FAQ Wärmeatlas
Stand: 18. November 2025
Unser Wärmeatlas dient zur selbstständigen Überprüfung, welche Gebiete in Halle (Saale) mit Fernwärme versorgt sind und welche zukünftig versorgt werden. In diesem FAQ finden Sie Informationen zur Nutzung des Wärmeatlas und unseres Online-Formulars zur Übermittlung Ihres Fernwärmebedarfs.
Hinweis: Zur optimalen Nutzung öffnen Sie den Wärmeatlas am besten in einem neuen Fenster bzw. in einem neuen Browser-Tab mithilfe dieses Link: Wärmeatlas öffnen
Informationen zum Wärmeatlas
- Zunächst sehen Sie eine Übersichtkarte von Halle (Saale) mit allen Stadtteilen. Die Farben geben die allgemeine Eignung der Fernwärmeversorgung an.
- Durch das Zoomen in die Karte erhalten Sie auf kleinerem Maßstab eine detaillierte Auskunft für jeden einzelnen Adresspunkt in Halle (Saale). Optional können Sie hierfür auch die Adresssuchfunktion in der linken Menüleiste nutzen.
- Über das Menü oben rechts ist es wiederum möglich, die Hintergrundkarte auf die Luftbildansicht zu ändern. Zusätzlich können die ALKIS-Gebäudeumrisse sowie die Flurstückskarte eingeblendet werden. Außerdem können Sie Informationen zu Fernwärmeerzeugern ein- oder ausblenden
Ja, das ist durch Klicken auf das Lupensymbol auf der linken Seite möglich.
- Dunkelgrün: Der Fernwärmeanschluss ist bereits vorhanden oder sofort möglich.
- Hellgrün: Der Fernwärmeanschluss ist perspektivisch möglich.
- Gelb: Auch zukünftig sind ausschließlich Lösungen zur individuellen Wärmeversorgung möglich.
- Die schwarzen Linien, die durch Zoomen dunkelgrün werden, zeigen das bestehende Fernwärmenetz an.
- Die dunkelblauen Linien, die hellblau umrandet sind, zeigen den geplanten Fernwärmeausbau an.
- Die orange gestreiften Linien zeigen aktuelle Baustellen an, die mit dem Fernwärmeausbau zusammenhängen.
- Dunkelgrün: Der Fernwärmeanschluss ist bereits vorhanden oder sofort möglich.
- Hellgrün: Der Fernwärmeanschluss ist perspektivisch möglich.
- Gelb: In diesen Gebieten werden auch zukünftig ausschließlich Lösungen zur individuellen Wärmeversorgung zur Verfügung stehen.
Beim Klicken auf ein Gebäude wird werden verschiedene Links angezeigt. Falls Fernwärme am Gebäude möglich ist, führt ein Link direkt zu unserem Online-Formular, mit dem Sie unseren Ihren Bedarf an Fernwärme übermitteln.
Falls Fernwärme am Gebäude nicht möglich ist, führt der Link zu unserem Angebot zur individuellen Wärmeversorgung.
Informationen zum Online-Formular
Im ersten Schritt geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und bekommen Informationen zur Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses an dieser Adresse.
- Falls die Realisierung eines Fernwärmeanschlusses innerhalb der nächsten zwei Jahre möglich ist, können Sie uns zunächst Ihre Kontaktdaten übermitteln. Anschließend erhalten Sie weitere Informationen von uns, was wir benötigen, um die technische Umsetzbarkeit zu prüfen und Ihnen ein unverbindliches Angebot zu erstellen.
- Anderenfalls haben Sie die Möglichkeit, uns umfangreiche Daten zur Liegenschaft und bspw. zur Heizung zu übermitteln. Diese Daten nutzen wir, um den Ausbau der Fernwärme zeitlich einzuordnen. Das wird aufgrund der Komplexität voraussichtlich bis Ende 2025 dauern. Gebiete, in denen eine hohe Nachfrage nach Fernwärme besteht, werden beim Ausbau der Fernwärme prioritär berücksichtigt. Wir informieren Sie über Ihre Kontaktdaten bis spätestens Ende 2025 über den möglichen Zeitpunkt eines Fernwärmeanschlusses für Ihr Gebäude.
- Ist der Fernwärmeanschluss perspektivisch innerhalb der nächsten zehn Jahre möglich, erhalten Sie außerdem einen Vorvertrag von uns, der Ihnen die nötige Planungssicherheit gibt.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung. Ihre Daten werden von uns ausschließlich verarbeitet, um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten und um Sie über neue Erkenntnisse bzgl. der Fernwärmeplanung zu informieren.
Ein Fernwärmeanschluss ist nur möglich, wenn das gesamte Gebäude mit Fernwärme versorgt werden soll. Für einzelne Wohneinheiten ist eine Realisierung nicht möglich. Daher muss eine Vertretungsberechtigung für die Eigentümergemeinschaft vorliegen.