Ob Fördermittelantrag, Vergabeverfahren oder die Umsetzung Ihrer Klimaneutralitätsstrategie: Verlässliche Kennzahlen zur Fernwärme sind heute ein entscheidender Erfolgsfaktor – für Unternehmen, Kommunen und Immobilieneigentümer gleichermaßen.
Da Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit steigen, reicht ein einzelner Kennwert selten aus. Als Ihr regionaler Energieversorger stellen wir Ihnen deshalb die relevanten Nachweise bedarfsgerecht zur Verfügung: vom Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) über die Carnot-Methode, bis hin zum GEG-Zertifikat. Die Kennzahlen entsprechend der genannten Vorgaben ermitteln sich aus Plandaten für das Jahr 2030. Eine Aktualisierung benötigter Zertifikate erfolgt im entsprechenden Planjahr.
Gebäudeenergiegesetz 2026 (Stromgutschriftmethode)
| Wert | Einheit | |
| Primärenergiefaktor fP,FW | 0,29 | |
| CO2eq-Emissionsfaktor fCO2,eq | 0,0* | kg CO2,eq/MWh |
| Anteil Wärme aus erneuerbarer Energie | 3,2 | % |
| Anteil Wärme aus unvermeidbarer Abwärme ϕAb | 7,7 | % |
| Erneuerbare Energie/Abwärme kombiniert ϕEE+Ab | 10,9 | % |
*Es handelt sich um den rechnerischer Wert nach der GEG-Stromgutschriftmethode. Die Erläuterung dazu finden Sie auf dieser Seite im FAQ.
Zertifikat Gebäudeenergiegesetz (PDF-Download)
Bescheinigung WNB (PDF-Download)
AGFW FW 309-6 (Carnot-/Arbeitswertmethode)
| Wert | Einheit | |
| Primärenergiefaktor fP,FW | 0,55 | |
| CO2eq-Emissionsfaktor fCO2 | 101,3 | kg CO2/MWh |
| THG-Emissionsfaktor fCO2,eq | 130,9 | kg CO2eq/MWh |
Zertifikat Carnot (PDF-Download)
QNG
| Wert | Einheit | |
| Primärenergieaufwand PENRT | 0,6254 | kWh PE/kWh FW |
| CO2eq-Emissionsfaktor | 137,7 | kg CO2eq/MWh |
Sonstige Daten des Vorjahres (2025)
| Wert | Einheit | |
| Netzverluste | 13,3 | % |
| Netzverluste | 82.275 | MWh |
Fragen und Antworten
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel, das Gebäudeeigentümer für die Erfüllung ökologischer, wirtschaftlicher und soziokultureller Anforderungen beantragen können. Es wird häufig im Rahmen von Förderprogrammen – etwa der KfW – vorausgesetzt.
Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem belastbare Angaben zum CO2-Ausstoß Ihrer Wärmeversorgung. Genau hier kommen wir ins Spiel: Mit unserem QNG-Zertifikat stellen wir Ihnen die erforderlichen Emissionsdaten sowie den Primärenergiebedarf für Ihre Fernwärmeversorgung zur Verfügung – in der für das QNG vorgeschriebenen Form.
Die Grundlage bilden die sogenannten LCA-Bilanzierungsregeln (Lebenszyklusanalyse), bei denen die CO2-Emissionen anteilig anhand standardisierter Faktoren für die jeweiligen Erzeugungstechnologien ermittelt werden. Diese Faktoren sind in den offiziellen Regelwerken des QNG festgelegt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Gebäudeeigentümer zur energetischen Bewertung ihrer Immobilie – etwa bei der Erstellung von Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweisen. Dafür ist ein anerkannter Emissions- und Primärenergiefaktor für die Wärmeversorgung sowie dessen energetische Zusammensetzung erforderlich.
Bislang haben wir hierfür auf den allgemeinen Standortemissionsfaktor von 180 g CO2eq/kWh gemäß Anlage 9 Nr. 3 GEG verwiesen. Mit unserem GEG-Zertifikat weisen wir nun die tatsächlichen, individuell berechneten Kennzahlen unserer Fernwärme nach den Vorgaben der DIN V 18599-9 sowie dem AGFW FW 309 Teil 1 aus – und bieten Ihnen damit eine präzisere und aussagekräftigere Grundlage für Ihren Energieausweis. Die Kennzahlen sind sämtlich heizwertbezogen.
Die Carnotmethode ist ein anerkanntes Berechnungsverfahren, mit dem bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) der Brennstoffeinsatz und die CO2-Emissionen anteilig auf die Produkte Strom und Wärme aufgeteilt werden.
Obwohl die Methode gesetzlich bislang nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, wird sie vom AGFW – dem Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK – empfohlen und in einzelnen Förderprogrammen sowie Vergabeverfahren bereits explizit gefordert.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des AGFW FW 309 Teil 6. Aus den gewichteten Mittelwerten der Vor- und Rücklauftemperatur und der mittleren Umgebungstemperatur werden die Carnotfaktoren ermittelt. Der Brennstoffanteil der Wärmelieferung ergibt sich dann aus Carnotfaktor, KWK-Wärme und Stromlieferung der KWK-Anlagen entsprechend der Formel aus dem Arbeitsblatt.
Mit unserem Zertifikat stellen wir Ihnen die entsprechenden Kennwerte auf Basis der Carnot-Methode zur Verfügung – damit Sie auch für diese Anforderungen bestens vorbereitet sind.
Diese Methode wird voraussichtlich auch im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Bewertungsmaßstab übernommen.
Für unterschiedliche Anwendungsfälle gelten unterschiedliche Berechnungsvorschriften, die zu teils deutlich abweichenden Ergebnissen führen können. Das klingt widersprüchlich, ist aber grundsätzlich plausibel – denn jede Methode ist für ihren jeweiligen Zweck entwickelt worden.
Besonders deutlich wird das bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Wenn aus einem gemeinsamen Prozess gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden, lässt sich der Brennstoffeinsatz oder der CO2-Ausstoß nicht eindeutig einem der beiden Produkte zuordnen. Eine wissenschaftlich exakte Aufteilung (Allokation) ist kaum möglich – deshalb legen die verschiedenen Regelwerke jeweils eigene Methoden fest.
Hinzu kommt, dass ein Emissionsfaktor nicht nur von der Berechnungsmethode abhängt, sondern auch von weiteren Faktoren wie der Bezugsgröße (z. B. erzeugte Wärme oder eingesetzter Brennstoff) oder dem Bilanzkreis (z. B. ob Netzverluste oder Vorkettenemissionen einbezogen werden). Weiterhin wird unterschieden zwischen reinen CO2-Emissionen und den gesamten Treibhausgasemissionen, die als CO2-Äquivalente dargestellt werden. Dabei werden alle Treibhausgase mit einem entsprechenden „global warming potential“ (GWP), welches den Faktor darstellt, um wie viel höher das Treibhauspotential im Vergleich zu CO2 ist, berücksichtigt und auf die Wirkintensität von CO2 umgerechnet. Das wird mit dem Kürzel CO2eq kenntlich gemacht.
Bislang haben wir uns auf die gesetzlich vorgeschriebenen Methoden konzentriert, um Ihnen eine klare Orientierung zu geben. Da die Anforderungen – etwa durch Förderprogramme oder Vergabeverfahren – zunehmend vielfältiger werden, stellen wir Ihnen über unsere gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend künftig weitere relevante Kennzahlen nach den jeweils gültigen Methoden transparent zur Verfügung.
Viele unserer Kunden benötigen verlässliche Kennzahlen nicht nur für heute, sondern auch für die Zukunft – etwa für langfristige Klimaneutralitätsstrategien oder Investitionsentscheidungen. Genau hier setzt die Plandatenzertifizierung an.
Sie ermöglicht es, Kennzahlen für ein zukünftiges Jahr – bis zu sieben Jahre im Voraus – auf Basis konkreter und gesicherter Planungsdaten zertifizieren zu lassen. Wir haben dieses Verfahren genutzt, um die Kennzahlen nach GEG, Carnot und QNG bereits heute für das Jahr 2030 ausweisen zu können. Diese Werte sind 7 Jahre gültig und werden anschließend durch die tatsächlich erreichten Daten bestätigt.
Als Energieversorger planen wir weit im Voraus, wie wir unsere Wärmeversorgung schrittweise dekarbonisieren. Für den Zeitraum bis 2030 liegen uns bereits konkrete Projektplanungen vor, die eine zuverlässige Zertifizierung ermöglichen. Planungen über 2030 hinaus befinden sich noch in der Entwicklung und sind derzeit noch nicht präzise genug für eine Zertifizierung.
Der zertifizierte Planwert ist dabei kein unverbindlicher Richtwert – wir arbeiten aktiv darauf hin, ihn im Planjahr so genau wie möglich einzuhalten. Die Bestätigung erfolgt dann durch den Zertifizierer anhand der realen Daten.
Das klingt zunächst überraschend – ist aber das Ergebnis einer klar definierten Berechnungslogik, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt.
Zur Berechnung des Emissionsfaktors und des Primärenergiefaktors (PEF) wird die Norm DIN V 18599-9 bzw. das AGFW FW 309 Teil 1 angewendet. Diese schreibt die sogenannte Stromgutschriftmethode vor: Dabei wird der Strom, den wir durch unsere Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ins öffentliche Netz einspeisen, als Gutschrift angerechnet – denn dieser Strom verdrängt andernfalls nötige Stromerzeugung aus dem Netz und senkt so den gesamten CO2-Ausstoß.
Aufgrund unseres hohen KWK-Anteils speisen wir so viel Strom ins Netz ein, dass nach Abzug dieser Gutschrift der rechnerische Emissionsfaktor sogar negativ wird. Ein negativer Wert ist physikalisch nicht sinnvoll – erfolgt jedoch konsequent der Berechnungslogik der Norm. Daher wird der Emissionsfaktor in diesen Fällen auf den Minimalwert von 0 g CO2eq/kWh zertifiziert.
Gleiches gilt für den Primärenergiefaktor (PEF): Auch hier wird durch die Stromgutschriftmethode ein niedriges Ergebnis von 0,09 erzielt und wird gemäß GEG auf den Minimalwert von 0,3 gesetzt. Aufgrund eines entsprechenden Anteils erneuerbarer Wärme im Verteilnetz, kann dieser weiterhin um 0,001 pro Prozentpunkt reduziert werden, sodass sich der zertifizierte Wert von 0,29 ergibt.
Die EVH setzt die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) um, das eine klimaneutrale Fernwärme bis 2045 vorschreibt. Für den Zeitraum bis 2030 liegen zertifizierte Planwerte vor. Zwischenziele für den Zeitraum 2030–2045 befinden sich in der Entwicklung und werden veröffentlicht, sobald sie belastbar definiert sind.
Dafür sind erste Projekte wie eine Solarthermieanlage oder die Power-to-Heat-Anlage realisiert. Zahlreiche weitere Projekte sind in Planung und Umsetzung – darunter beispielsweise die Wärmepumpe an der Kläranlage oder die Abwärmenutzung der Kälteanlage des Krankenhauses Bergmannstrost. Weitere Projekte wie die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren oder Geothermie sind in Prüfung. Mitunter benötigen diese Infrastrukturprojekte eine längere Realisierungszeit.
Wir realisieren unsere Projekte nach dem umweltökonomischen Ansatz, um mit der Fernwärme bezahlbar und wettbewerbsfähig zu bleiben. Konkrete Zwischenziele über 2030 hinaus befinden sich noch in der Entwicklung. Wir werden über den Fortschritt unserer Dekarbonisierungsstrategie transparent berichten. Die Vorgaben des WPG werden wir dabei erfüllen.