Fragen und Antworten zur Preisanpassung
Stand: 13. Januar 2025
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir senken zum 01. März 2025 unsere Strompreise. Die wichtigsten Fragen zur aktuellen Preisanpassung beantworten wir Ihnen gern auf dieser Seite. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter der Stadtwerke gern behilflich.
Zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in unserem Kundencenter gelangen Sie hier zur Online-Terminvereinbarung.
Preisanpassung zum 1. März 2025
Wir beschaffen Strom langfristig in Tranchen – also in Mengenscheiben für die Zukunft. Sinkende Preise an den Beschaffungsmärkten kommen somit immer erst zeitverzögert bei unseren Kundinnen und Kunden an. Sie profitieren ab 2025 also von den günstigen Beschaffungen aus dem Kalenderjahr 2024. Zusätzlich sind die Netznutzungsentgelte gesunken.
Die Arbeitspreise sinken je nach Vertrag zwischen 11,89 ct/kWh in den variablen Halplus-Produkten und 12,05 ct/kWh in der Grundversorgung (jeweils brutto). Dies entspricht einer Senkung von ca. 20 Prozent bei einem Verbrauch von durchschnittlich 1.600 kWh im Jahr.
Die Netzentgelte sinken um 0,40 ct/kWh (netto).
Die Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) steigt um 0,915 ct/kWh (netto).
Die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) steigt um 0,002 ct/kWh (netto).
Die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) steigt um 0,160 ct/kWh (netto).
Zusätzlich zu den bereits genannten Preiskomponenten erhöht sich der Grundpreis in allen variablen Produkten und in der Grundversorgung um 2,38 Euro/Monat.
Die Erhöhung des Grund- bzw. Servicepreises ist auf mehrere wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen. In Zeiten von Inflation steigen die allgemeinen Kosten für Rohstoffe, Energie und anderer Betriebsausgaben, was sich direkt auf unsere Preise auswirkt. Auch gestiegene Lohnkosten haben Einfluss auf die Preisgestaltung.
Ja, die monatlichen Abschlagszahlungen werden um 20 Prozent gesenkt. Ihren neuen Abschlagsplan finden Sie in Ihrem Informationsschreiben zur Preisanpassung.
Wichtig: Passen Sie bitte, sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre monatlichen Überweisungen entsprechend an.
Sollten Sie einen höheren oder niedrigeren Abschlag wünschen, können Sie diesen – schnell und unkompliziert – selbständig über das Formular zur Abschlagsänderung anpassen.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Abschlagsplan nicht angepasst werden kann, da er aufgrund Ihrer in Kürze anstehenden Jahresrechnung bereits vor der Preisanpassung endet. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Abschlagsplan mit Ihrer Jahresrechnung, basierend auf den neuen Preisen und ihrem bisherigen Verbrauch. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Nein, sofern Sie ein Laufzeitprodukt für Strom abgeschlossen haben, erhalten Sie keine Preisanpassung.
Ja, Sie haben bei Preisänderungen grundsätzlich das Recht der Sonderkündigung. Somit können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen.
Abschlag und Zahlungen
Sie finden den neuen Abschlagsplan auf der letzten Seite Ihres Infoschreibens.
Sollte Ihrem Anschreiben kein neuer Abschlagsplan beiliegen, dann erhalten Sie in in Kürze Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Ihr neuer Abschlagsplan ist dann in der Abrechnung hinterlegt.
Ja, wir passen sowohl Ihren monatlichen Abschlag für Strom als auch für Gas bei Preisanpassungen automatisch an. Sie finden Ihren neuen Abschlagsplan auf der letzten Seite unseres Infoschreibens zur Preisanpassung.
Passen Sie bitte, sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre monatlichen Überweisungen entsprechend an.
Eine Anpassung Ihres Abschlagsbetrags ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierfür am besten unser Formular für Abschlagsänderungen. Die Änderung wird Ihnen nochmals in einem separaten Schreiben bestätigt.
Hier können Sie sich die einzelnen Bestandteile der Rechnung genauer ansehen:
Gern stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung:
- per E-Mail: kontakt@evh.de
- telefonisch: 0800 5 81 - 33 33
- schriftlich: EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- persönlich: in unserem Kundencenter
Zähler und Zählerstand
Ja, wir bieten jeder Kundin und jedem Kunden an, zu dem jeweiligen Stichtag selbst seinen Energiezähler abzulesen und den Zählerstand über unser Formular für Zählerstände im Internet mitzuteilen. Dieser wird dann nach einer Verifizierung für die Rechnungsabgrenzung entsprechend genutzt.
Formal ist für die Erfassung / Ablesung von Zählerständen der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig. In Halle ist dies zu > 90 % der Fälle die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Im Sinne einer kostengünstigen Daseinsvorsorge hat die Energieversorgung Halle Netz GmbH seit Jahren ein gutes und bewährtes System der so genannten rollierenden Ablesung etabliert. Dies bedeutet, dass verteilt über das Netzgebiet in den jeweiligen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einmal im Jahr der Zählerstand erfasst wird. Dies hilft Kosten für die Ablesung nachhaltig günstig zu halten. Auf Grund dieses Systems und der damit optimierten Anzahl von Mitarbeitenden ist es dann jedoch nicht möglich, zu einem Stichtag alle ca. 180.000 Zähler ablesen zu lassen.
Um dennoch Preissplitts vornehmen zu können, werden die Zählerstände nach einem anerkannten Verfahren berechnet, sodass eine Ablesung zum Stichtag nicht erforderlich ist. Selbstverständlich besteht für unsere Kundinnen und Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, die Zählerstände zum jeweiligen Stichtag selbst abzulesen und zu übermitteln. Sie können uns Ihre Zählerstände gern mitteilen. Diese werden dann der Abrechnung Ihrer Lieferstelle zu Grunde gelegt.
Werden Abschläge oder Forderungen aus Rechnungen nicht vollständig und fristgerecht ausgeglichen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Vor einer möglichen Liefersperre, welche mit Fristsetzung angekündigt wird, werden zwei Mahnungen versendet.
Kommen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig auf uns zu, um Ihnen ggf. eine Ratenvereinbarung anbieten zu können.