Fragen und Antworten zum Vertrag
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema Verträge.
Fragen zum Vertrag
Als Kundin oder Kunde der EVH GmbH können Sie Ihren Vertrag ganz bequem von Zuhause aus im Blick behalten. Melden Sie sich dafür einfach, schnell und kostenfrei in unserem Kundenportal an. Sie benötigen nur eine gültige E-Mail-Adresse und Ihre Kundennummer. Im Kundenportal können Sie beispielsweise Ihre Rechnungen einsehen und auch Ihre Zahlungsweise ändern.
Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und allen Schreiben, die Sie von uns erhalten. Diese steht in der Regel oben rechts.
Sonderverträge sind Verträge außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung. Hier werden von der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom GVV/Gas GVV) abweichende Regelungen (Vertragsbedingungen) getroffen und bedürfen deshalb der Unterschrift.
Preisänderung, Umzug oder veränderte Lebensumstände – es gibt viele Gründe, den Energieversorger wechseln zu wollen. Wenn Sie Ihren Vertrag abmelden möchten oder Sie vor einem Umzug stehen, schauen Sie sich unsere Angebote einmal genauer an.
Umzug geplant? Wir ziehen mit.
Wenn Sie umziehen, können Sie Ihren Strom ganz einfach mitnehmen.
Falls Sie dennoch Ihren Vertrag kündigen möchten, können Sie das per E-Mail, per Post oder online. Bitte bachten Sie, dass bei einer Kündigung die Textform erforderlich ist.
Welchen Weg Sie auch wählen – wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch weiterhin unsere Kundin oder unser Kunde bleiben. Kontaktieren Sie uns vor einem voreiligen Vertragswechsel. Wir finden mit Sicherheit die passende Lösung für Sie.
Eine Grundversorgung kann innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung Ihres Sondervertrages muss sechs Wochen vor Monatsende bei uns eingegangen sein. Sofern Sie Umziehen, gilt auch hier die Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ausnahmeregelungen finden Sie unter dem Reiter Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie gerade erst online einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie binnen zwei Wochen Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht machen.
Selbstverständlich gilt ein Sonderkündigungsrecht entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers.
So können Sie z. B. bei einer Preiserhöhung Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab der schriftlichen Bekanntgabe der Preiserhöhung. In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Inkrafttreten der Änderung.
Sofern sich etwas an Ihrem Vertrag ändert, werden Sie schriftlich informiert.
Sie können mit einer Vollmacht sowohl einen Vertrag abschließen, als auch kündigen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.