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Liebe Kundinnen und Kunden,

die Umsetzung der Energiereisbremsen läuft auf Hochtouren und befindet sich in der finalen Phase. Bis Ende März 2023 erhalten Sie ein persönliches Anschreiben, dem Sie Ihre Entlastungsbeträge und Ihren ab 1. April 2023 gültigen Abschlagsplan entnehmen können. Die Senkung der Energiepreise zum 1. April 2023 haben wir dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Für die korrekte Umsetzung der Energiepreisbremsen musste das ohnehin äußerst komplexe Abrechnungssystem umprogrammiert, erweitert und teilweise sogar neu entwickelt und aufgesetzt werden. Dazu mussten die Anforderungen auf viele verschiedene Vertragsarten übertragen - und Sonderfälle, wie beispielsweise Umzüge, Kündigungen oder unterschiedliche Abrechnungsmodi, berücksichtigt werden.

Diese Mammutaufgabe führt, trotz der Bündelung und Aufstockung von personellen Ressourcen, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Informationspflicht unserer Kundinnen und Kunden, die per Gesetz bis 28. Februar 2023 vorgesehen war.

Wir garantieren jedoch, dass Sie die ihnen zustehende Entlastung so schnell wie möglich und unabhängig vom letztendlichen Umsetzungszeitpunkt, im vollen Umfang erhalten.

Weiterführende Informationen und die wichtigsten Fragen zu den Energiepreisbremsen finden Sie hier.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Ihre EVH GmbH