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Preise bis zum 30. Juni 2022

Besondere Bedingungen für die Vereinbarung des Angebotes Halplus Strom / SPAR+2022

  1. Es gelten folgende Preise:
    bis 30. Juni 2022:

    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat
    25,14 9,28

    Die Strompreise verstehen sich als Bruttopreise. In den ausgewiesenen Preisen sind die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die Umsatzsteuer mit dem gesetzlichen Steuersatz (derzeit 19 %), die Stromsteuer (z. Zt. 2,05 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.

  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.

  3. Sollte die Energieversorgung mit geänderten oder neu eingeführten Steuern, Gebühren, Abgaben oder Umlagen aufgrund gesetzlicher Maßgaben irgendwelcher Art direkt oder indirekt belegt werden und entstehen der EVH dadurch höhere oder geringere Kosten, so ist die EVH berechtigt und bei geringeren Kosten verpflichtet, das Entgelt entsprechend anzupassen.

  4. Änderungen der Preise aufgrund der in Punkt c) genannten Umstände werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kundinnen und Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigen Änderung erfolgen muss. Die EVH wird die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

  5. Ändert die EVH aufgrund der in c) genannten Umstände die Preise, so hat die Kundin bzw. der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird die EVH die Kundin bzw. den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die EVH wird die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.

  6. Im Übrigen garantiert die EVH während der in b) genannten Laufzeit der Kundin bzw. dem Kunden einen gleichbleibenden Service- und Arbeitspreis. Eine Vertragsverlängerung zu den in a) genannten Preisen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der EVH nicht möglich.

  7. Die EVH wird der Kundin bzw. dem Kunden bis zum 10. November 2022 ein neues Preisangebot für zwei weitere Lieferjahre unterbreiten. Das Angebot gilt als angenommen und der Vertrag verlängert sich stillschweigend um zwei weitere Jahre, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht bis zum 30. November 2022 in Textform widerspricht. Auf diese Regelung wird die EVH die Kundin bzw. den Kunden zugleich mit dem neuen Angebot hinweisen. Widerspricht die Kundin bzw. der Kunde form- und fristgerecht, endet der Vertrag zum 31. Dezember 2022. Bezieht die Kundin bzw. der Kunde anschließend weiterhin Strom, ohne einen Sondervertrag mit der EVH vereinbart zu haben oder vertraglich mit einem anderen Anbieter verbunden zu sein, gelten für die weitere Belieferung die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise der gesetzlich geregelten Grund- und Ersatzversorgung. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und der Kundin bzw. dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt der EVH ein SEPA-Lastschriftmandat vor, gilt dieses für den Grundversorgungsvertrag fort, bis es von der Kundin bzw. vom Kunden widerrufen wird.

    Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für die Folgejahre. Sollte der Vertrag durch die EVH nicht fortgeführt werden, wird die EVH mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember 2022 die Beendigung des Vertrages Halplus Strom / SPAR+2022 ankündigen.

Stand: 1. Januar 2022