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Nach der Installation

Der Betrieb des BHKW erfolgt durch Sie. Sie schließen einen Dienstleistungssvertrag mit dem Vertragsinstallationsunternehmen ab. So sorgen Sie während der Vertragslaufzeit für einen störungsfreien Betrieb.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre. Die EVH liefert für mindestens zwei Jahre Gas und Strom für dieses Objekt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das BHKW Eigentum der EVH und ist kein Bestandteil des Objektes (Scheinbestandteil § 95 BGB).