen wie zum Beispiel Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher:

  • die nach dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommen wurden
  • eine Leistung von mehr als 4,2 kW aufweisen1 und
  • an einem separaten Stromzähler angeschlossen sind.

Übrigens: Halplus Strom / ÖKO+ ist unser Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energien2. Von jeder verkauften kWh überweist die EVH 0,25 Cent auf ein Sonderkonto. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet satzungsgemäß der „Verein zur Förderung der regenerativen Stromerzeugung für Halle e. V.“ (regstrom e. V.).

So funktioniert es:

  • Sie erhalten einen Rabatt von 60 % auf den Arbeitspreis des Netzentgelts – jedoch nur für den Strom, der über Ihre steuerbare Anlage verbraucht wird.
  • Der reduzierte Preis und Abschlag wird Ihnen direkt in unserem Buchungsformular angezeigt.
  • Der Grundpreis für den zusätzlichen Zählerpunkt entfällt.
  • Der Rabatt wird separat auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen.

 

Buchungsformular

Bitte füllen Sie unser Formular aus, um Halplus Strom / ÖKO+ für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu bestellen.

* Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

1 Werden mehrere Anlagen derselben Gerätekategorie hinter einem Netzanschluss betrieben, zählt die Summe ihrer Leistungen. Übersteigt diese 4,2 kW je Fallgruppe, gelten die Regelungen des § 14a EnWG ebenfalls.

2 Die Abwicklung und Überwachung unserer angebotenen Ökostromlieferungen erfolgt über ein Portfoliomanagement welches nach TÜV SÜD CMS Standard 93 zertifiziert wurde. Die EVH bietet ihren Kunden elektrische Energie aus erneuerbare Energien nach den Kriterien des „EnergieVision – Das Ökostromsiegel“ in Form von im Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamtes zu entwertenden Zertifikaten aus Neu- und Bestandsanlagen. Diese Neu- und Bestandsanlagen stammen aus dem Europäischen Raum und erzeugen elektrische Energie vor allem aus Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen und haben für den Strommix mindestens einen Neuanlagenanteil von 30 % nach den Kriterien des „EnergieVision – Das Ökostromsiegel“.