Hinweis zu SEPA
Umstellung des Lastschriftverfahrens auf das europaweite
SEPA-Verfahren im Zahlungsverkehr
Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum, bei welchem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Der SEPA-Raum umfasst dabei derzeit alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Bisher musste bei einer Überweisung von Frankfurt nach München die deutsche Überweisungsmethode und für Transaktionen zwischen Frankfurt und Paris die EU- Standardüberweisung angewendet werden.
Mit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren bis zum 01.02.2014, gibt es keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und europäischen Zahlungsaufträgen. Die nationalen Zahlungsverfahren werden abgeschaltet und die bisher übliche Identifikation einer Bankverbindung durch Kontonummer und Bankleitzahl wird durch die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Bank Identifier Code) ersetzt.
Jede Bank und jedes Unternehmen muss seinen Zahlungsverkehr zum oben genannten Termin an die SEPA-Anforderungen anpassen. Egal ob Privatperson oder Unternehmen, jeder Kontoinhaber ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.
Da in sämtlichen Buchhaltungssystemen die Zahlungsverkehrsdaten umzustellen sind, werden auch alle Kunden der EVH, die der EVH eine Einzugsermächtigung erteilt haben, im Laufe diesen Jahres ein Schreiben mit ihren SEPA-Kontodaten erhalten, um ihre eigene Bankverbindung mit IBAN und BIC zu überprüfen. Schließlich soll die Überweisung von Teil- oder Rechnungsbeträgen genauso reibungslos und bequem weiterlaufen wie bisher.
IBAN und BIC finden Sie übrigens auf Ihrem Kontoauszug. Die Banken weisen beide Nummern schon seit längerer Zeit mit aus.
Was Sie noch über SEPA wissen sollten
- 1. Überweisungen:
Überweisungen sind ab 01.02.2014 nur noch mit IBAN und BIC möglich. Die Electronic Banking Systeme der Banken werden angepasst.
Beispiel EVH:
Konto-Nr.: 111 29 11 00 IBAN: DE67800400000111291100
BLZ: 800 400 00 BIC: COBADEFF800
- 2. SEPA-Lastschriftverfahren:
Es wird zwei Lastschriftverfahren geben:
- Die Basislastschrift entspricht der bisher im deutschen Lastschriftverfahren bekannten Einzugsermächtigung.
- Die Firmenlastschrift ist dem heutigen Abbuchungsauftrag ähnlich und ausschließlich für den Verkehr zwischen Firmen vorgesehen.
Jeder SEPA-Lastschriftziehende muss bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Beispiel EVH: DE24EVH00000003417
Die bisher vom Kunden gegebenen Einzugsermächtigungen behalten Ihre Gültigkeit, heißen dann aber Lastschriftmandate. SEPA-Lastschriftmandate, müssen schriftlich in einem vom Gesetzgeber verbindlich festgelegten Mandatstext formuliert und mit einer von unserem Abrechnungssystem vergebenen Mandatsreferenznummer gekennzeichnet sein.
Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats und muss lückenlos in der gesamten Zahlungskette bis zum Kunden im SEPA-Datensatz mitgegeben werden.
Vor der ersten SEPA-Lastschrift muss dem Kunden entsprechend den vereinbarten Fristen schriftlich der Betrag, die Fälligkeit, die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger-Identifikationsnummer angekündigt werden. Unsere Kunden erhalten diese Informationen mit ihrer Jahresrechnung.
Eine SEPA-Basislastschrift kann vom Kunden innerhalb von acht Wochen nach Belastung seines Kontos zurückgerufen werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein unberechtigter Lastschrifteinzug, d.h. ohne gültiges Mandat, kann vom Kunden innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift durch den Kunden.
Wer noch mehr wissen möchte, kann sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank www.sepadeutschland.de weiter informieren.