Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder ein anderes steuerbares Gerät betreibt, hat seit dem 1. Januar 2024 Anspruch auf eine Reduzierung des Netzentgelts – so sieht es § 14a EnWG vor.
Als Ihr regionaler Energieversorger bieten wir Ihnen speziell darauf abgestimmte Stromtarife: transparent und mit der gesetzlichen Netzentgeltreduzierung direkt auf Ihrer Jahresabrechnung. Ob Ihre Anlage neu ab 2024 in Betrieb genommen wurde oder Sie eine ältere Wärmepumpe mit separatem Zähler betreiben – hier finden Sie den passenden Tarif.
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Fragen und Antworten
Im nachfolgenden FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen war, gelten folgende Übergangsregelungen:
Sie haben bereits eine Steuervereinbarung mit dem Netzbetreiber:
Die bisherigen Konditionen (z. B. reduziertes Netzentgelt unter altem Recht) bleiben bis zum 31. Dezember 2028 unverändert bestehen. Danach gelten automatisch die neuen Regeln.
Sie haben noch keine Steuervereinbarung:
Ihre Anlage ist aktuell nicht betroffen. Sie können jedoch freiwillig bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber wechseln und ebenfalls von einem der drei Module profitieren.
Sonderfall Nachtspeicherheizung:
Für Nachtspeicherheizungen gelten die bisherigen Vereinbarungen weiterhin – ohne automatischen Wechsel in das neue System.
Wenn Sie eine neue steuerbare Anlage installieren lassen, meldet diese in der Regel Ihre beauftragte Elektrofachkraft beim Netzbetreiber an. Als Ihr Energieversorger erhalten wir die notwendigen Informationen und stellen sicher, dass Ihr Rabatt auf der Rechnung erscheint.
Spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung wird die Netzentgeltreduzierung transparent und separat ausgewiesen.
Nein. Eine vollständige Abschaltung ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Gerät wird lediglich gedimmt – also im Strombezug reduziert, bleibt aber stets in Betrieb.
Ja. Sie können das gewählte Modul zu jedem Zeitpunkt wechseln.
Manche älteren Geräte unterstützen kein Dimmen und können nur ein- oder ausgeschaltet werden. Auch diese Geräte dürfen weiterhin betrieben werden. Informieren Sie sich anhand Ihrer Produktbeschreibung, ob Ihr Gerät die Dimmfunktion unterstützt.
Ja. Modul 1 steht auch Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM) in der Niederspannung zur Verfügung.
Mehrere Anlagen hinter einem Netzanschluss werden je Fallgruppe zusammengezählt. Überschreitet die Gesamtleistung 4,2 kW, gelten die Regelungen des § 14a EnWG.