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Pressemitteilungen der EVH


Erdgaspreisanpassung: Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage und Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 %

Energie- und Zukunftsspeicher_Stadtwerke Halle GmbH
Der Energiepark Dieselstraße versorgt die Stadt Halle mit Fernwärme und Elektroenergie. (Foto: Stadtwerke Halle GmbH)

Die EVH GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, nimmt die zum 1. November angekündigte Gaspreisanpassung zurück. Damit gilt wieder der zum 1. Oktober angekündigte Arbeitspreis, der sich durch die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % nochmals verringert. Das gilt für alle Kundinnen und Kunden der Grundversorgung und der Halplus-Produkte in Halle (Saale).

Warum wurde die Gasbeschaffungsumlage wieder abgeschafft? Nach der Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper wurde die Gasbeschaffungsumlage wieder gekippt. Hintergrund der fast vollständigen Übernahme des Gasimporteurs ist die komplette Einstellung der vertraglich vereinbarten Gaslieferungen aus Russland. Die dadurch weiter gestiegenen Ersatzbeschaffungskosten werden jetzt nicht mehr über die Gasumlage von jedem Kunden, sondern über einen Marktstabilisierungsfond der Bundesregierung finanziert.

Mehrwertsteuer auf 7 % abgesenkt: Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 wird die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 % auf 7 %, gesenkt.

Änderung der Monatsabschläge: Hoher administrativer Aufwand für alle Versorger! Schnelle Änderungen von Gesetzgebungen, teilweise Rücknahme gerader getroffener Entscheidungen sowie die rückwirkende Absenkung der Mehrwertsteuer verursachen enorme zusätzliche Aufwendungen in den Abrechnungssystemen. Eine Preisanpassung inklusive der genauen Ermittlungen der kundenspezifischen Abschläge verlangt eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen.

Eine automatisierte Absenkung des Monatsabschlages durch die EVH ist daher zum 1. November nicht möglich. Zudem würde das Herabsetzen der Abschlagshöhe auf das Niveau vor dem 1. November 2022 die weiteren Kostenbestandteile der Preisanpassung vom November, die ab Januar zum Tragen kommen, nicht berücksichtigen und gegebenenfalls zu einer hohen Nachforderung in der Jahresrechnung führen. Den Kundinnen und Kunden geht kein Geld verloren, eventuell zu viel gezahlte Abschläge werden mit der Forderung der Jahresrechnung verrechnet.

Nächste Schritte:

Die 1. Stufe der Gaspreisbremse, welche die Übernahme der Abschläge aller Gaskundinnen und -kunden im Dezember 2022 beinhaltet, ist in der letzten Abstimmungsrunde. Die EVH erhofft sich eine schnelle und klare Regelung zur Umsetzung dieser 1. Stufe.

Zum 1. Januar 2023 wird es auf Grundlage der Gasbeschaffungspreise zu einer weiteren Preisanpassung für alle Kundinnen und Kunden in Halle (Saale) kommen. Deren Auswirkung wird durch die vorgeschlagene Gaspreisbremse abgemildert.

18.10.2022