Fragen zu Preisen, zur Rechnung und zur Zahlung
Sie haben eine Frage zu Ihrer Rechnung oder Fragen zu den Themen Abschläge und Zahlung? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz zusammengefasst.
Abschläge
Abschläge werden immer erst im Nachhinein fällig und beziehen sich auf den vorangegangenen Zeitraum. Damit geht die EVH GmbH immer in Vorleistung.
Nein, denn die Fälligkeiten sind abhängig von der Rechnungslegung. Diese richtet sich nach der Ablesung Ihres Zählers durch den zuständigen Netzbetreiber.
Sie haben aber die Möglichkeit die Zahlung Ihres Abschlages per Überweisung oder Dauerauftrag im Voraus zu leisten.
Ihr neuer Abschlag berechnet sich aus dem letzten Jahresverbrauch geteilt durch zwölf Monate. Hatten Sie z. B. einen Jahresverbrauch von 2.280 kWh, so ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Verbrauch von 190 kWh. Daraus wird dann Ihr neuer Abschlag berechnet.
Ihr neuer Abschlag berechnet sich aus dem letzten Jahresverbrauch geteilt durch zwölf Monate. Nach einem Jahr kann es sein, dass ihr Abschlag angepasst werden muss, da sich Ihr Verbrauch geändert hat.
Eine Abschlagsänderung können Sie auf folgenden Wegen durchführen:
- online über unser Abschlagsformular
- schriftlich per Post: EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- telefonisch unter 0800 581 33 33
- persönlich in unserem Kundencenter
Begriffserklärungen
Abschlagszahlungen: Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Grundpreis/Servicepreis: Der Grundpreis/Servicepreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Messstellenbetrieb/Zählerpreis) zusammen.
Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Leistungspreis: Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.
Lieferstelle: Ort, an dem die Strom-/Gaslieferung erbracht wird.
Marktlokations-ID: Dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Messlokations-ID: Dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.
Messstellenbetrieb: Umfasst den Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesungen der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung.
CodeNr. des Messstellenbetreibers: Dient der eindeutigen Identifikation des mit dem Messstellenbetrieb beauftragten Serviceanbieters.
CodeNr. des Netzbetreibers: Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netzentgelte: Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Stromsteuer/Energiesteuer: Die Strom-/Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbraucher bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Strom-/Gas steuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Verbrauch: Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis: Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Vertragskonto: Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Blindarbeit: Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, die nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.
EEG-Umlage: Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-Umlage: Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromkennzeichnung (Energiemix): Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Umlage Abschaltbare Lasten: Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
§ 19 StromNEV-Umlage: Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) entstehen. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage: Die Umlage sichert Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Thermische Gasabrechnung: Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
Gasverbrauch: Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Zustandszahl: Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Brennwert: Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Er zeigt an wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Abrechnungswert (Thermische Energie): Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
CO2-Preis: Der CO2-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach BEHG ab.
Rechnungen & Guthaben
Einmal im Jahr erhalten Sie eine Jahresrechnung. Die Rechnungslegung richtet sich nach der Ablesung Ihres Zählers durch den zuständigen Netzbetreiber.
Natürlich können Sie Ihre Rechnungslegung auch auf Online-Rechnung umstellen. Das geht ganz beguem mit unserem Online-Formular.
Bei uns können Sie Ihre Rechnung bzw. Ihren Energiekosten-Abschlag ganz bequem während Ihrer Einkäufe an der Kasse bezahlen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Ihre Rechnungsadresse können Sie auf folgenden Wegen ändern:
- im Kundenportal
- persönlich in unserem Kundencenter
- schriftlich an EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
Hier können Sie sich die einzelnen Bestandteile der Rechnung genauer ansehen:
Gern stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung:
- per E-Mail: kontakt@evh.de
- telefonisch: 0800 5 81 - 33 33
- schriftlich: EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- persönlich: in unserem Kundencenter
Sobald Sie die Mitteilung erhalten, dass auf Ihrem Kundenkonto ein Guthaben vorhanden ist, können Sie sich dieses auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die Auszahlung automatisch.
Bankverbindung & Lastschrift
Folgende Bankverbindungen sind möglich:
Kreditinstitut: Saalesparkasse Halle
IBAN: DE50 8005 3762 0388 3010 05
BIC (SWIFT-CODE): NOLADE21HAL
oder
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE67 8004 0000 0111 2911 00
BIC (SWIFT-CODE): COBADEFF800
Bitte denken Sie stets daran Ihre 12-stellige Kundennummer anzugeben. Diese finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Natürlich können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und Ihr Abschlag wird automatisch vom Konto abgebucht.
Ihre neue Bankverbindung können Sie uns folgendermaßen mitteilen:
- im Kundenportal
- persönlich in unserem Kundencenter
- telefonisch unter 0800 581 33 33
- schriftlich an EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- per Fax an (0345) 5 81 - 17 17
Natürlich können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und Ihr Abschlag wird automatisch vom Konto abgebucht.
Nein, aufgrund Ihres Umzuges erhalten Sie eine neue Kundennummer von uns. Das SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Kundennummer einzeln und schriftlich erteilt werden.
Ja, bei einem Tarifwechsel bleibt Ihr SEPA-Lastschriftmandat weiterhin bestehen.
Zusammensetzung von Preisen
Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Steuern und Abgaben: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage laut KWK-Gesetz, Umlage laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), Umlage nach § 19 Netzentgeltverordnung (StromNEV), Offshore-Umlage, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Dieser Kostenblock macht ca. 50 % Ihres Entgeltes aus.
- Netznutzungsentgelt (Stromtransport und Verteilung), Messstellenbetrieb (Zähler), Messdienstleistungen (Ablesung, Verbrauchserfassung): Die Netznutzungspreise werden jährlich von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Dieser Kostenblock macht ca. 22 % Ihres Entgeltes aus, das in der Regel der örtliche Netzbetreiber erhält.
- Kosten für die Beschaffung (Einkauf) und Erzeugung
- Vertriebskosten: Kosten des Lieferanten für Personal, Material, Arbeitsgeräte, Abrechnung, Versandkosten, etc.
Den Servicepreis zahlen Sie auf die reine Serviceleistung. Dieser Preisbestandteil ist ein Fixpreis und hat nichts mit Ihrer Verbrauchsmenge zu tun.
Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für die einzelne Kilowattstunde zahlen.
Hier handelt es sich um eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze (Wegerecht) für die Leitungen zur Verteilung der Energie (Versorgungsnetz des Netzbetreibers). Die Abgabe ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises (verbrauchsabhängig).