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Fragen zur Abwendungsvereinbarung

  • Was ist eine Abwendungsvereinbarung und wer erhält diese?

    Die Abwendungsvereinbarung ist die letzte Möglichkeit eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden. Sie besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung und aus einer Pflicht für den Energieversorger, Sie weiter zu beliefern, wenn Sie Ihre laufenden vertraglichen Zahlungspflichten (z.B. Abschlagszahlungen oder Nachforderungen aus Jahresverbrauchsabrechnungen) erfüllen.

    Eine Abwendungsvereinbarung können Sie als Haushaltskunde in der Grund- und Ersatzversorgung sowie im Rahmen eines Sonderkundenvertrages gemäß § 118b EnWG (Energiewirtschaftsgesetzt) erhalten. Ein Muster können Sie hier finden.

  • Warum bekomme ich dieses Schreiben?

    Sie haben verpasst, Ihre Abschlagsbeträge für Strom/Gas oder den Zahlbetrag aus der Verbrauchsabrechnung zu bezahlen. Dadurch befinden Sie sich uns gegenüber – also Ihrem Energieversorger – im Rückstand.

    Sie wurden bereits (mehrfach) schriftlich gebeten, der Forderung nachzukommen. Da Sie das bisher nicht getan haben, wird Ihre Versorgung im nächsten Schritt unterbrochen (Sperrung). Die Unterbrechung bleibt, bis Sie die offenen Beträge und zusätzliche Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt haben.

  • Wie kann ich eine Versorgungsunterbrechung verhindern?

    Die Versorgung wird nicht unterbrochen, wenn diese unverhältnismäßig wäre. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist. Liegen solche Gründe bei Ihnen vor, müssen Sie uns dies unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Briefpost) mitteilen.

    Die Abwendungsvereinbarung macht es möglich, die Unterbrechung Ihrer Versorgung zu verhindern. Diese wird Ihnen zusammen mit der Sperrandrohung vor dem Sperrtermin zugeschickt. Die Unterbrechung wird durch den Abschluss der Abwendungsvereinbarung verhindert, wenn Sie die darin vereinbarten Raten, Ihre monatlichen Abschlagszahlungen und ggf. Nachforderungen aus Jahresverbrauchsrechnungen rechtzeitig zahlen.

  • Was bedeutet die Ratenzahlung in der Abwendungsvereinbarung?

    Die Ratenzahlungsvereinbarung gibt Ihnen die Möglichkeit, den bisherigen Zahlungsrückstand in monatlichen Raten abzubezahlen. Sie können also Ihre Schulden bei uns in angemessenen Beträgen, die jeden Monat über einen bestimmten Zeitraum von Ihnen auf unser Konto überwiesen werden, abbezahlen.

    Wie hoch die Beträge sind, legen wir als Energieversorger für Sie persönlich fest, damit die Raten für Sie und auch uns wirtschaftlich (finanziell) zumutbar sind. Es ist ein fester Betrag, der immer zum gleichen Zeitpunkt im Monat auf unserem Konto eingehen muss.

  • Welche Zahlungsverpflichtungen ergeben sich neben der Ratenzahlung sonst noch für mich?

    Neben den vereinbarten Raten zur Abzahlung Ihrer offenen Beträge müssen Sie uns wie bisher die monatlichen Abschläge aus dem Strom- bzw. Gasliefervertrag bezahlen.

  • Wann muss ich die Raten bezahlen?

    Die einzelnen Raten müssen Sie zu einem festen Tag im Monat überwiesen haben. Ist z. B. der 1. eines Monats festgelegt, dann muss das Geld bis zu diesem Tag auf unserem Konto eingegangen sein. Wenn der Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Werktage sind die Tage Montag bis Samstag.

  • Wie lange läuft der Zeitraum der Ratenzahlungen?

    Die Abwendungsvereinbarung läuft so lange, bis der Schuldenbetrag durch die Raten abbezahlt ist. Die Abwendungsvereinbarung ist somit beendet, wenn die letzte Rate bezahlt wurde. Der Zeitraum bemisst sich u. a. an der Höhe des Schuldenbetrags. Ebenso sind freiwillige Sonderzahlungen möglich, die den Zeitraum entsprechend verkürzen können. Je nach Höhe der Zahlungsrückstände wird der Zeitrahmen für die Ratenzahlungen zwischen 6 und 24 Monaten liegen.