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Preise bis 31. Dezember 2024

Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. April 2024

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 35,68 42,46
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 15,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. April 2024

Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen

In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:

  • die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
  • die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
  • die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,275 Cent/kWh,
  • die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,656 Cent/kWh, 
  • die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de

Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:

  • Arbeitspreis in Höhe von 7,49 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
  • Messstellenbetrieb inklusive Messung
    (Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte) 
    • bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 16,81 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 42,02 Euro/Jahr 
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 75,63 Euro/Jahr  
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 100,84 Euro/Jahr

*Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.

Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:

  • Arbeitspreis: 13,104 Cent/kWh
  • Grundpreis:
    • bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
    • und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
  • Grundpreis für spezielle Messtechnik:
    • bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 104,81 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 130,02 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 163,63 Euro/Jahr
    • bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 188,84 Euro/Jahr

Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:

Letzverbraucher sonstiger Bedarf
Arbeitspreis 24,246 Cent/kWh 24,246 Cent/kWh
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr
bei Eintarifzähler 65,62 Euro/Jahr 65,62 Euro/Jahr
bei moderner Messeinrichtung 60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr
verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik)
bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000kWh/Jahr) 60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr
bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr) 132,78 Euro/Jahr 132,78 Euro/Jahr
bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) 132,77 Euro/Jahr 132,77 Euro/Jahr
bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) 132,76 Euro/Jahr 132,76 Euro/Jahr

Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV*

01.01.2024 15.02.2024 Änderung
Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz in Cent/kWh 2,05 2,05 0,00
Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 Konzessionsabgabeverordung in Cent/kWh 1,99 1,99 0,00
Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00
Umlage nach § 19 Abs 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Cent/kWh 0,643 0,643 0,00
KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)  in Cent/kWh 0,275 0,275 0,00
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00
Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh 0,656 0,656 0,00
Netzentgelt Arbeitspreis in Cent/kWh 7,49 7,49 0,00
Netzentgelt Grundpreis in Euro/Jahr 88,00 88,00 0,00
Messstellenbetrieb inkl Messung:
  • Eintarifzähler in Euro/Jahre
11,38 11,38 0,00
  • moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr
16,81 16,81 0,00
EVH-Anteil nach Abzug der Umsatzsteuer und der oben genannten Belastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GVV für Haushaltskunden*:
Arbeitspreis in Cent/kWh 26,986 24,246 -2,74
Grundpreis für Eintarifzähler in Euro/Jahr 65,62 65,62 0,00
Grundpreis für moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr 60,19 60,19 0,00

*Alle Angaben sind Netto und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gesamten staatlich veranlassten Preisbestandteile finden Sie unter www.netztransparenz.de im Internet. Informationen zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Internetseite ihres Netzbetreibers unter www.netzhalle.de veröffentlicht.

Preise bis

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 15. Februar 2024

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 37,35 44,45
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 15.Februar 2024

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar 2024

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 40,09 47,71
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. Januar 2024

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Oktober 2023

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 36,31 43,21
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. Oktober 2023

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Juli 2023

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 33,31 39,64
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. Juli 2023

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. April 2023

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 44,07 52,44
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 26,09 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. April 2023

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar 2023

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 50,99 60,68
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
13,75 16,36
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 33,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 1. Januar 2023

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar 2023

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 75,86 90,27
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 60,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 15. Oktober 2022

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. September 2022

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 92,91 110,56
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 75,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 31. August 2022

Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.

Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

Ersatzversorgung
Preise gelten ab 29. Juli 2022

netto brutto
Arbeitspreis in Cent/kWh 73,91 87,96
Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat
11,42 13,59
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12
Grundpreis(3) in Euro/Monat 
mit registrierender Leistungsmessung
210,08 250,00

Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 55,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.

(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.

*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Stand 29. Juli 2022

Preisblatt Grundversorgung(1) / Ersatzversorgung(2) für Strom

gültig ab 1. Januar 2022

Haushaltkund*innen 
(überwiegend für Eigenverbrauch)
 Sonstiger Bedarf (3) 
(< = 10.000 kWh)
netto brutto* netto brutto*
Arbeitspreis Cent/kWh 28,73 34,19 29,10 34,63
Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(4) Euro/Jahr 100,68 119,81 137,04 163,08
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(5)
bei einem Verbrauch >10.000 bis 20.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 198,56 236,29 234,84 279,46
bei einem Verbrauch >20.000 bis 50.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 232,18 276,29 268,46 319,47
bei einem Verbrauch >50.000 bis 100.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 257,39 306,29 293,67 349,47
Grundpreis bei registrierender Leistungsmessung(6) Euro/Jahr 210,08 250,00

In den Arbeitspreisen enthalten sind die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.

Die ausgewiesenen Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

(1) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).

(2) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), jedoch nicht für Letztverbraucher (Gewerbekund*innen mit sonstigen Bedarf) größer einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr oder registrierender Leistungsmessung. Für diese Kund*innen gilt ein separates Preisblatt.

(3) Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke im Rahmen der Grundversorgung. Die Preise gelten ebenfalls für Stromverbräuche > 10.000 kWh im Jahr, sofern keine registrierende Leistungsmessung erfolgt. 

(4) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß § 2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(5) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.

(6) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine registrierende Leistungsmessung installiert ist.

Stand 1. Januar 2022