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Erdgas / DIREKT+

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der aktuellen Marktsituation können wir nur eingeschränkt Energieverträge anbieten. Daher ist dieses Halplus-Produkt derzeit nicht verfügbar.

Besondere Bedingungen für die Vereinbarung des Angebotes Halplus Erdgas / DIREKT+

  1. Es gelten folgende Preise:
    ab 1. Januar 2023:

    Bei einem Erdgasverbrauch bis 51.789 kWh/Jahr:

    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat
    20,03 10,61

    Bei einem Erdgasverbrauch von mehr als 51.789 kWh/Jahr:

    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat
    19,73 23,12

    *Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies im Rahmen der „Bestpreisabrechnung“ in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch einer Abrechnungsperiode wird nach der für die Kundin bzw. den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.

    Die Erdgaspreise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der Umsatzsteuer (derzeit 7 %). In den ausgewiesenen Preisen sind die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh), die Konzessionsabgabe (derzeit 0,03 Cent/kWh), die Kosten der Emissionszertifikate nach BEHG (CO2-Preis) (derzeit 0,546 Cent/kWh), die Kosten der Umlegung saldierter Kosten nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), „Gasspeicherumlage“, (derzeit 0,059 Cent/kWh) enthalten. Alle Werte in Klammern sind Nettoangaben.

  2. Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungslegung und sonstiger Schriftwechsel zu ihren bzw. seinen Energielieferverträgen durch EVH ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Die Kundin bzw. der Kunde gestattet EVH, Dokumente und sonstige Daten mit unverschlüsselten E-Mails zu übersenden. Dazu teilt die Kundin bzw. der Kunde EVH ihre bzw. seine gültige E-Mail-Adresse mit, über welche sie bzw. er die eingehenden E-Mails mindestens einmal wöchentlich abruft. Die Kundin bzw. der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend freier Speicherplatz im E-Mail-Postfach vorhanden ist. Für Verluste von Daten auf dem PC der Kundin bzw. des Kunden haftet EVH nicht. Über Änderungen der E-Mail-Adresse hat die Kundin bzw. der Kunde EVH unverzüglich zu informieren. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Datenübertragung via E-Mail (elektronischer Weg) außerhalb des Einflussbereiches der EVH Sicherheitsrisiken, wie z. B. Virenübertragung, Beschädigung der Daten, Datenverlust oder Zugriff Dritter, bestehen können.

  3. Erteilt die Kundin bzw. der Kunde EVH ein SEPA-Lastschriftmandat, gilt dieses sowohl für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Erdgas / DIREKT+, als auch für Forderungen aus einem eventuell bestehenden weiteren Energieliefervertrag mit der EVH. Hat die Kundin bzw. der Kunde EVH bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt dieses für Forderungen aus dem Vertrag Halplus Erdgas / DIREKT+ fort.

  4. Sofern die Kundin bzw. der Kunde EVH nicht über ihr bzw. sein aktuelles E-Mail-Postfach informiert, der Rechnungslegung auf elektronischen Weg nachträglich widerspricht oder in Zahlungsrückstand gerät, entfallen die Vergünstigungen des Vertrages Halplus Erdgas / DIREKT+. EVH ist nach vergeblicher Mahnung berechtigt, diesen Erdgasliefervertrag außerordentlich zum Monatsende zu kündigen und die Energielieferung zu den Bedingungen und Preisen der gesetzlich geregelten Grundversorgung fortzusetzen. Diese Bedingungen und Preise werden fortlaufend öffentlich unter www.evh.de bekannt gegeben und der Kundin bzw. dem Kunden auf Anfrage in den Geschäftsräumen der EVH ausgehändigt. Liegt EVH eine Einzugsermächtigung vor, gilt diese für den Grundversorgungsvertrag fort, bis sie von der Kundin bzw. vom Kunden widerrufen wird.

  5. Bei Verträgen Halplus Erdgas / DIREKT+ sind Abschlagszahlungen halbjährlich, erstmalig zu Beginn der Versorgung, zu leisten.

Stand: 1. Januar 2023

Übersicht der Preise bis zum 31. Dezember 2022

Gemeinsame Bedingungen der Strom- und Erdgas-Sonderverträge