Preise bis 131. März 2024
Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung Preise gelten ab 15. Februar 2024 |
netto | brutto* |
Arbeitspreis in Cent/kWh | 37,35 | 44,45 |
Grundpreis bei Eintarifzähler |
13,75 | 16,36 |
Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat | ||
bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr | 21,90 | 26,06 |
bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr | 24,70 | 29,39 |
bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr |
26,80 | 31,89 |
Grundpreis(3) in Euro/Monat |
210,08 | 250,00 |
Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 15. Februar 2024
- Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 15. Februar 2024)
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,275 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,643 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,656 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 7,49 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 42,02 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 75,63 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 100,84 Euro/Jahr
*Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 13,104 Cent/kWh
- Grundpreis
- bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000 kWh/Jahr) in Höhe von 104,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 130,02 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 163,63 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 188,84 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:
Letztverbraucher sonstiger Bedarf Arbeitspreis
24,246 Cent/kWh 24,246 Cent/kWh verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bei Eintarifzähler 65,62 Euro/Jahr 65,62 Euro/Jahr bei moderner Messeinrichtung 60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) bei einem intelligenten Messsystem (<= 3.000 – 10.000kWh/Jahr)
60,19 Euro/Jahr 60,19 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)
132,78 Euro/Jahr 132,78 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)
132,77 Euro/Jahr 132,77 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)
132,76 Euro/Jahr 132,76 Euro/Jahr Kostenbelastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GVV*
01.01.2024 15.02.2024 Änderung Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz in Cent/kWh 2,05 2,05 0,00 Konzessionsabgabe nach § 4 Absatz 1 und 2 Konzessionsabgabeverordung in Cent/kWh 1,99 1,99 0,00 Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00 Umlage nach § 19 Abs 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Cent/kWh 0,643 0,643 0,00 KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh 0,275 0,275 0,00 Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten in Cent/kWh 0,00 0,00 0,00 Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Cent/kWh
0,656 0,656 0,00 Netzentgelt Arbeitspreis in Cent/kWh 7,49 7,49 0,00 Netzentgelt Grundpreis in Euro/Jahr 88,00 88,00 0,00 Messstellenbetrieb inkl Messung: - Eintarifzähler in Euro/Jahre
11,38 11,38 0,00 - moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr
16,81 16,81 0,00 EVH-Anteil nach Abzug der Umsatzsteuer und der oben genannten Belastungen nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GVV für Haushaltskunden*: Arbeitspreis in Cent/kWh 26,986 24,246 -2,74 Grundpreis für Eintarifzähler in Euro/Jahr 65,62 65,62 0,00 Grundpreis für moderne Messeinrichtung in Euro/Jahr 60,19 60,19 0,00 *Alle Angaben sind Netto und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der gesamten staatlich veranlassten Preisbestandteile finden Sie unter www.netztransparenz.de im Internet. Informationen zu den Netznutzungsentgelten sind auf der Internetseite ihres Netzbetreibers unter www.netzhalle.de veröffentlicht.
- Preise bis 14. Februar 2024
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar bis 14. Februar 2024netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 40,09 47,71 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat13,75 16,36 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Januar 2024
- Preise bis 31. Dezember 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Oktober 2023netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 36,31 43,21 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat13,75 16,36 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 20,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Oktober 2023
- Preise bis 30. September 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Juli 2023netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 33,31 39,64 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat13,75 16,36 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 17,00 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Juli 2023
Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Juli 2022)
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die KWKG-Umlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in Höhe von 0,357 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,417 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,591 Cent/kWh,
- die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 5,33 Cent/kWh und Grundpreis von 88,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr
* Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 10,735 Cent/kWh
- Grundpreis
- bei Eintarifzähler: 99,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 104,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 197,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 230,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 256,07 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:
Letztverbraucher Arbeitspreis
22,575 Cent/kWh verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bei Eintarifzähler 65,66 Euro/Jahr bei moderner Messeinrichtung 60,23 Euro/Jahr verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr
- Preise bis 30. Juni 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. April 2023netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 44,07 52,44 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat13,75 16,36 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 26,09 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. April 2023
Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Juli 2022)
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
- die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr
* Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 10,67 Cent/kWh
- Grundpreis
- bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Ersatzversorgungsleistungen am:
Letzt- verbraucher Arbeitspreis
58,13 Cent/kWh verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bei Eintarifzähler 65,66 Euro/Jahr bei moderner Messeinrichtung 60,23 Euro/Jahr verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr
- Preise bis 31. März 2023
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. Januar 2023netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 50,99 60,68 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat13,75 16,36 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 21,90 26,06 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 24,70 29,39 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 26,80 31,89 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 33 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 1. Januar 2023
- Preise bis 31. Dezember 2022
Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 15. Oktober 2022netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 75,86 90,27 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat11,42 13,59 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 60 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 15. Oktober 2022
- Preise bis 14. Oktober 2022
Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 1. September 2022netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 92,91 110,56 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat11,42 13,59 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 75 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 31. August 2022
- Preise bis 31. August 2022
Preisblatt Ersatzversorgung für Strom gem. § 38 EnWG
Gilt für Stromlieferungen an Letztverbraucher im Niederspannungsnetz.
Auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 sowie dem Energiewirtschaftsgesetz bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für ersatzversorgte Kund*innen Strom zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.
Ersatzversorgung
Preise gelten ab 29. Juli 2022netto brutto* Arbeitspreis in Cent/kWh 73,91 87,96 Grundpreis bei Eintarifzähler
oder moderner Messeinrichtung(1) in Euro/Monat11,42 13,59 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(2) in Euro/Monat bei einem Verbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr 19,57 23,29 bei einem Verbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh/Jahr 22,37 26,62 bei einem Verbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh/Jahr 24,47 29,12 Grundpreis(3) in Euro/Monat
mit registrierender Leistungsmessung210,08 250,00 Im Arbeitspreis (netto) enthalten sind die Beschaffungskosten in Höhe von 55 Cent/kWh, die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
(1) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß §2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(2) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß §2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messbetreibers installiert ist.
(3) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine Messeinrichtung mit registrierender Leistung installiert ist.
*Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Stand 29. Juli 2022
Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Juli 2022)
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 0,000 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
- die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr
* Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 10,67 Cent/kWh
- Grundpreis
- bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Ersatzversorgungsleistungen am:
Letzt- verbraucher Arbeitspreis
58,13 Cent/kWh verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bei Eintarifzähler 65,66 Euro/Jahr bei moderner Messeinrichtung 60,23 Euro/Jahr verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)
65,60 Euro/Jahr
- Preise bis 30. Juni 2022
Preisblatt Grundversorgung(1) / Ersatzversorgung(2) für Strom
gültig bis 30. Juni 2022
Haushaltkund*innen (überwiegend für Eigenverbrauch) Sonstiger Bedarf (3) (< = 10.000 kWh)
netto einschl.
19% MwSt.netto einschl.
19% MwSt.Arbeitspreis Cent/kWh 28,73 34,19 29,10 34,63 Grundpreis bei Eintarifzähler oder moderner Messeinrichtung(4) Euro/Jahr 100,68 119,81 137,04 163,08 Grundpreis bei intelligenten Messsystemen(5) bei einem Verbrauch >10.000 bis 20.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 198,56 236,29 234,84 279,46 bei einem Verbrauch >20.000 bis 50.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 232,18 276,29 268,46 319,47 bei einem Verbrauch >50.000 bis 100.000 kWh/Jahr Euro/Jahr 257,39 306,29 293,67 349,47
Grundpreis bei registrierender Leistungsmessung(6) Euro/Monat 210,08 250,00
Hinweis zu den ausgewiesenen Preisen:
In den Arbeitspreisen enthalten sind die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen sowie die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006). Es gilt eine Konzessionsabgabe von 1,99 Cent/kWh.
Die ausgewiesenen Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
(1) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV).
(2) Gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), jedoch nicht für Letztverbraucher (Gewerbekund*innen mit sonstigen Bedarf) größer einem Verbrauch von 10.000 kWh im Jahr oder registrierender Leistungsmessung. Für diese Kund*innen gilt ein separates Preisblatt.
(3) Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke im Rahmen der Grundversorgung. Die Preise gelten ebenfalls für Stromverbräuche > 10.000 kWh im Jahr, sofern keine registrierende Leistungsmessung erfolgt.
(4) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein Eintarifzähler oder ein Eintarifzähler mit elektronischer Erfassung (moderne Messeinrichtung gemäß § 2 Punkt 15 MsbG) des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(5) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Punkt 7 MsbG des grundzuständigen Messstellenbetreibers installiert ist.
(6) Dieser Grundpreis wird berechnet, wenn in Ihrer Verbrauchsstelle eine registrierende Leistungsmessung installiert ist.
Stand 1. Januar 2022
Erläuterung zur Zusammensetzung des allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen (Stand 1. Januar 2022)
In den Arbeitspreisen (netto) sind die folgenden staatlich veranlassten Preisbestandteile enthalten:
- die Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 3,723 Cent/kWh,
- die Abgabe aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) in Höhe von 0,378 Cent/kWh,
- die Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Höhe von 0,437 Cent/kWh,
- die Offshore-Netzumlage nach Energiewirtschaftsgesetz § 17f(5) in Höhe von 0,419 Cent/kWh,
- die Umlage für das Vorhalten von abschaltbaren Lasten in Höhe von 0,003 Cent/kWh,
- die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas vom 9. Januar 1992 (zuletzt geändert am 1. November 2006), in Höhe von 1,99 Cent/kWh.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Abgaben finden Sie auf der Internet-Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Weiterhin sind in den Preisen (netto) folgende regulatorisch gesetzte Netznutzungsentgelte* für den Netzzugang enthalten:
- Arbeitspreis in Höhe von 5,39 Cent/kWh und Grundpreis von 60,00 Euro/Jahr (Beinhaltet die Entgelte für den Transport der Elektroenergie und für die Instandhaltung des Stromnetzes)
- Messstellenbetrieb inklusive Messung
(Beinhaltet die Kosten für die Erfassung und Weitergabe von Messwerten zur Abrechnung der Energielieferungen sowie für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung einschließlich der Zusatzgeräte)- bei Eintarifzähler in Höhe von 11,38 Euro/Jahr oder moderner Messeinrichtung in Höhe von 16,81 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 109,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 142,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 168,07 Euro/Jahr
* Vorläufige Netznutzungsentgelte entsprechend Preisblatt des Netzbetreibers. Die Netznutzungsentgelte werden an den Netzbetreiber abgeführt. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, unter www.netz-halle.de veröffentlicht.
Saldo der staatlich und regulatorisch gesetzten Kostenbelastungen (netto) am:
- Arbeitspreis: 14,39 Cent/kWh
- Grundpreis
- bei Eintarifzähler: 71,38 Euro/Jahr
- und bei moderner Messeinrichtung: 76,81 Euro/Jahr
- Grundpreis für spezielle Messtechnik:
- bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000 kWh/Jahr) in Höhe von 169,24 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr) in Höhe von 202,86 Euro/Jahr
- bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr) in Höhe von 228,07 Euro/Jahr
Rechnerisch ergibt sich damit als Versorgeranteil (netto) für die von der EVH GmbH erbrachten Grundversorgungsleistungen am:
Haushaltkund*innen Sonstiger Bedarf Arbeitspreis
14,34 Cent/kWh 14,71 Cent/kWh verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr bei Eintarifzähler 29,30 Euro/Jahr 65,66 Euro/Jahr bei moderner Messeinrichtung 23,87 Euro/Jahr 60,23 Euro/Jahr verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr (für spezielle Messtechnik) bei einem intelligenten Messsystem (> 10.000 – 20.000kWh/Jahr)
29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 20.000 – 50.000 kWh/Jahr)
29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr bei einem intelligenten Messsystem (> 50.000 – 100.000 kWh/Jahr)
29,32 Euro/Jahr 65,60 Euro/Jahr