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Halplus Erdgas / DIREKT+2023

Besondere Bedingungen für die Vereinbarung des Angebotes Halplus Erdgas / DIREKT+2023

Das Produkt Halplus Erdgas / DIREKT+2023 wird mit den in Punkt a) aufgeführten Preisen von der EVH zeitlich begrenzt angeboten. Ein Vertragsabschluss ist nur in dieser begrenzten Frist möglich.

  1. Es gelten folgende Preise:
    ab 1. Januar 2023:

    Bei einem Erdgasverbrauch bis 52.553 kWh/Jahr:
    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat
    6,79 11,35

    Bei einem Erdgasverbrauch von mehr als 52.553 kWh/Jahr:

    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat

    6,48

    24,74

    Die Erdgaspreise sind Bruttopreise, in denen die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh), die Konzessionsabgabe (derzeit 0,03 Cent/kWh), die Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG (CO2-Preis) (derzeit 0,546 Cent/kWh), die Kosten der Umlegung saldierter Kosten nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), „Gasspeicherumlage“, (derzeit 0,059 Cent/kWh) sowie die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % enthalten sind. Alle Werte in Klammern sind Nettoangaben.

    Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies im Rahmen der „Bestpreisabrechnung“ in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch einer Abrechnungsperiode wird nach der für die Kundin bzw. den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.

  2. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023.

  3. Sollte die Energieversorgung mit geänderten oder neu eingeführten Steuern, Gebühren, Abgaben oder Umlagen aufgrund gesetzlicher Maßgaben irgendwelcher Art direkt oder indirekt belegt werden und entstehen der EVH dadurch höhere oder geringere Kosten, so ist die EVH berechtigt und bei geringeren Kosten verpflichtet, das Entgelt entsprechend anzupassen.

  4. Änderungen der Preise aufgrund der in Punkt c) genannten Umstände werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kundinnen und Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigen Änderung erfolgen muss. Die EVH wird die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

  5. Ändert die EVH aufgrund der in c) genannten Umstände die Preise, so hat die Kundin bzw. der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird die EVH die Kundin bzw. den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die EVH wird die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.

  6. Im Übrigen garantiert die EVH während der in b) genannten Laufzeit der Kundin bzw. dem Kunden einen gleichbleibenden Service- und Arbeitspreis. Eine Vertragsverlängerung zu den in a) genannten Preisen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der EVH nicht möglich.

  7. Die EVH wird der Kundin bzw. dem Kunden bis zum 10. November 2023 ein neues Angebot unterbreiten. Das Angebot gilt als stillschweigend angenommen, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht bis zum 30. November 2023 in Textform widerspricht. Auf diese Regelung wird die EVH die Kundin bzw. den Kunden zugleich mit dem neuen Angebot hinweisen. Widerspricht die Kundin bzw. der Kunde form- und fristgerecht, endet der Vertrag zum 31. Dezember 2023. Bezieht die Kundin bzw. der Kunde anschließend weiterhin Erdgas, ohne einen Sondervertrag mit der EVH vereinbart zu haben oder vertraglich mit einem anderen Anbieter verbunden zu sein, gelten für die weitere Belieferung die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise der gesetzlich geregelten Grund- und Ersatzversorgung. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und der Kundin bzw. dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt der EVH ein SEPA-Lastschriftmandat vor, gilt dieses für den Grundversorgungsvertrag fort, bis es von der Kundin bzw. vom Kunden widerrufen wird.

    Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für die Folgejahre. Sollte die EVH beabsichtigen, die Lieferung nicht fortzuführen, wird die EVH mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember 2023 die Beendigung des Vertrages Halplus Erdgas / DIREKT+2023 ankündigen.

  8. Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu ihren bzw. seinen Energielieferverträgen durch die EVH ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Die Kundin bzw. der Kunde gestattet der EVH, Dokumente und sonstige Daten mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden. Dazu teilt die Kundin bzw. der Kunde der EVH ihre bzw. seine gültige E-Mail-Adresse mit, über welche sie bzw. er die eingehenden E-Mails mindestens einmal wöchentlich abruft. Die Kundin bzw. der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend freier Speicherplatz im E-Mail-Postfach vorhanden ist. Für Verluste von Daten auf dem PC der Kundin bzw. des Kunden haftet die EVH nicht. Über Änderungen der E-Mail-Adresse hat die Kundin bzw. Kunde die EVH unverzüglich zu informieren. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) außerhalb des Einflussbereiches der EVH Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können. Die EVH haftet hierfür nicht.

  9. Erteilt die Kundin bzw. der Kunde der EVH ein SEPA-Lastschriftmandat, gilt dieses sowohl für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Erdgas / DIREKT+2023, als auch für Forderungen aus einem eventuell bestehenden weiteren Energieliefervertrag mit der EVH. Hat die Kundin bzw. der Kunde der EVH bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt dieses für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Erdgas / DIREKT+2023 fort.

  10. Sofern die Kundin bzw. der Kunde der EVH nicht über ihr bzw. sein aktuelles E-Mail-Postfach informiert, der elektronischen Rechnungslegung nachträglich widerspricht oder in Zahlungsrückstand gerät, entfallen die Vergünstigungen des Vertrages Halplus Erdgas / DIREKT+2023. Die EVH ist nach vergeblicher Mahnung berechtigt, den Erdgasliefervertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen und die Energielieferung zu den Bedingungen und Preisen der gesetzlich geregelten Grundversorgung fortzusetzen. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und der Kundin bzw. dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt der EVH ein SEPA-Lastschriftmandat vor, gilt dieses für den Grundversorgungsvertrag fort, bis es von der Kundin bzw. vom Kunden widerrufen wird.

  11. Bei Verträgen Halplus Erdgas / DIREKT+2023 sind Abschlagszahlungen halbjährlich, erstmalig zu Beginn der Versorgung, zu leisten.

Stand: 1. Januar 2023

Preise bis 31. Dezember 2022

Gemeinsame Bedingungen der Strom- und Erdgas-Sonderverträge