Stichworte von A bis Z
- Anschlussnehmer*in
Ist die Person, dessen Grundstück oder Gebäude an das öffentliche Netz der Versorgung angeschlossen ist oder wird (Haus- bzw. Grundstückseigentümer*in).
- Anschlussnutzer*in
Ist jede Kundin bzw. jeder Kunde (Letztverbraucher*in), der einen Anschluss an das öffentliche Netz der Versorgung zur Entnahme von Energie nutzt (Bewohner*in/ Mieter*in).
- Energielieferant
Beliefert die Kund*innen mit Strom und Gas und zahlt an den Netzbetreiber für die Nutzung der Netze ein Netznutzungsentgelt. Der Energielieferant ist ein vom Netzbetreiber, der Energieversorgung Halle Netz GmbH, getrenntes eigenständiges Unternehmen.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle (Saale) ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kunden*innen umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen sowie einen qualitativ sehr guten Service an.
Sie erreichen uns über das Kundencenter der Stadtwerke Halle (Saale), Bornknechtstraße 5, Telefon: (0345) 5 81 - 33 33.
- Erneuerbare Energien
bestehen aus Biogas:
- Biomethan
- Gas aus Biomasse
- Deponiegas
- Klärgas und
- Grubengas
und Energien, die aus:
- Wasserkraft
- Windkraft
- Solarstrahlung
- Biomasse
- Geothermie
erzeugt werden
- Erneuerbare Energien Gesetz
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber regenerative Energien in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Diese müssen teuer, zu Preisen, die im EEG festgelegt sind, eingekauft werden. Diese Preise liegen deutlich höher, als z. B. die EVH die kWh an ihre Kund*innen verkauft.
Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung erneuerbarer Energien und es sieht vor, dass die Mehrkosten auf die Kund*innen umgelegt werden. Damit ist diese Abgabe Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig).
- Ersatzversorgung
Hat sich die Kundin oder der Kunde nicht oder noch nicht explizit für einen bestimmten Energielieferanten entschieden oder fällt ein Energielieferant bei der Lieferung aus, ist der örtliche Grundversorger nach §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, die Kundin oder den Kunden über einen Zeitraum von maximal 3 Monaten mit Energie zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu beliefern.
Hat sich die Kundin oder der Kunde über diesen Zeitraum noch nicht entschieden, erfolgt spätestens nach diesem Zeitraum die Überführung des Energieliefervertrages in die Grundversorgung.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle (Saale) ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kund*innen neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
- Gebäudethermografie
Wir machen Wärmelecks sichtbar. Denn Heizkosten machen einen wesentlichen Teil Ihrer Aufwendungen für Energie aus. Da lohnt es schon, gezielt nach „undichten Stellen“ zu suchen. Wir bieten Ihnen dazu unsere Hilfe an – es ist uns ein wichtiges Anliegen, Energie sinnvoll einzusetzen.
- Grundversorgung
Ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §36) und in den Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas (StromGVV und GasGVV) gesetzlich geregelt und kann vertraglich nicht nur in textlicher sondern auch auf andere Art und Weise, z. B. durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus dem Netz der öffentlichen Versorgung, zustande kommen.
Die Grundversorgung umfasst die Belieferung von Haushalts- und Kleingewerbekund*innen mit Strom und Erdgas zu Allgemeinen Bedingungen (StromGVV bzw. GasGVV) und Allgemeinen Preisen aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz.
Der Grundversorger und örtliche Energielieferant in Halle (Saale) ist die EVH GmbH. Die EVH bietet ihren Kund*innen neben der Grundversorgung ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
- Hausanschluss / Netzanschluss
Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt. Der Netzanschluss beginnt mit der Abzweigstelle des Energieversorgungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung bzw. bei Gas mit der Hauptabsperreinrichtung.
Die anschlussnehmende Person (Haus- bzw. Grundstückseigentümer*in) muss den Netzanschluss schriftlich beim Netzbetreiber in Auftrag geben. Dazu stellt der Netzbetreiber einen Vordruck zur Verfügung. Für den Netzanschluss verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt.
Der Netzbetreiber im Netzgebiet Halle (Saale) ist die Energieversorgung Halle Netz GmbH.
- Hausinstallationsanlage
Die elektrische Anlage bzw. Gasanlage steht mit Ausnahme der Messeinrichtungen (Zähler) bzw. eines gegebenenfalls eingebauten Druckregelgerätes in Gasanlagen im Besitz der Anschlussnehmerin oder des Anschlussnehmers (Haus- bzw. Grundstückseigentümer*in) und beginnt hinter der Hausanschlusssicherung bzw. bei Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung verantwortlich. Auch bei einer Vermietung bleibt die Haus- bzw. Grundstückseigentümerin bzw. der Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich.
- Konzessionsabgabe
Hier handelt es sich um eine Abgabe an die Stadt bzw. Kommune für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze (Wegerecht) für die Leitungen zur Verteilung der Energie (Versorgungsnetz des Netzbetreibers). Die Abgabe ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises (verbrauchsabhängig).
- Kraftwärmekopplung / KWK-Gesetz/ mKWK-Abgabe
Ziel des KWK-Gesetzes ist die Förderung moderner Kraftwärmekopplungsanlagen zur Erzeugung von Energie.
Bei der Kraftwärmekopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme weiter genutzt (z. B. als Fernwärme). Dadurch wird ein besonders hoher Wirkungsgrad gegenüber herkömmlichen Kraftwerken erreicht. Damit sind moderne KWK-Anlagen wesentlich umweltfreundlicher, schon allein durch den geringeren CO2-Ausstoss, als herkömmliche Kraftwerke, allerdings auch teurer.
Das KWK-Gesetz sieht ebenfalls vor, dass diese Mehrkosten auf die Kund*innen umgelegt werden. Damit ist die KWK-Abgabe auch im Strompreis (verbrauchsabhängig) enthalten.
- Messdienstleister
Der Messdienstleister ist für die Ablesung und Verteilung der Verbrauchsdaten an die verschiedenen Empfänger verantwortlich. Dafür verlangt der Messdienstleister ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle (Saale) ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein.
- Messstellenbetreiber
Messstellenbetreiber ist die Besitzerin bzw. der Besitzer des Zählers, die Person, die ihn installiert, betreibt, wartet und gegebenenfalls austauscht. Dafür verlangt der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Klassischerweise ist dies der Netzbetreiber. Im Netzgebiet Halle (Saale) ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH. Es kann aber auch ein Dritter sein. Zu den Aufgaben des Messstellenbetreibers gehört ebenfalls die Überwachung der eichrechtlichen Fristen der Zähler, sowie die Zählerprüfung.
- Netzbetreiber
Ist der Betreiber der örtlichen, öffentlichen Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung (Strom, Gas) für die Energielieferung an die Kund*innen (Letztverbrauchende). Er stellt damit die Infrastruktur zur Übertragung und Verteilung der Energie bereit. Für die Nutzung der Netze verlangt er ein Netznutzungsentgelt.
Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen. Das Netz steht für alle Energielieferanten bereit. Der Netzbetreiber ist ein von Energielieferanten unabhängiges und eigenständiges Unternehmen.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Inbetriebsetzung von elektrischen Anlagen sowie der Anschluss elektrischer Anlagen an das öffentliche Netz der Versorgung (Hausanschluss). Im Netzgebiet Halle (Saale) ist dies die Energieversorgung Halle Netz GmbH.
- Netznutzung
Für die Nutzung der öffentlichen Energieversorgungsnetze verlangt der Netzbetreiber ein Entgelt. Dieses ist ein Bestandteil der Strom- und Gaspreise und wird in den Verbrauchsabrechnungen dargestellt. Sind in den Netznutzungsentgelte gegebenenfalls Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Messung enthalten, werden diese in der Verbrauchsabrechnung ebenfalls dargestellt. Die Netznutzungsentgelte werden von der Bundesnetzagentur geprüft und müssen von ihr behördlich genehmigt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ihre Netznutzungsentgelte jährlich der Bundesnetzagentur zur Überprüfung vorzulegen.
- Smart Meter / intelligente Zähler
Intelligente Zähler – auch Smart Meter genannt – sind digitale Stromzähler, die künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz kommen sollen. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert. Dabei handelt es sich um digitale Stromzähler, die die Stromverbrauchsdaten speichern und auf einem Display darstellen. Wird diese moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Die Unterscheidung zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist wichtig, da das MsBG für beide Messeinrichtungen unterschiedliche Anforderungen stellt. Dies betrifft den Umfang der Geräte, deren Funktion und die anfallenden Kosten.
Mehr Information zu Smart Meter finden Sie hier
- Solarthermie
Unter Solarthermie versteht man die Umwandlung der Sonnenenergie in nutzbare thermische Energie. Man nutzt sie für Heizung und Warmwasser Aufbereitung. Solarthermie zählt zu den Erneuerbaren Energien.
Die EVH GmbH macht mit ihrem Produkt Halplus Erdgas / SOLAR+ all jenen Kunden*innen ein Angebot, die mit Sonnenergie warmes Wasser bereiten und ihre Heizungsanlage entsprechend umrüsten wollen. Hinter dem Angebot Solar+ verbirgt sich eine gut durchdachte, mit qualifizierten Handwerkern erprobte und von Markenherstellern gelieferte solarthermische Anlage für das Dach, die in Raten von der Energieversorgung Halle gekauft werden kann.
- Sonderverträge
Sonderverträge sind Verträge außerhalb Grundversorgung. Hier werden von den Strom- und GasGVV abweichende Regelungen (Vertragsbedingungen) getroffen und bedürfen deshalb der Unterschrift. Ebenfalls beinhalten diese andere, günstigere Preise als die Allgemeinen Preise der Grundversorgung.
Die EVH bietet ihren Kunden*innen ebenfalls umfangreiche Energieprodukte Halplus Strom und Halplus Erdgas zu günstigen und fairen Preisen an.
- Stromkennzeichnung
Zu Ihrer Information stellen wir in der Stromkennzeichnung dar, wie sich der von der EVH GmbH gelieferte Strom im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt darstellt.
- Stromsteuer
Die Stromsteuer, derzeit 2,05 Cent pro kWh, ist Bestandteil des Strompreises (verbrauchsabhängig) und wird an den Staat abgeführt. Die Stromsteuer wird auch als Ökosteuer bezeichnet.
- Thermische Abrechnung
Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Gasverbrauchsabrechnung der EVH.
- Umzug
Wir unterstützen Sie auch beim Umzug. Mit unserer Checkliste wissen Sie genau, was Sie wann tun müssen. Außerdem schenken wir unseren Kund*innen 10 große Umzugskartons, wenn sie im Kundencenter ihren neuen Mietvertrag vorlegen.
Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach:
- per Mail an kontakt@evh.de,
- telefonisch unter 0800 581 33 33,
- per Post an EVH GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale) oder
- persönlich im Kundencenter der Stadtwerke Halle.