Preise bis 31. Dezember 2022
Besondere Bedingungen für die Vereinbarung des Angebotes Halplus Strom / DIREKT+
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Es gelten folgende Preise:
bis 31. Dezember 2022:Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat 28,64 11,20 Die Strompreise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 19 %). In den ausgewiesenen Preisen sind die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die Stromsteuer (z. Zt. 2,05 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.
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Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu ihren bzw. seinen Energielieferverträgen durch EVH ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Die Kundin bzw. der Kunde gestattet EVH, Dokumente und sonstige Daten mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden. Dazu teilt die Kundin bzw. der Kunde EVH seine gültige E-Mail-Adresse mit, über welche sie bzw. er die eingehenden E-Mails mindestens einmal wöchentlich abruft. Die Kundin bzw. der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend freier Speicherplatz im E-Mail-Postfach vorhanden ist. Für Verluste von Daten auf dem PC der Kundin bzw. des Kunden haftet EVH nicht. Über Änderungen der E-Mail-Adresse hat die kundin bzw. der Kunde EVH unverzüglich zu informieren. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) außerhalb des Einflussbereiches der EVH Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können.
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Erteilt die Kundin bzw. der Kunde EVH ein SEPA-Lastschriftmandat, gilt dieses sowohl für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom / DIREKT+, als auch für Forderungen aus einem eventuell bestehenden weiteren Energieliefervertrag mit der EVH. Hat die Kundin bzw. der Kunde EVH bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt dieses für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Strom / DIREKT+ fort.
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Sofern die Kundin bzw. der Kunde EVH nicht über ihr bzw. sein aktuelles E-Mail-Postfach informiert, der elektronischen Rechnungslegung nachträglich widerspricht oder in Zahlungsrückstand gerät, entfallen die Vergünstigungen des Vertrages Halplus Strom / DIREKT+. EVH ist nach vergeblicher Mahnung berechtigt, den Stromliefervertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen und die Energielieferung zu den Bedingungen und Preisen der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung fortzusetzen. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und der Kundin bzw. dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt EVH eine Einzugsermächtigung vor, gilt diese für den Grundversorgungsvertrag fort, bis sie von der Kundin bzw. vom Kunden widerrufen wird.
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Bei Verträgen Halplus Strom / DIREKT+ sind Abschlagszahlungen halbjährlich, erstmalig zu Beginn der Versorgung, zu leisten.
Stand: 1. Oktober 2022