Fragen und Antworten zur Preisanpassung
Stand: 11. November 2025
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir senken zum 1. Januar 2026 unsere Gaspreise. Die wichtigsten Fragen zur aktuellen Preisanpassung beantworten wir Ihnen gern auf dieser Seite. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter der Stadtwerke gern behilflich.
Zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in unserem Kundencenter gelangen Sie hier zur Online-Terminvereinbarung.
Preisanpassung zum 1. Januar 2026
Neben einer Erhöhung der Vertriebs- und Beschaffungskosten aufgrund höherer Konvertierungsumlagen und steigender Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten, sinken zum 1. Januar 2026 die Netzentgelte. Zusätzlich entfällt ab 1. Januar 2026 die gesetzlich eingeführte Gasspeicherumlage, was in Summe zu reduzierten Erdgaspreisen führt.
- Die Arbeitspreise sinken je nach Vertrag zwischen 1,09 ct/kWh in den variablen Halplus-Produkten und 1,1 ct/kWh in der Grundversorgung (jeweils brutto). Dies entspricht einer Senkung von ca. 7 Prozent bei einem Verbrauch von durchschnittlich 12.000 kWh im Jahr.
- Die Netzentgelte sinken um 0,23 ct/kWh (netto).
- Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG sinkt um 0,289 ct/kWh (netto) auf 0 ct/kWh.
- Die Grundpreise bleiben unverändert.
Nein, sofern Sie ein Laufzeitprodukt für Erdgas abgeschlossen haben, erhalten Sie keine Preisanpassung.
Ja, Sie haben bei Preisänderungen grundsätzlich das Recht der Sonderkündigung. Somit können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform kündigen.
Die Senkung der Netzentgelte wirkt sich in unserem Versorgungsgebiet nur gering aus, da diese hier bereits auf einem vergleichsweise niedrigeren Niveau liegen. Der Entlastungseffekt fällt daher deutlich kleiner aus als in anderen Regionen Deutschlands. Zudem werden die gesunkenen Netzentgelte durch gestiegene staatliche Umlagen und Abgaben weitgehend aufgefangen. Diese Kostenbestandteile machen einen erheblichen Anteil des Strompreises aus und beeinflussen die Entwicklung stärker als die Netzentgelte selbst. Trotzdem liegen unsere Strompreise weiterhin unter dem Durchschnitt vieler Mitbewerber, sodass wir auch ohne zusätzliche Preissenkung über ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis verfügen.
Der Wegfall der Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 gilt auch für Kundinnen und Kunden mit Festpreisverträgen - und wird automatisch in Ihrer Jahresrechnung 2026 berücksichtigt. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.
Abschlag und Zahlungen
Ihre monatlichen Abschlagszahlungen werden zum 01. Januar 2026 nicht angepasst. Sollten Sie jedoch einen höheren oder niedrigeren Abschlag wünschen, können Sie diesen – schnell und unkompliziert – selbständig über das Formular zur Abschlagsänderung anpassen.
Eine Anpassung Ihres Abschlagsbetrags ist jederzeit möglich. Nutzen Sie hierfür am besten unser Formular für Abschlagsänderungen. Die Änderung wird Ihnen nochmals in einem separaten Schreiben bestätigt.
Hier können Sie sich die einzelnen Bestandteile der Rechnung genauer ansehen:
Gern stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung:
- per E-Mail: kontakt@evh.de
- telefonisch: 0800 5 81 - 33 33
- schriftlich: EVH GmbH, Bornknechstraße 5, 06108 Halle (Saale)
- persönlich: in unserem Kundencenter
Zähler und Zählerstand
Ja, wir bieten jeder Kundin und jedem Kunden an, zu dem jeweiligen Stichtag selbst seinen Energiezähler abzulesen und den Zählerstand über unser Formular für Zählerstände im Internet mitzuteilen. Dieser wird dann nach einer Verifizierung für die Rechnungsabgrenzung entsprechend genutzt.
Formal ist für die Erfassung / Ablesung von Zählerständen der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig. In Halle ist dies zu > 90 % der Fälle die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Im Sinne einer kostengünstigen Daseinsvorsorge hat die Energieversorgung Halle Netz GmbH seit Jahren ein gutes und bewährtes System der so genannten rollierenden Ablesung etabliert. Dies bedeutet, dass verteilt über das Netzgebiet in den jeweiligen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten jeweils einmal im Jahr der Zählerstand erfasst wird. Dies hilft Kosten für die Ablesung nachhaltig günstig zu halten. Auf Grund dieses Systems und der damit optimierten Anzahl von Mitarbeitenden ist es dann jedoch nicht möglich, zu einem Stichtag alle ca. 180.000 Zähler ablesen zu lassen.
Um dennoch Preissplitts vornehmen zu können, werden die Zählerstände nach einem anerkannten Verfahren berechnet, sodass eine Ablesung zum Stichtag nicht erforderlich ist. Selbstverständlich besteht für unsere Kundinnen und Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, die Zählerstände zum jeweiligen Stichtag selbst abzulesen und zu übermitteln. Sie können uns Ihre Zählerstände gern mitteilen. Diese werden dann der Abrechnung Ihrer Lieferstelle zu Grunde gelegt.
Werden Abschläge oder Forderungen aus Rechnungen nicht vollständig und fristgerecht ausgeglichen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Vor einer möglichen Liefersperre, welche mit Fristsetzung angekündigt wird, werden zwei Mahnungen versendet.
Kommen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig auf uns zu, um Ihnen ggf. eine Ratenvereinbarung anbieten zu können.