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Veröffentlichungspflichten nach Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Gemäß § 77Abs.1 EEG sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach §74 EEG im Internet zu veröffentlichen.

1. Stromabsatz an Letztverbraucher

Die EVH GmbH ist nach § 74 EEG verantwortlich bis zum 31. Mai des Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich des von Ihr an Letztverbraucher gelieferten Stroms vorzulegen.

Jahr 2006: 1.132.310.787 kWh
Jahr 2007: 1.137.977.511 kWh
Jahr 2008: 1.111.049.799 kWh
Jahr 2009: 900.929.081 kWh
Jahr 2010: 962.363.734 kWh
Jahr 2011: 1.084.477.058 kWh
Jahr 2012: 1.081.087.900 kWh
Jahr 2013: 959.754.932 kWh
Jahr 2014: 855.218.133 kWh
Jahr 2015: 825.728.212 kWh
Jahr 2016: 887.506.556 kWh
Jahr 2017: 1.005.671.608 kWh
Jahr 2018: 927.045.782 kWh
Jahr 2019: 851.379.302 kWh
Jahr 2020: 993.519.857 kWh
Jahr 2021: 984.816.732 kWh
Jahr 2022: 514.291.114 kWh

2. Bericht über die Datenermittlung

Die EVH GmbH liefert Elektrizität an Kund*innen im gesamten Bundesgebiet. Das öffentliche Stromnetz in Deutschland ist in die folgenden vier Übertragungsnetzbereiche (Regelzonen) aufgeteilt:

  • 50Hertz Transmission GmbH (50HERTZ)
  • TenneT TSO GmbH (TenneT)
  • Amprion GmbH (amprion)
  • TransnetBW GmbH (EnBW)

Die dargestellten Jahreswerte der Liefermengen an Letztverbrauchende gemäß § 60 ff EEG wurden von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert; diese Bescheinigungen wurden den genannten Übertragungsnetzbetreibern sowie der Bundesnetzagentur übermittelt.

Für die unterjährigen Meldungen des laufenden Jahres werden vorläufige bzw. Prognosewerte verwendet. Für die Meldung der endgültigen Jahreswerte zum 31. Mai des Folgejahres werden die tatsächlich an letztverbrauchende Kunden gelieferten Strommengen verwendet. Sofern keine aktuelle Abrechnung stattfand, werden die Verbrauchsmengen mittels zertifizierter Verfahren der Datenverarbeitung hochgerechnet. Diese rechnerisch ermittelten Verbrauchsdaten bilden ebenfalls die Basis für den Jahresabschluss der EVH und werden von den Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft und bestätigt.