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Fragen und Antworten zur Versorgung

Sie haben eine Frage zur Versorgung mit Strom und Gas? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz zusammengefasst.

 

Fragen zur Versorgung

Bei bestimmten Produkten gibt es einen 

  • Haupttarif (HT) - Strom, den Sie von 6 bis 22 Uhr beziehen können
  • Niedertarif (NT) - vergünstigter Strom, den Sie von 22 bis 6 Uhr beziehen können

Bei bestimmten Produkten gibt es einen Haupt- und einen Niedertarif. Diese beiden Tarife sind zeitgebunden und wechseln sich ab. Nachtstrom (Niedertarif) ist vergünstigter Strom, den Sie in Halle (Saale) von 20 Uhr bis 6 Uhr beziehen können. Außerhalb dieser Zeit beziehen Sie Strom zu den Konditionen des Haupttarifes.

Haupt- und Niedertarif sind Mittel zur Regulierung der Kraftwerksauslastung im eigenen Netzgebiet, weshalb man Nachtstrom von der EVH ausschließlich im Netzgebiet der Netz Halle GmbH beziehen kann. 

Während eines Versorgerwechsels werden Sie nicht in der Belieferung beeinträchtigt.

Unser Entstördienst steht Ihnen zur Verfügung.

Servicenummern:

  • Störungsmeldung Strom, Wärme, Straßenbeleuchtung:
    (0345) 5 81 - 30 00
  • Störungsmeldung Erdgas:
    (0345) 5 81 - 14 44
  • Störungsmeldung Wasser, Abwasser:
    (0345) 5 81 - 61 11
  • Störungsmeldung Entsorgung, Reinigung:
    (0345) 5 81 - 41 00

Als erneuerbare Energien oder regenerative Energien werden Energiequellen (z. B. Sonne, Wind, Wasser) bezeichnet, die praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern.

Die EVH liefert Ihnen erneuerbare Energien, die folgendermaßen erzeugt wird:

Biogas aus:

  • Biomethan
  • Gas aus Biomasse
  • Deponiegas
  • Klärgas
  • Grubengas

Energie aus:

  • Wasserkraft
  • Windkraft
  • Solarstrahlung
  • Biomasse
  • Geothermie

Grundversorgung: 

Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskundinnen und -kunden1 mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung/im Niederdruck.

Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskundinnen und -kunden sowie kleine Gewerbekundinnen und -kunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Ersatzversorgung:

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/ niederdruckversorgten Kundinnen und -kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung auch weiterhin (für max. 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und Sie genügend Zeit haben, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/ Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Die Preise der Ersatzversorgung können sich während Ihres bestehenden Ersatzversorgungsvertrages zum 1. und 15. eines Monats ändern.

1Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Jede Kundin und jeder Kunde erhält denselben Strommix aus der Steckdose. Über Ihre Produktwahl entscheiden Sie jedoch mit, aus welchen Quellen sich dieser Strommix zusammensetzt.

Entscheiden Sie sich für ein Ökoprodukt, wird für Sie Ihre abgenommene Strommenge auf Strom aus erneuerbaren Energien zurückgegriffen. Damit verkleinert sich der Anteil aus den anderen Stromquellen am Gesamtmix und der Ökostromanteil erhöht sich.