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Preise bis 31. Dezember 2022

Besondere Bedingungen für die Vereinbarung des Angebotes Halplus Strom / THERMO+

  1. Es gelten folgende Preise für Bestandskund*innen
    bis 31. Dezember 2022

    Arbeitspreisin Cent/kWh Servicepreisin Euro/Monat
    33,94
    (von 6 - 22 Uhr)
    9,28
    27,49
    (von 22 - 6 Uhr)

    Die Strompreise verstehen sich als Bruttopreise. In den ausgewiesenen Preisen sind die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die Umsatzsteuer mit dem gesetzlichen Steuersatz (derzeit 19 %), die Stromsteuer (z. Zt. 2,05 Cent/kWh) und die Konzessionsabgabe enthalten.

  2. Voraussetzung für die Vereinbarung Halplus Strom / THERMO+ ist, dass die Kundin bzw. der Kunde auch den Strom für ihren bzw. seinen weiteren Bedarf an elektrischer Energie in der betreffenden Kundenanlage von der EVH bezieht. Besteht ein entsprechender Liefervertrag nicht oder nur für einen Teilzeitraum, so ist die EVH berechtigt, den Elektroenergiebedarf der Nachtspeicheranlage in dem Zeitraum, für den kein Liefervertrag über die weitere Elektroenergielieferung mit der EVH besteht, nach den jeweils gültigen Allgemeinen Preisen der “Grund- und Ersatzversorgung“ in Rechnung zu stellen.

  3. Für die technischen Ausführungen der Kundenanlage sind die Vorgaben des Netzbetreibers zu beachten. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben ist die EVH berechtigt, den Vertrag Halplus Strom / THERMO+ außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen. Der Elektroenergiebedarf der Nachtspeicheranlage wird dann nach den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grund- und Ersatzversorgung der EVH in Rechnung gestellt.

  4. Sind Nachtspeicheranlagen, die bis zum 30. Juni 2008 errichtet wurden, für eine Nachladung in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr freigegeben, so wird der in dieser Zeit gelieferte Strom mit einem Arbeitspreis in Höhe von 31,82 Cent je kWh (brutto) berechnet.

Stand: 1. Oktober 2022

Gemeinsame Bedingungen der Strom- und Erdgas-Sonderverträge