Preise bis 31. Dezember 2024
Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 35,68 | 42,46 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 15,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. April 2024
Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,275 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 7,49 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 42,02 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 75,63 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 100,84 Euro/Jahr
*Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 13,104 Cent/kWh
- Grundpreis:
- bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 104,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 130,02 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 163,63 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 188,84 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:
Letzverbraucher | sonstiger Bedarf | |
Arbeitspreis | 24,246 Cent/kWh | 24,246 Cent/kWh |
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr | ||
bei Eintarifzähler | 65,62 Euro/Jahr | 65,62 Euro/Jahr |
bei moderner Messeinrichtung | 60,19 Euro/Jahr | 60,19 Euro/Jahr |
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) | ||
bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000kWh/Jahr) | 60,19 Euro/Jahr | 60,19 Euro/Jahr |
bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr) | 132,78 Euro/Jahr | 132,78 Euro/Jahr |
bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) | 132,77 Euro/Jahr | 132,77 Euro/Jahr |
bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) | 132,76 Euro/Jahr | 132,76 Euro/Jahr |
Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV*
01.01.2024 | 15.02.2024 | Änderung | |
---|---|---|---|
Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz in Cent/kWh | 2,05 | 2,05 | 0,00 |
Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 Konzessionsabgabeverordung in Cent/kWh | 1,99 | 1,99 | 0,00 |
Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Cent/kWh | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Umlage nach § 19 Abs 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Cent/kWh | 0,643 | 0,643 | 0,00 |
KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh | 0,275 | 0,275 | 0,00 |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Cent/kWh | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh | 0,656 | 0,656 | 0,00 |
Netzentgelt Arbeitspreis in Cent/kWh | 7,49 | 7,49 | 0,00 |
Netzentgelt Grundpreis in Euro/Jahr | 88,00 | 88,00 | 0,00 |
Messstellenbetrieb inkl Messung: | |||
|
11,38 | 11,38 | 0,00 |
|
16,81 | 16,81 | 0,00 |
EVH-Anteil nach Abzug der Umsatzsteuer und der oben genannten Belastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GVV für Haushaltskunden*: | |||
Arbeitspreis in Cent/kWh | 26,986 | 24,246 | -2,74 |
Grundpreis für Eintarifzähler in Euro/Jahr | 65,62 | 65,62 | 0,00 |
Grundpreis für moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr | 60,19 | 60,19 | 0,00 |
*Alle Angaben sind Netto und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gesamten staatlich veranlassten Preisbestandteile finden Sie unter www.netztransparenz.de im Internet. Informationen zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Internetseite ihres Netzbetreibers unter www.netzhalle.de veröffentlicht.
Preise bis
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 37,35 | 44,45 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 15.Februar 2024
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 40,09 | 47,71 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Januar 2024
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 36,31 | 43,21 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Oktober 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 33,31 | 39,64 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Juli 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 44,07 | 52,44 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 26,09 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. April 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 50,99 | 60,68 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 33,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Januar 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 75,86 | 90,27 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
11,42 | 13,59 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 19,57 | 23,29 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 22,37 | 26,62 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 24,47 | 29,12 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 60,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 15. Oktober 2022
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 92,91 | 110,56 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
11,42 | 13,59 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 19,57 | 23,29 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 22,37 | 26,62 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 24,47 | 29,12 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 75,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 31. August 2022
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung |
netto | brutto |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 73,91 | 87,96 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat |
11,42 | 13,59 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 19,57 | 23,29 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 22,37 | 26,62 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | 24,47 | 29,12 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat mit registrierender Leistungsmessung |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 55,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 29. Juli 2022
Preisblatt Grundversorgung(1) / Ersatzversorgung(2) für Strom
gültig ab 1. Januar 2022
Haushaltkund*innen (überwiegend für Eigenverbrauch) |
Sonstiger Bedarf (3) (< = 10.000 kWh) |
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netto | brutto* | netto | brutto* | ||
Arbeitspreis | Cent/kWh | 28,73 | 34,19 | 29,10 | 34,63 |
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(4) | Euro/Jahr | 100,68 | 119,81 | 137,04 | 163,08 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(5) | |||||
bei einem Verbrauch >10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | Euro/Jahr | 198,56 | 236,29 | 234,84 | 279,46 |
bei einem Verbrauch >20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | Euro/Jahr | 232,18 | 276,29 | 268,46 | 319,47 |
bei einem Verbrauch >50.000 bis 100.000 kWh/Jahr | Euro/Jahr | 257,39 | 306,29 | 293,67 | 349,47 |
Grundpreis bei registrierender Leistungsmessung(6) | Euro/Jahr | 210,08 | 250,00 |
In den Arbeitspreisen enthalten sind die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
Die ausgewiesenen Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
(1) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
(2) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), jedoch nicht für Letztverbraucher (Gewerbekund*innen mit sonstigen Bedarf) größer einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr oder registrierender Leistungsmessung. Für diese Kund*innen gilt ein separates Preisblatt.
(3) Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke im Rahmen der Grundversorgung. Die Preise gelten ebenfalls für Stromverbräuche > 10.000 kWh im Jahr, sofern keine registrierende Leistungsmessung erfolgt.
(4) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß § 2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(5) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(6) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine registrierende Leistungsmessung installiert ist.
Stand 1. Januar 2022