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Fragen zur Versorgung

Sie haben eine Frage zur Versorgung? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz zusammengefasst.

  • Was bedeutet HT und NT?

    Bei bestimmten Produkten gibt es einen 

    • Haupttarif (HT) - Strom, den Sie von 6 bis 22 Uhr beziehen können 
    • Niedertarif (NT) - vergünstigter Strom, den Sie von 22 bis 6 Uhr beziehen können

  • Was ist Nachtstrom?

    Bei bestimmten Produkten gibt es einen Haupt- und einen Niedertarif. Diese beiden Tarife sind Zeitgebunden und wechseln sich ab. Nachtstrom (Niedertarif) ist vergünstigter Strom, den Sie in Halle von 20:00 bis 6:00 beziehen können. Außerhalb dieser Zeit beziehen Sie Strom zu den Konditionen des Haupttarifes. Haupt- und Niedertarif sind Mittel zur Regulierung der Kraftwerksauslastung im eigenen Netzgebiet, weshalb man Nachtstrom von der EVH ausschließlich im Netzgebiet der Netz Halle GmbH beziehen kann. 

  • Fällt mein Strom oder Gas aus, wenn ich den Energieversorger wechsle?

    Während eines Versorgerwechsels werden Sie nicht in der Belieferung beeinträchtigt.

  • Ich habe keinen Strom oder Gas? Wo kann ich anrufen?

    Unser Entstördienst steht Ihnen zur Verfügung.

    Servicenummern:

    • Störungsmeldung Strom, Wärme, Straßenbeleuchtung:
      (0345) 5 81 - 30 00
    • Störungsmeldung Erdgas:
      (0345) 5 81 - 14 44
    • Störungsmeldung Wasser, Abwasser:
      (0345) 5 81 - 61 11
    • Störungsmeldung Entsorgung, Reinigung:
      (0345) 5 81 - 41 00
  • Was sind erneuerbare Energien?

    Als erneuerbare Energien oder regenerative Energien werden Energiequellen (z. B. Sonne, Wind, Wasser) bezeichnet, die praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich verhältnismäßig schnell erneuern.

    Die EVH liefert Ihnen erneuerbare Energien

    Biogas aus:

    • Biomethan,
    • Gas aus Biomasse,
    • Deponiegas,
    • Klärgas und
    • Grubengas

    Energien, die aus:

    • Wasserkraft,
    • Windkraft,
    • Solarstrahlung,
    • Biomasse und
    • Geothermie

    erzeugt wird.

  • Was versteht man unter Grund- und Ersatzversorgung?

    Grundversorgung: 
    Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskund*innen mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskund*innen und kleine Gewerbekund*innen bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

    Ersatzversorgung:
    Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kund*innen dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und Sie genügend Zeit haben, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

  • Welcher Strom kommt bei Ihnen an?

    Jede Kundin und jeder Kunde erhält denselben Strommix aus der Steckdose, aber über seine Produktwahl entscheiden Sie mit, aus welchen Quellen sich dieser Strommix zusammensetzt. Entscheiden Sie sich für ein Ökoprodukt, wird für Sie Ihre abgenommene Strommenge auf Strom aus erneuerbaren Energien zurückgegriffen. Damit verkleinert sich der Anteil aus den anderen Stromquellen am Gesamtmix und der Ökostromanteil erhöht sich. Ab dem 01.01.2022 setzt sich der Strom für Privatkund*innen der EVH komplett aus Ökostrom und umweltschonendem KWK-Strom zusammen. Allein dank dieser Produktwahl unterstützen Sie schon die Energiewende.

  • Ist Ihr Stromprodukt auch wirklich umweltschonend?

    Aus welchen Quellen der Strommix der EVH stammt, lässt sich aus der Stromkennzeichnung ablesen. Sie liegt den Rechnungen bei und ist auch im Internet veröffentlicht. Die Stromkennzeichnung beruht auf Basiswerten, die zentral aus und für ganz Deutschland bereitgestellt werden. In diesen Deutschlandmix müssen alle Stromversorger nach Abschluss jedes Kalenderjahres ihren unternehmensspeifischen Strommix melden. Der gesamtdeutsche Strommix setzt sich so aus allen Verteilungen der Stromversorger in Deutschland zusammen. Erst auf dieser Grundlage ist es möglich, Rückschlüsse für das eigene Unternehmen zu ziehen. Deshalb wird die jeweils aktuelle Stromkennzeichnung erst zehn Monate nach Ablauf des Kalenderjahres veröffentlicht. Dass die EVH den Strom der Privatkunden zum 1.1.2022 umstellt, wird zum 01.11.2023 zum ersten Mal in der Stromkennzeichnung der EVH wie beschrieben sichtbar. Für Sie besonders interessant wird dann die neue Spalte mit der Bezeichnung „Sonstige Privatkund*innen der EVH“ sein. Sie enthält die Halplus-Produkte und die Grundversorgung. Diese setzt sich nur aus zwei Komponenten zusammen. Der hellgrüne Teil wird mit ca. 60 Prozent anzeigen, dass es sich um einen Stromanteil handelt, für den die EEG-Umlage abgeführt wird. Damit wird der Ausbau von Erneuerbare Energien-Anlagen in Deutschland finanziert und die Energiewende vorangetrieben. Der blaue Teil weist auf den Stromanteil von ca. 40 Prozent hin, welcher mit Erdgas produziert wurde. Die EVH setzt hierbei die modernste Technik der Kraft-Wärme-Kopplung ein.

  • Sie können sich auf uns verlassen

    Die EVH hat sich selbst zum Ziel gesetzt, für die Kundinnen und Kunden ein verlässlicher Partner in allen Energiefragen zu sein. Darüber hinaus wird ein unabhängiger Gutachter jedes Jahr erneut die Umsetzung des Kundenversprechens prüfen. Der grüne Anteil der Herkunftsnachweise wird vom TÜV Süd und vom OK-Powerlabel zertifiziert.

Sie haben noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach:

  • per Mail an kontakt@evh.de
  • telefonisch unter 0800 581 33 33,
  • per Post an EVH GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale) oder
  • persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Halle.